Bürgergeld und Elterngeld?

3 Antworten

Elterngeld wird wenn vorher Erwerbseinkommen erzielt danach berechnet und das bekommst Du auch wie Kindergeld für euer Kind, da wird natürlich nichts gekürzt.

Aber das anrechenbare Einkommen wird auf deinen, den Bedarf des Kindes und vom Mann entsprechend angerechnet.

Kommt natürlich darauf an wer was an Einkommen hat, euer Kind ist euch gegenüber unter derzeit noch Bürgergeld nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Einkommen des Kindes, wie Kindergeld wird vorrangig nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet, solange das Kind das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Sobald der Mann Bürgergeld bezieht, gehört die Frau automatisch mit zur Bedarfsgemeinschaft, und das Elterngeld wird angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Idk ich denke aber schon

Woher ich das weiß:Recherche