Besaßen Mitglieder des sog. "Volkssturms", also Alte sowie Minderjährige, denselben Kombattantenstatus wie reguläre Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS?

4 Antworten

Wenn sie entsprechend uniformiert (Armbinde zum Beispiel) und als Kombattanten klar zu erkennen waren, ja.

In rechtlicher Hinsicht waren die Angehörigen des Volkssturms während ihrer Einsätze Soldaten im Sinne des deutschen Wehrgesetzes von 1935. Dieses Gesetz ermöglichte es, den Kreis der Wehrpflichtigen auch über das 45. Lebensjahr hinaus auszudehnen, um weitere Reserven zur Reichsverteidigung aufzubieten.
Es gab nur fünf unterschiedliche Dienstgrade: Volkssturm-MannGruppenführerZugführerKompanieführer und Bataillonsführer.
Da die Wehrmacht nicht ausreichend Uniformen zur Verfügung stellen konnte, trugen zahlreiche Volkssturmangehörige „Phantasieuniformen“, so etwa diejenige der Reichsbahn, umgefärbte Partei- oder HJ-Uniformen, alte Uniformen des Deutschen Heeres oder gewöhnliche zivile Anzüge. Eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm – Wehrmacht“ machte seine Angehörigen als Kombattanten kenntlich, auch wenn sie in der Uniform der Hitlerjugend oder in Zivilkleidung kämpften.
Der Name Volkssturm sollte für alle Einheiten verbindlich sein, jedoch veranlasste der Gauleiter des Reichsgaus Tirol-Vorarlberg Franz Hofer, dass die Volkssturmbataillone des Gaus gauintern die Bezeichnung Standschützenbataillone trugen, und verschaffte ihnen sogar ein eigenes Ärmelzeichen in Rautenform mit einem Tiroler Adler auf dem Hakenkreuz und der Inschrift „Standschützen Bataillon (Ort)“. Des Weiteren wurde das Freikorps Sauerland des Gaues Westfalen-Süd im Oktober 1944 in den Volkssturm integriert und behielt dort seine Bezeichnung und Abzeichen.[6]

Volkssturm – Wikipedia

Theoretisch ja - aber praktisch nein! Sie waren keine Angehörigen von Wehrmacht und Waffen-SS sondern das, was man landläufig als "Milizen" bezeichnet.

Dennoch waren sie Kriegsteilnehmer und mussten daher von Freund und Feind genauso behandelt werden.

Übrigens: Die Haager Landkriegsordnung hat im 2. Weltkrieg niemanden auch nur ansatzweise interessiert. Die Alliierten haben sich an die Genfer Konventionen gehalten - mehr aber auch nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

»Der Volkssturm war nicht Teil der Wehrmacht. Die Männer waren ohne Uniform und wenn sie nicht mindestens eine angesteckte Armbinde als Kennzeichen trugen, waren sie keine Kombattanten nach der Haager Landkriegsordnung und genossen dann deren Schutz nicht.« Wikipedia

Es kommt also darauf an, ob sie als Soldaten gekennzeichnet waren. Das dürfte nur auf einen kleinen Teil zu getroffen haben.

Ja, sofern sie als staatlich legitimierte Angehörige der Streitkräfte gekennzeichnet waren und nachweislich im staatlichen Auftrag tätig waren. Der Volkssturm hatte keine offizielle Uniform und wurde mit allem ausgestattet, was irgendwo übrig war. Und das war nur eine minderwertige Ausrüstung. Schlechte (Beute-)Waffen und wenig brauchbare Kleidung.