Besichtigungstermine?

7 Antworten

Termine müssen mit Dir abgestimmt werden, mindestens 1 Woche im voraus. Du musst also nicht jeden Termin annehmen.

Du kannst auch auf Einzelterminen bestehen, also keine Sammelbesichtigungen, wenn Du das nicht willst.

Fotos dürfen ebenfalls nur mit Deiner Zustimmung gemacht werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Bei Hausbesichtigungen haben Bewohner nicht zwingend im Hause zu sein, man könnte Zb Hausschlüssel hinterlegen um besagte Maklerin entsprechende Besichtigungen durchführen zu lassen.

Es ist auch nicht IHR Haus sondern Das Haus des Vermieters.

"Wenn ich nicht da bin kann sie nicht erwarten das Haus Besichtigen zu dürfen mit den Käufern."

Doch das kann sie, da sie insofern sicherstellen muss als Maklerin, dass ein Verkauf des Hauses entsprechend der Wünsche des Hausverkäufers/Vermieters Zeitnah stattfindet, und nicht nach dem Muster wie sie es als Mieter des Hauses gern hätten. Schließlich haben sie keine Befugnisse oder Richterlich-Hoheitliche Entscheidungen an oder zu ihrem nicht - Besitz zu treffen.

Sie sind dabei lediglich nur Mieter des "Zur Besichtigenden Verkaufsobjektes" und sollten sich entsprechend bemühen, Zeitpunkte für Besichtungen wahrzunehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FataMorgana2010  01.06.2024, 16:53

Mieter haben sehr genau definierte Rechte. Dazu gehört auch, dass man nicht auf Zuruf einfach jemanden in die Wohnung lassen muss, sondern das solche Termine vereinbart werden müssen und zwar nicht am Tag vorher. Ja, Mieter müssen eine Besichtigung möglich machen und kooperieren, aber sie müssen auch nicht alles mitmachen. Als Mieter ist man zwar nicht Eigentümer der Wohnung, aber man ist unmittelbarer Besitzer - man hat die Herrschaft über die gemietete Sache und darf bestimmen, wer und wann da rein darf, mit Ausnahmen zwar, aber grundsätzlich schon.

0

Eine Maklerin behauptet etwas über Immobilienrecht zu kennen und das studiert zu haben?

Brüller.

Es gibt keinen derartigen Studiengang, jeder xxx kann sich einen Makler Gewerbeschein holen, die Prüfungen sind lächerlich, da musst du gesetzlich betrachtet noch weniger wissen als für einen Heilpraktiker.

Lass dir dann mal den entsprechenden § geben.

Und mache ihr klar, das unmittelbar nach jeder Besichtigung durch einen Reinigungsdienst die Verschmutzungen zu beseitigen sind.

Und das du nicht bereit bist nach ihren Märchen an ihre Kompetenz zu glauben und verlange eine Kopie ihrer Gewerbeanmeldung

Termine sind vorher zu verabreden, nicht einseitig festzulegen


neroren  21.05.2024, 15:34

"Eine Maklerin behauptet etwas über Immobilienrecht zu kennen und das studiert zu haben?

Brüller."

Selbstverständlich gibt es auch Maklerinnen mit derart Beruflich/Studierter Erfahrung.

"Es gibt keinen derartigen Studiengang, jeder xxx kann sich einen Makler Gewerbeschein holen, die Prüfungen sind lächerlich, da musst du gesetzlich betrachtet noch weniger wissen als für einen Heilpraktiker."

Der Maklerberuf bzw Die Maklertätigkeit hat rein garnichts mit dem Beruf eines Heilpraktikers zutun. Entsprechende Vergleiche sind daher blanker Unfug.

"Lass dir dann mal den entsprechenden § geben.

Und mache ihr klar, das unmittelbar nach jeder Besichtigung durch einen Reinigungsdienst die Verschmutzungen zu beseitigen sind."

Dafür gibt es Fußmatten oder man stellt sich eben einen Feudel mit Wasser dazu, hinzu kommt, dass nicht Das Eigentum des Fragestellers in solch einem Fall "beschmutz" wird, sondern Das Eigentum besagten Hausvermieters. Und dieser regelt im Standardfall eine vernünftige Reinigung und Sauberkeitseinhaltung im Mietvertrag. Der Mieter kann auch gerne einen Reinigungsdienst beauftragen, selbstredend auf seine EIGENEN Kosten.

"Und das du nicht bereit bist nach ihren Märchen an ihre Kompetenz zu glauben und verlange eine Kopie ihrer Gewerbeanmeldung"

Niemand ist dazu verpflichtet etwas zu glauben was besagte Maklerin von sich gibt, genauso wie Niemand als Privatperson eine Aushändigung von Kopien Der Gewerbeanmeldungen irgendeiner anderen Person zu verlangen hat.

"Termine sind vorher zu verabreden, nicht einseitig festzulegen"

Situationsabhängig zb in Eile ist dies durchaus üblich und gängige Praxis bei Makler/Innen.

