Mich hat heute die Zivilpolizei angehalten ohne Blaulicht schnell fahren?

6 Antworten

Ja, denn es ist zwischen den Sonderrechten gemäß §35 Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Wegerecht gemäß §38 StVO zu unterscheiden. Auch wenn beide Rechte in der Praxis in der Regel gemeinsam benutzt werden, so handelt es sich juristisch gesehen um zwei verschiedene, voneinander unabhängige Rechte.

Sonderrechte gemäß §35 StVO, erlauben es von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abzuweichen, also zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Die Polizei darf Sonderrechte benutzen um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen und eine hoheitliche Aufgabe der Polizei ist eben die Verkehrsraumüberwachung. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten, muss den anderen Verkehrsteilnehmern nicht durch die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn signalisiert werden. Sonderrechte dürfen jedoch nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden (§35 Abs. 8 StVO). Wenn die Inanspruchnahme von Sonderrechten für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, muss der Sonderrechtsfahrer umso mehr Vorsicht walten lassen. Desweiteren sind Sonderrechte auch nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sie dürfen mit jedem Fahrzeug in Anspruch genommen werden, einzige Ausnahme stellt der Rettungsdienst dar, da der Gesetzestext hier eindeutig von den "Fahrzeugen des Rettungsdienstes" spricht. Bei anderen Institutionen, sind die Sonderrechte jedoch nicht fahrzeuggebunden sondern personengebunden.

Das Wegerecht gemäß §38 StVO, verpflichtet die anderen Verkehrsteilnehmer dazu, dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen. Das Wegerecht gilt nur bei der Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn in der Kombination, sodass beide Signale rechtzeitig eingeschaltet sein müssen. Blaues Blinklicht alleine, warnt die anderen Verkehrsteilnehmer bei Einsatzfahrten, es alleine, gibt jedoch noch kein Wegerecht.

Mfg

Ist das erlaubt?

Ja.

Klar ist das erlaubt.

Sonderwegerechte gelten unabhängig von Blaulicht und Sirene.

Sie werden wohl ihre Stopkelle rausgehalten haben, oder?
Blaulicht ist meines Wissens nicht erforderlich.