Darf Direktorin Vaginalunzersuchung verlangen?
Hallo zusammen.
letzte Woche bekam ich einen Anruf von der Schule. Ich musste meine Tochter von der Schule abholen, da es ihr nicht gut ging. Dort angekommen musste ich erst mal zur Direktorin. Diese wies mich darauf hin, dass meine Tochter Schmerzen im Vaginalbereich hätte. Sie verlangte von mir, dass ich umgehend mit meiner Tochter zum Kinderarzt gehen soll, und ihr eine Bescheinigung über die vaginale Untersuchung bringen solle Meine Tochter hat seit Geburt Auffälligkeiten an ihrem Genital, welche miteinander verwachsen sind. Daher kommt es von Zeit zu Zeit, vor das sie sich durch zu festes Reiben aufreißt und dadurch dann schmerzen hat. Dies wurde schon einmal im Babyalter operiert, wuchs aber leider wieder zu. Solange sie problemlos auf die Toilette gehen kann, stellt dies momentan auch kein Problem dar. Dies habe ich alles der Direktorin erklärt, trotzdem besteht sie auch die Untersuchung und das Attest.
Darf sie das? Muss ich mich dem beugen?
ich habe freundlich versucht mit ihr zu sprechen. Obwohl ihre Art und Weise wie sie das Gespräch geführt hat in meinen Augen nicht respektvoll war. Ich kam mir vor als wäre ich ein Schüler, der ganz schlimme Sachen gemacht hätte…
vielen Dank
12 Antworten
Sie haben getan, was Sie für richtig hielten, aber ich muss Sie korrigieren: Das haben Sie dem Direktor gesagt. Sie können es nicht einfach jedem erzählen. Es war nett, es dem Direktor gesagt zu haben, damit er Bescheid weiß, aber das war nicht nötig. Das Privatleben Ihrer Tochter und ihrer gesamten Familie sollte nur die Familie kennen und keine Fremden. Passen Sie also das nächste Mal gut auf und erzählen Sie es Ihrer Tochter.
Wenn sie aus der Schule gehen muss wegen Problemen, ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Attest verlangt wird. Gerade wenn sie häufiger eingeschränkt ist in der Schule, aufgrund der Schmerzen.
Es ist auch möglich, dass die Direktorin sich einfach große Sorgen macht und denkt, du kümmerst dich nicht genug um dein Kind. Gerade wenn von klein auf massive Schmerzen bestehen und sie nichtmal bei einem Arzt in Behandlung ist.
Oder sie vermutet Missbrauch - allerdings wäre sie dann wohl eher zur Polizei gegangen.
Okay, da bin ich froh, dass ihr regelmäßig beim Arzt seid. Das Kind tut mir wirklich Leid, das klingt nach einer wirklich schlimmen Sache. Ich hoffe ihr findet irgendwann etwas, das ihr zumindest die Schmerzen nimmt.
Ob du es vorlegen MUSST weiß ich nicht genau, ich denke es kommt auf die Begründung und Regeln der Schule an. Aber wenn du eh das Attest hast, würde ich persönlich es einfach rüberschicken.
Die Frage für mich ist nur ob ich verpflichtet bin es vorzulegen
Wenn es öfters vorkommt würde ich das vom Arzt bescheinigen lassen und das vorlegen.
Quasi sowas wie, die Problematik ist bekannt und wird behandelt, es wird aber darüber keine Auskunft an dritte gegeben.
Wenn du mit dem Arzt gut bist, kannst fragen ob er drauf schreibt, dass medizinische Angelegenheiten ausschließlich mit dem Eltern besprochen werden und er keinen Grund sieht hier da für die Schule was zu machen.
Eine erweiterte Fürsorge der Direktorin ist eher positiv zu werten. Immerhin ist der Schulbesuch der Tochter nicht einwandfrei gewährleistet. Wer weiß, was Eltern alles so erzählen. Da darf eine Direktorin auch mal genauer nachfragen. In einigen Fällen könnte sich auch ein ganz anderer Verdacht, eine ganz andere Ursache für die Schmerzen ergeben. Also sich nur auf Aussagen der Eltern zu verlassen - kann schon kritisch sein.
Ob auf Grund der bekannten Vorgeschichte eine erneute Untersuchung erforderlich ist, hat jedoch nur ein Arzt zu entscheiden. Daher würde ich den Arzt bitten, den aktuellen Stand der Erkenntnis zu verschriftlichen, damit Du etwas der Direktorin vorlegen kannst. Eine genaue Diagnose muss die Direktorin nicht wissen. Es ist abzuwägen ==> so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Nein, das darf sie nicht. Wenn sie nicht nachlässt, Schulbehörde kontaktieren. Auf jeden Fall mal zum Frauenarzt gehen. Vielleicht muss sie wieder operiert werden, denn der Körper wächst und sorgt deswegen für die Komplikationen.
Darf sie das?
Dürfen? Das zu verlangen ist nicht verboten. Das zu verweigern auch nicht.
Als erstes bin ich quasi seit Geburt an, regelmäßig mit ihr beim Arzt.
dieses Problem ist zum ersten Mal in der Schule aufgetreten.
ich war natürlich sofort mit ihr beim Arzt und habe auch das Attest. Die Frage für mich ist nur ob ich verpflichtet bin es vorzulegen.
um noch hinzuzufügen, geschlechtsverkehr wäre auf Grund der Veranlagung nicht möglich. Deswegen müssen wir das engmaschig kontrollieren lassen. Irgendwann wird sie in das Alter kommen, wo es relevant wird. Bis dahin wollen wir alle anderen Möglichkeiten ausprobieren um das so schmerzfrei wie möglich, für Sie ist.
danke für deine Antwort.