Braucht man noch Übungsfahrten wenn man schon mit den Sonderfahrten angefangen hat?
Hallo, ich mache gerade meinen B Führerschein und werde in 2 Monaten 18. Mir wäre es wichtig, bis dahin meinen Führerschein zu haben. Ich hatte bereits 8 übungsfahrten und 2 Sonderfahrten (je 45min). ich brauche dann nur noch 10 Sonderfahrten. Denkt ihr mein Fahrlehrer wird mich aber noch Übungsfahrten machen lassen? Oder ist es so, dass man die Sonderfahrten nur fertig macht sobald man mit ihnen anfängt?
danke schonmal :)
Wo steht denn geschrieben, dass die Sonderfahrten am Schluss der Fahrausbildung sein müssen?
Genau das wollte ich fragen, ob das normalerweise so abläuft, dass sie zum Schluss kommen. Aber danke für die antwort :)
3 Antworten
Es macht durchaus Sinn, direkt vor der Fahrprüfung nicht auf der Autobahn herumzufahren, sondern nochmal 2 Termine lang den Fahrlehrer so tun zu lassen, als wäre es jetzt eine Fahrprüfung.
Außerdem steht nirgends geschrieben, dass die Sonderfahrstunden erst am Schluss der Fahrausbildung sein dürfen. Die kann man auch zwischendurch machen, wenn sowas wie Einparken noch nicht prüfungstauglich eingeübt ist.
Es ist taktisch besser, wenn du vor der Prüfung nochmal eine oder zwei Übungsstunden in der Stadt machst.
Es ist ein Unterschied, ob man auf der Autobahn oder Landstraße "stumpf" geradeaus fährt oder sich in der Stadt mit diversen Vorfahrtsregeln, Anfahren an der Ampel.....auseinandersetzen muss.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Ja, das stimmt. Ich wollte wissen, ob der Fahrlehrer noch während wir die übungsfahrten durchgehen, sagen kann, dass ich noch Übungsfahrten brauche (also abgesehen von denen vor der Prüfung)
Wenn du welche nötig hast, wird er noch welche machen.