Basiert der deutsche „Döner“ auf Kultureller Aneignung von Deutschland?
Eine Vereinigung aus der Türkei will den Döner Kebab als "garantiert traditionelle Spezilität" in der EU anerkennen lassen.
Beim Bundesernährungsministerium in Berlin stößt der Antrag jedoch auf Verwunderung. Sollte die Türkei damit Erfolg haben, könnte das massive Auswirkungen auf den deutschen Markt haben - zu Recht, denn der deutsche Döner ist eine Kulturelle Aneignung des türkischen Döners und der deutsche Döner ist alles andere als ein Döner.
Das Bundesernährungsministerium habe den Antrag deshalb "mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen". Die türkischen Vorgaben entsprächen nicht den Standards der deutschen Gastronomie
[im Umkehrschluss heisst dass die Kulturelle Aneignung tiefer durchgeführt wurde und man hat sich nur diesen zu Nutzen gemacht sondern auch keinen Respekt gezeigt und die Angeeignete Sache verändert]
Aus dem Grund unterstütze ich den Antrag und hoffe darauf, dass der Döner geschützt wird und nur noch eine traditionelle Produktion erfolgt.
Entweder müssen dann die jetzigen „Döner“ in Deutschland umbenannt werden oder aber der türkischen Art entsprechen.
Basiert der deutsche „Döner“ auf Kultureller Aneignung von Deutschland?
Sollte der Döner geschützt werden und nur als eine garantiert traditionelle Spezialität eingetragen werden?
13 Antworten
Man beweise mir, dass der Döner in der Türkei eine lange Geschichte und Tradition hat.
Als nächstes verbiete man in der Türkei das Bier (Kulturelle Aneignung aus Deutschland) sowie den Fußball (Kulturelle Aneignung aus England).
Und dann - aber erst dann - können wir noch mal reden.
Der Döner wurde in Deutschland erfunden, hat mit der Türkei gar nix am Hut außer das der Erfinder aus der Türkei kam.
Kulturelle Aneignung ist Grundsätzlich als positiv zu betrachten.
Trägt zur Völkerverständigung bei.
Bei den Nazis hat man ja gesehen was rauskommt wenn man nur die eigene Kultur hochhält.
Am Ende bist du noch rassistisch :)
Der Döner wurde in Deutschland erfunden, hat mit der Türkei gar nix am Hut außer das der Erfinder aus der Türkei kam.
Danke.
Richtig.
in den verschiedensten Varianten
Ja aber der "Deutsche Döner" hat sich halt durchgesetzt.
War aber schon Anfang der 70er nur eine der verschiedenen Varianten. Und die hat sich in Deutschland eben durchgesetzt. Wo sie tatsächlich herstammt, dürfte kaum zu ergründen sein.
Der Döner basiert selbstverständlich nicht auf kultureller Aneignung. Immerhin wurde der Döner von einen Türken erfunden. Ergo kann es auch keine kulturelle Aneignung sein. Da der Döner ein deutsches Produkt ist
Sollte der Döner geschützt werden und nur als eine garantiert traditionelle Spezialität eingetragen werden?
Natürlich nicht. Da der Döner ein deutsches Produkt ist muss man sich auch nicht wirklich an türkische Vorgaben halten. Aber wie wir alle Wissen, hast du von solchen Sachen ja eh keine Ahnung.
Kulturelle Aneignung ist ein Begriff, der in der woken Szene erfunden wurde. Die meisten können mit dieser Art von Nationalismus nichts anfangen. So deutsch wollen nicht mal die Nazis sein.
Haben die Probleme wegen ihren Döner,als gebe es nichts Wichtigere zu regeln in der EU.
So die Darstellung des "Erfinders", der lediglich einen Markennamen anmeldete und kein Patent. Komischreweise gab es das zeug von Griechenland bis in den mittleren Orient schon seit Eweigkeiten in den verschiedensten Varianten, der "deutsche" Döner war lediglich eine Variante davon.