Darf die Hausärztin das?
Hallo. Ich hsb ne wichtige Frage.
ich bin achtzehn erstmal. Ich trinke sber leider wirklich viel viel zu wenig. Trinke bis Mitte tsg meist gar nichts. Sm Abend dann jedoch leider auch nur ein Glas Wasser oder ne Tasse Tee. Sonst trink ich noch zwei Kaffee und n Energy Drink.
War letztens beim Arzt und sie meinte so ich soll viel mehr trinken durch ne Untersuchung wegen dem Herzen kam es dazu.
Leider kam ich noch immer nicht dazu. Meine Mutter Wsr Tage später wieder bei der Ärztin und meine Mutter musste ihr berichten dass ich immer noch nicht angefangen habe mehr zu trinken. Die Ärztin wurde daraufhin ziemlich böse suf mich und sagte dass sie mich ins Krankenhaus schicken wird damit man mir Infusionen gibt wenn ich nicht anfange mehr zu trinken und meine Mutter muss ihr demnächst drüber berichten
meine Frage darf die Ärztin das. Ist ne Hausärztin. Darf man mich in so nem Fall ins Krankenhaus zwingen? Bzw Zwangseinweisen. Ist sowas schon eine eigengefährdung? Ist leider schon seit Monaten so. Ich kann einfach nicht trinken.
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
Was ist der Grund, dass du kaum was trinkst?
Hab leider gar kein Durst Gefühl. Müsste mich andauernd zwingen.
4 Antworten
Meiner Ansicht nach nicht, du bist volljährig und wenn du dich bei freiem Willen dagegen entschieden hast, dann nicht. Eine Behandlung gegen den freien Willen des Patienten, ist rechtswidrig und strafbar. Man hat das Recht dazu, jede medizinische Behandlung abzulehnen-/ zu verweigern, auch wenn hieraus der Tod oder schwere und lange anhaltende gesundheitliche Folgeschäden resultieren können. Die einzige Situation in der dies zulässig wäre-/ ist, ist wenn kein freier Wille vorhanden ist. Alleinig die Tatsache, dass man sich gegen eine medizinisch angebrachte Maßnahme entscheidet darf nach vielfacher Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) und Bundesgerichtshof (BGH), beide in Karlsruhe ansässig, nicht dazu führen, dass Verweigerungsunfähigkeit angenommen wird. Wenn dem so wäre, dann wäre das Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt, da es nur dann bestünde, wenn man der Maßnahme zustimmt und nicht dann, wenn man sie verweigert. Die Hausärztin darf, nachdem du volljährig bist, noch nichteinmal mit deiner Mutter reden. Damit begeht sie einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, welche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH sogar schon bei Minderjährigen ab dem 15./16. Lebensjahr bestehen kann.
Mfg
Sie muss es sogar wenn akute Gefahr für deine Gesundheit besteht.
Ich glaube, sie darf das nicht. Aber sie war halt sauer, weil du nicht auf sie hörst und dir selbst schadest. Von daher eine verständliche Reaktion, in meinen Augen.
Man kann auch regelmässig trinken, ohne Durstgefühl zu haben. Stell dir dazu einen Wecker und dann trinkst du beispielsweise stündlich immer ein Glas Wasser, oder etwas anderes, das dir schmeckt. Oder / und immer zum Essen mind. ein Glas Wasser.
Helfen kann auch, dass du eine Trinkflasche benutzt, oder einen Strohhalm.
Und achte darauf, viel wasserreiche Lebensmittel (Obst, Gemüse, Joghurt etc) zu essen, damit zu wenigstens auf diese Weise Flüssigkeit zu dir nimmst.
Es wird schon hilfreich sein, einen Teil der Tipps umzusetzen.
Hallo Frederik0007,
du schreibst, du hättest kein Durstgefühl.
Probier's doch mal mit Basischem Aktivwasser. Das ist sauberes, basisches, ionisiertes Wasser (ohne künstliche Zusätze) – und davon bekommst du richtig Durst.
Schau mal hier.
Viele Grüße
Manuela
naja ich arbeite Momentan im Pflegeheim und ist halt schwer zum trinken zu kommen. Aber ich werd’s mal versuchen.