Brauche ich eine Nachschulung (Führerschein)?
Guten Tag!
Gestern hatte ich eine blöde Situation.
Als ich von meinem Dorf raus gefahren bin, bin ich um eine kurve gefahren in welcher mein Handy auf den Boden gefallen ist. Nach der kurve hab ich es hochgehoben und geschaut ob sich ein kratzer darauf befindet. Dann wieder weggelegt. Leider hat die Polizei das beobachtet und mich zurechterweiße darauf aufgehalten. (Ich weiß selber dass es eine dumme Idee/meine eigene Schuld gewesen ist)
Sie waren sehr freundlich und haben mir nur eine Strafe von 100€ erteilt. Diese habe ich direkt über die Bankkarte bezahlt.
Ich habe erwähnt dass ich eine neue Fahrerin bin(peobeschein habe), dennoch haben sie nichts von einem Enzug/Nachschulung erwähnt.
Kann es sein dass ich trotzdem in die Nachschulung muss?
4 Antworten
Tatbestandsnummer 123624:
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *).
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 246.1 BKa
A - 1
100,00€
Durch die Zahlung hast du den Verstoß zugegeben, somit +2 Jahre Probezeit und ein Aufbauseminar.
Wenn du dein Handy aber nicht benutzt hast, sondern wirklich(!) kurz in der hand hattest, hättest du gar nicht zahlen müssen.
Das handy in der Hand halten ist kein Problem, das nutzen jedoch schon.
Denn kurz weglegen darf man es.
Da dies aber einen Punkt als konsequenz haben wird, musst du ein Seminar besuchen, ja.
Deine Probezeit wird in diesem Falle auch verlängert.
Das Thema Aufbauseminar ist in erster Linie eines der Fahrerlaubnisbehörden, nicht so sehr eines der Polizei. Daher kann es gut sein, dass Polizisten sich zum Thema Aufbauseminar eher zurückhalten. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Polizei vor Ort darauf hingewiesen hat oder nicht.
Tatsache ist: Ein Handyverstoß ist ein A-Verstoß und daher erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt von seiten der Fahrerlaubnisbehörde die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ein Handyverstoß liegt allerdings nur vor, wenn das Handy (bestimmungsgemäß) benutzt wurde. Ein Weglegen von einem auf einen anderen Platz zählt nicht dazu und wäre demnach kein Verstoß.
Das Ablesen der Uhrzeit oder das bloße Nachsehen, ob Nachrichten eingegangen sind, zählen dagegen bereits als Benutzen.
Das Überprüfen des Handys auf Kratzer ist in meinen Augen noch kein bestimmungsgemäßes Nutzen. Allerdings dürfte es schwierig werden, die Bußgeldstelle bzw. das Gericht davon zu überzeugen, dass du eben nur nach Kratzern geguckt und es nicht benutzt hast. Ein Richter ist letztlich frei in seiner Beweiswürdigung und könnte so oder so entscheiden.
Eigentlich ist es ungewöhnlich, ein Bußgeld (ab 60€) bereits vor Ort zu bezahlen, denn das wird förmlich durch einen Bußgeldbescheid geahndet und verursacht auch zusätzliche Verfahrenskosten. Ein Bezahlen vor Ort ist gemäß § 56 Abs. 2 OWiG lediglich bei Verwarngeldern (bis 55€) vorgesehen. Ich bin mir daher nicht sicher, welche rechtliche Wirkung das Bezahlen jetzt hat. Möglicherweise kannst du immer noch dagegen vorgehen, wenn du das möchtest.
Wenn du nicht gegen das Bußgeld vorgehen möchtest, ist das Aufbauseminar nicht nur wahrscheinlich, sondern sicher.
du bist Fahranfänger, damit hat sich deine Probezeit mit den Folgen verlängert.
Handy kostet bloss 100€ plus Bearbeitungsgebühren.
Also wird mir der Führerschein nicht entzogen? (Nachschulung?)
Danke für die ausführliche Antwort. :) also werde ich watscheblich mit einer Nachschulung rechnen müssen?