Bin ich der erste Besitzer eines neuen Autos, auch wenn das Autohaus das Auto schon registriert/angemeldet hat?
6 Antworten
Wenn das Auto bereits angemeldet war, bist du der zweite Halter.
Tageszulassung?
Nein, du bist der zweite Halter. Dafür hast du beim Kauf aber regelmäßig ordentlich Rabatt bekommen.
Enbtscheidend ist der Brief. Wenn Du da als zweiter drin stehst, bist Du eben zweiter
Das ist in der Regel auch der Besitzer. Und wenn ich als zweiter drin stehe, ist es eben kein NEUwagen den ich kaufe
Das ist in der Regel auch der Besitzer.
Das mag meistens so sein, hat aber nichts miteinander zu tun. Oder warum steht in allen Fahrzeugbriefen: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen?
Hmmm. Wir verleihen ja regelmäßig unsere Vereinsfahrzeuge. Die hätten demnach hunderte von Besitzern gehabt.
Ich glaube hier geht das sprachlich durcheinander.
Derjenige, der sich ein Auto geliehen hat, ist für diese Zeit der Besitzer.
In der Frage steht zwar auch 'Besitzer', der Fragesteller meint aber wahrscheinlich den Eigentümer. Und der geht nicht aus den Fahrzeugpapieren hervor.
Genau das meinte ich. Es geht wohl eher um (Vor-) Eigentümer bzw. Halter.
Wenn das Auto schon mal auf das Autohaus angemeldet war, dann bist du der zweite Halter und auch der zweite Besitzer.
Nein.
Im Brief steht nicht der Besitzer, sondern der Halter.