Bürgergeld?
Ich beziehe jetzt ALG 1 und nächsten Monat ist mein ALG1 fertig.
Ich werde Bürgergeld beantragen müssen
und meine Frage
Wie viel bekomme ich wenn mein Warmmiete 700 Euro ist und bin Alleinerziehend mit 1 Kind ( 3 Jahre ).
Hat da jemand schon die Erfahrung gemacht Danke
4 Antworten
Dann läge euer Gesamtbedarf derzeit bei min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt für dich und dazu min.noch 357 Euro Regelbedarf für 1 Kind unter 6 Jahren.
Bei dir kommen dann für 1 Kind unter 7 Jahren noch 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf von deinem Regelbedarf dazu.
Dazu dann noch die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Das Kindergeld von derzeit 255 Euro ist vorrangiges Einkommen des Kindes und wird im Regelfall voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Auch Unterhalt vom Kindsvater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ist anrechenbares Einkommen des Kindes.
Muss dann also vom Bedarf des Kindes abgezogen werden.
Der Bedarf setzt sich beim Kind aus Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 Euro + min.noch 350 Euro bei einer Warmmiete von 700 Euro zusammen.
Also min. 707 Euro, abzüglich Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
du hättest auch schon vorher bürgergeld aufstockend beantragen können, um deinen bedarf zu berechnen mach eich das wie folgt:
563
+ 700 ( Warmmiete) hängt davon ab ob deine Wohnung angemessen ist von der kdu
= gesamt betrag 1
Einkommen:
Einkommen - freibetrag ( hier am besten freibetrag rechner nutzen oder gleich bürgergeld rechner
=gesamt betrag 2
gesamt betrag 1- gesamt betrag 2 rechnen ist der gesamt betrag 2 höher als 1 bekommst du kein bürgergeld
Der Bedarf setzt sich aus den beiden entsprechenden Regelbedarfen, den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie dem Alleinerziehenden-Mehrdarf zusammen. Angerechnet werden Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) sowie eventuell weiteres Einkommen. Alles zusammen ergibt damit mindestens ~1.800€.
Soweit die Kosten der Unterkunft und Heizung unangemessen sind wird nach Ablauf der Karenzzeit ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.
Nein, da Kindergeld sowie Unterhalt(svorschuss) und weiteres Einkommen angerechnet werden. Alles zusammengenommen ergibt jedoch mindestens ~1.800€.
563 € Regeldbedarf
+ 36 % von 563 als Mehrbedarf = ca 203 €
+ Kind (3 Jahre) : 357 € Regelsatz
Daher 1123 € bekommst du ca auf dein Konto
- 255 € Kindergeld
Daher ca 863 €
Ob die Miete übernommen wird liegt an deinem Landkreis und dem örtlichen Mietniveau selber.
Grundsätzlich darfst du mit deinem Kind eine Wohnung von bis zu 60m² beziehen, ob die Kaltmiete sowie Nebenkosten übernommen werden, nun dafür müsste man dein Wohnort wissen.
Ich kann dir aber nur empfehlen den Antrag FRÜHZEITIG zu stellen und nicht erst auf dem letzten Drücker.
Laut andere Berechnungen komme ich auf 1500-1600 Euro
Du bist die Alleinerziehende Person :
Regelbedarf ist 563 €, geregelt nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre), was dein 3 Jähriges Kind ist :
Regelbedarf ist 357 €, geregelt nach § 23 Nummer 1, 1. Alt. SGBII
Mehrbedarf :
1 Kind unter 7 Jahren : 36 % von dem Regelbedarf, sind 203 €
Sind 1123 €
Nebenbei wird dein Kindergeld auf dein Bürgergeld angerechnet, das habe ich oben nicht richtig behandelt, also werden dir von den 1123 € noch 255€ abgezogen, weshalb du 863 € bekommst + Kindergeld.
Dann zeig mir deine Berechnung, alle Informationen habe ich von der
Seite entnommen.
Also 1800 Euro bekomme ich Bürgergeld ?