0
Ploedder  21.05.2024, 15:38
@neroren

Nenne mir eine Uni an der es einen Studiengang "Makler" gibt.

dann rede ich weiter, bis dahin gehe ich auf deine anderen Fehler nicht ein.

Du schreibst so wie die meisten Makler denken...

0
neroren  21.05.2024, 15:45
@Ploedder

Für ein Bachelorstudium im Bereich Immobilienmakler werden in der Regel drei bis vier Jahre Studium benötigt. Ein Masterstudium dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Zertifizierungsprogramme für Immobilienmakler können bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen sein. Bei der Immobilienkauffrau bzw. dem Immobilienkaufmann handelt es sich um Ausbildungsberufe, die staatlich anerkannt sind. Mögliche Studiengänge im Maklertum sind Immobilienmanagement, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Immobilienbewertung, Immobilienmarketing.Theoretisch können Sie mit einem Gewerbeschein und einer Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung damit beginnen, Immobilien zu vermitteln und das Gehalt oder Honorar einzustreichen. Ganz so einfach ist es als Makler aber doch nicht. Wie in fast jedem der unzähligen Berufe ist es auch beim Immobilienmakler ratsam, eine entsprechende Expertise aufzubauen, um am Markt zu bestehen. Gerade, wenn Sie selbstständig als Makler agieren, sind Studienerfahrungen z-T Zielführend in Der Vermittlung sowie im Verkauf von Immobilien.

0

Ihr Vermieter hat, wie auch der Makler, den er vielleicht mit dem Verkauf beauftragt hat, ein Besichtigungsrecht.

Als Mieter dürfen Sie den den Zutritt also nicht verweigern.

Der Vermieter hat Rücksicht zu nehmen und keinen Besichtigungstourismus zu betreiben.

Besuche müssen rechtzeitig angekündigt und tunlichst einvernehmlich vereinbart werden.

Eine verbindliche Obergrenze von Besichtigungen gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung sind aber von ein bis zweimal pro Woche bis zu 3 Besichtigungstermine monatlich mit vorausgewählten Kaufinteressenten anerkannt.

Nach der gängigen Instanzrechtsprechung steht dem Vermieter das Besichtigungsrecht grundsätzlich nur bei einem berechtigtem Interesse (z.B. Verkauf ), nach Anmeldung mit angemessener Frist (14 Tage), nur an Wochentagen und zu einer angemessener Tageszeit zu (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr). 

Die Wohnungsbesichtigung durch Vermieter oder dessen Beauftragtem wegen Verkauf ist vom Gesetzgeber klar geregelt. Zunächst muss der Vermieter den Mieter über den Besuch mindestens 24 Stunden vorher informieren und die Zusage vom Mieter erhalten. Besichtigungen sind nur zu bestimmten Uhrzeiten zulässig.

Auch die Anzahl der wöchentlichen Besichtigungen sollte auf ein bis zwei Termine mit jeweils einer Länge von 2 bis 3 Stunden begrenzt werden. Zu viele Wohnungsbesichtigungen in einer Woche sind für den aktuellen Mieter in der Regel nicht zumutbar und müssen mit ihm gesondert abgesprochen werden.

Für Sie als Mieter ist Vorsicht geboten!

Eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).

Verweigern Sie als den Zutritt zum Mitobjekt, kann der Vermieter gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Es können u.U. Schadenersatzansprüche unterschiedlicher Art gegen Sie geltend gemacht werden.

Was muß ein Makler studieren?!?

Niemand bestimmt über Deine Freizeit, außer vielleicht der Ehepartner.

Häng einen Zettel daneben mit Sorry, bin arbeiten!


Gosaris 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:14

Ich weis nicht mehr genau was sie da angeblich studiert hat war für mich sinloses geschwätz.

0
Maximilian112  21.05.2024, 15:18
@Gosaris

Möchte Ihr Vermieter die Wohnung neuen Mietinteressenten präsentieren, muss er Ihnen den Besuch mindestens zwei bis drei Tage vorher ankündigen. Manche Gerichte akzeptieren auch eine Vorankündigung nur 24 Stunden vorher. Außerdem muss er sich an die ortsüblichen Zeiten halten. Sind Sie berufstätig, kann er nicht erwarten, dass Sie ihm mitten während der normalen Arbeitszeiten die Tür aufsperren. Sie brauchen ihm auch nicht Ihren Schlüssel für eine selbstständige Wohnungsbesichtigung überlassen. Er muss auf Ihre Belange Rücksicht nehmen und den Termin beispielsweise auf den Feierabend legen. Dabei müssen Sie auch keine Besichtigung nachts um halb elf hinnehmen. Es sei denn, Sie sind damit einverstanden

Ergo.de

2
Ploedder  21.05.2024, 15:23
@Gosaris

Makler schwätzen immer sinnbefreites Zeug, das ist ihr System

1