Darf die Polizei bei digitalen Straftaten bzw. Verdacht wirklich sämtliche relevante Geräte eines Haushaltes wegnehmen?

9 Antworten

Ja, das geht und wenn Gefahr im Verzug ist, auch schneller. Es ist eher die Frage, wie schnell du die Sachen wiederkriegen kannst. Sind sie Beweismaterial oder hat die Untersuchung nichts ergeben?

Wenn der Verdacht ausreicht um eine Beschlagnahme zur rechtfertigen:

Beschlagnahme darf nur von einem Richter angeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen dürfen nur in dringenden Fällen eine Beschlagnahme anordnen. Eine Beschlagnahme ist nur zulässig, wenn der Zweck der Beschlagnahme nicht auf andere Weise erreicht werden kann.

Darf sie alle möglichen Tatmittel beschlagnahmen, die angeordnet wurden.

Je besser der Beschuldigte kooperiert, so eher wird die Mittel die nicht zur Tat beigetragen haben zurückerhalten.

So kann es ungünstiger sein die Klappe zu halten und der Polizei nicht die Passwörter zu verraten, als sie herauszugeben. Wenn man zum Beispiel wichtige Daten auf seinen Rechner hat, die man benötigt.

Simmi26 
Fragesteller
 30.03.2024, 13:07

Na bei Kinderpornographie ist so etwas ja meist der Fall. Aber wenn auf einem Gerät, was wegen eines Verdachtes bereits eingezogen wurde schon ein paar sehr wenige solcher Materialien gefunden wurden, dürfen die denn auch andere Geräte danach durchsuchen? Wenn man denen glaubhaft machen kann, dass es sich nur um diese wenigen Dateien handelt, welche schon gefunden wurden und sonst nichts weiter hat?

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StRiW  30.03.2024, 13:28
@Simmi26

Dürfen sie jeden Datenträger sichten.

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Tja wenn sich auf diesen Geräten die Beweise befinden dann hat man halt Pech

z.B. per Gerichtsbeschluss?

Mit richterlicher Erlaubnis ja erst Recht.

§ 94 StPO

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

Simmi26 
Fragesteller
 30.03.2024, 13:00

Na bei Kinderpornographie ist so etwas ja meist der Fall. Aber wenn auf einem Gerät, was wegen eines Verdachtes bereits eingezogen wurde schon ein paar sehr wenige solcher Materialien gefunden wurden, dürfen die denn auch andere Geräte danach durchsuchen? Wenn man denen glaubhaft machen kann, dass es sich nur um diese wenigen Dateien handelt, welche schon gefunden wurden und sonst nichts weiter hat?

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Legion73  30.03.2024, 13:11
@Simmi26
Wenn man denen glaubhaft machen kann, dass es sich nur um diese wenigen Dateien handelt, welche schon gefunden wurden und sonst nichts weiter hat?

Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser. Also nein natürlich nicht.

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Rennegent  30.03.2024, 13:15
@Simmi26

Für die Strafzumessung spielt es eine große Rolle, um wie viele Taten und Fälle es sich handelt. Sie werden nicht aufhören weiter zu suchen nur weil sie schon ein paar Beweise haben. Es geht vor Gericht ja darum, ob der Angeklagte noch mal eine Bewährungsstrafe erhält oder für 10 Jahre in den Knast geht. Und alles was dazwischen liegt Dafür spielt der Umfang der begangenen kriminellen Taten eine große Rolle. Alle Datenträger werden bis ins Letzte durchsucht, vorher sind sie nicht zufrieden. Und Glaufhaftmachen in Ermittlungsverfahren kannst du knicken. Das Wort kennen die Kripoleute gar nicht.

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Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, dürfen die in diesem genannten Räumlichkeiten durchsucht und die in ihm bezeichneten Gegenstände beschlagnahmt werden. Die digitalen Geräte spielen dabei naturgemäß eine zentrale Rolle. Du kannst davon ausgehen, dass jeder Datenträger,der gefunden wird, auch mitgenommen wird. Die Durchsuchung nach Strafprozessordnung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Der Richter wird sorgfältig die Interessen des Staates und die des Betroffenen abwägen. Dabei ist besonders die Schwere der Straftat und die Frage von Bedeutung, ob nicht auch geringer schwere Eingriffe ausreichend sind. Aber wenn die Durchsuchung angeordnet wird, nehmen sie auch alles mit. Wenn du der Meinung bist die Durchsuchung sei rechtswidrig gewesen, kannst du sie mit rechtlichen Mitteln angreifen. Dann sind Schadensersatzansprüche denkbar und Beweise, die durch rechtswidrige Durchsuchungen gewonnen werden, haben vor Gericht keine Relevanz.

Simmi26 
Fragesteller
 30.03.2024, 13:08

Na bei Kinderpornographie ist so etwas ja meist der Fall. Aber wenn auf einem Gerät, was wegen eines Verdachtes bereits eingezogen wurde schon ein paar sehr wenige solcher Materialien gefunden wurden, dürfen die denn auch andere Geräte danach durchsuchen? Wenn man denen glaubhaft machen kann, dass es sich nur um diese wenigen Dateien handelt, welche schon gefunden wurden und sonst nichts weiter hat?

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Gerade wenn man nur ein internetfähiges Gerät besitzt und auch nicht die Mittel um sich etwas neues zu beschaffen und heutzutage braucht jeder Zugang zum Netz bzw. muss erreichbar sein.

Ja denn begehe halt keine Straftaten damit. Zwingt dich ja Niemand.