Dürfen Kurierdienste an mich gerichtete Pakete vor meine Tür stellen, wenn ich einen Zettel mit folgenden text an die Tür klebe?

5 Antworten

"Pakete bitte vor die Tür stellen, wenn Niemand öffnet!!! Danke"

Manchmal stelle ich mir vor, wie jemand exakt so redet, wie er schreibt.

Offiziell darf er es nicht ohne dass du einen Ablageort gewählt hast, den du bei der Post in Auftrag geben kannst, wenn du eine bestimmte Stelle wünschst, wenn du mal nicht daheim bist. Aber es wird dennoch häufig ohne Ablageort gemacht, zurecht. Wer bestellt und nicht da ist, der hat Pech gehabt, wenn er das Paket bei der Poststelle abholen muss oder eben "Glück", wenn es vor der Wohnungstüre abgelegt wurde oder beim Nachbarn hinterlegt. Manche haben ein gutes Verhältnis zu den Kunden draußen, da kann es im Vertrauen besprochen werden, alles inoffiziell. Sollte es jedoch mal verschwinden wenn der Bote es einfach ablegt, kann ihm schon ans Bein gepisst werden. Drecksäcke gibt's auf beiden Seiten.

Vllt. beschränkst du es auf ein Ausrufezeichen, wenn solche Satzzeichen unbedingt drin sein müssen. Wenigstens im öffentlich-realen Leben.

Danke schon mal!

Da, genau so. Das reicht auch völlig aus.

Guten Tag.

Dein Freund hat recht. Die Zusteller dürfen Das ohne, bei der Post und DHL nennt man das Ablagevertrag, nicht machen. Sie könnten bei einem Abhandenkommen der Sendung in Regress genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit mehr als 30 Jahren Postbote der Deutschen Post.

Es gibt nicht "die dürfen" oder "die dürfen nicht".

Rechtlich gibt es Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Personen.

Und zwischen anderen wiederum gibt es keine.

Zwischen Menschen, zwischen denen es eine Rechtsbeziehung gibt, gibt es Rechte und Pflichten.

Zwischen dem Zusteller und Dir gibt es aber keine Rechtsbeziehung.

Es gibt zwischen ihm und seinem Arbeitgeber eine. Und zwischen seinem Arbeitgeber und dem Auftraggeber des Versands.

Die können sich untereinander auseinandersetzen, was er darf und was nicht.

Du hast keinerlei Rechte gegen den Zusteller.

Alles, was du rechtlich machen kannst: wenn das Paket nicht bei dir angekommen ist, vom Versender neuen Versand oder die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Als zugestellt gilt das Paket, wenn es in Deinen Machtbereich gelangt ist. Der beginnt hinter Deiner Wohnungstür, nicht auf dem Flur, welcher Deinem Vermieter gehört.

Woher soll der Paketdienst wissen, dass tatsächlich du den Zettel geschrieben hast? Man könnte theoretisch dem Fahrer vorauszufahren, überall solche Zettel auszulegen und dann sämtliche Pakete einsammeln. Das wird nicht funktionieren.

Wenn du der berechtigte Empfänger bist, hast du einen Link zur Sendungsverfolgung erhalten, dort kannst du in der Regel eine Abstellgenehmigung für das Paket erteilen.