Ast runter gefallen?
Hallo,
heute waren wir auf einem Spielplatz der in einem Park ist.
als wir unter einem Baum standen ist ein Riesen Ast runter gefallen & hat beinahe meinen Sohn (2) getroffen.
mein Mann hat seinen Arm vor seinem Kopf gehalten & den Ast damit abgewehrt.
sein Arm ist nun geschwollen & schmerzt.
Muss man diese Art Unfall melden? Wenn ja wo?
Hat er eine Unfallversicherung?
Ich glaube nicht
6 Antworten
Es ist die Frage wem der Spielplatz / die Umliegende Gruenanlage gehoert beispielsweise
- Private Wohnanlage - Vermieter
- staedtische Gruenanlage - Stadtverwaltung
- Teilbereich eines Sportlatzes - Verein, Gemeinde
Zur Beweissicherung sind Fotos wichtig (unveraendertes Umfeld des Schadereignisses mit Ast, Ast separat, Sicherstellen des Astes)
Besuch des Krankenhauses, Kurzbefund erbitten, zur Sicherstellung des Gesundheitszustandes und durchgefuehrter Behandlungen, Empfehlungen der Weiterbehandlung
Am 1. Mai ist Feiertag, ich habe jetzt gerade Kenntnis des Beitrages erhalten, das Schadereignis war am 30. April ..
Also am 1. Mai, soweit nicht mittlerweile vorher geschehen, aertztliche Abklaerung veranlassen nur mit schriftlichen Kurzbefund und Handlungsemfehlungen gehen.
Falls laut Befund noetig, gleich morgens am 2. Mai gleich den Arzt / Hausarzt um Temin bitten, das Krankenhaus wird auf dem Krankenbrief mitteilen wid dringlich die Weiterbehandlung ist.
Gleichzeitig sofort telefonischden Vorfall beim Besitzer / Eigentuemer der Sache wegen eine Schadensmeldung mitteilen, Protokollnotitz anfertigen.
Wenn es laut Arzt gesundheitsbedingt moeglich ist, persoenlich eine schriftliche Schadensmeldung der Sache wegen dem Besitzer / Eigentuem vorlegen, sonst FAX, email - zur Kenntnisnahme und eine Eingangsbestaetigung erbitten - persoenlich mit Eingangsstempel und Handzeichen auf Kopie, Fax und email schriftlich, ergaenzend zur Sendebestaetigung, ebenfalls eine Empfangsbestaetigung erbitten.
Falls, sinnvollerweise ja, eine Versicherungabwicklung angestrebt wird, kommt dem Aststueck eine grosse Bedeutung zu ...
Die Verkehrsicherungspflicht und Haftung obliegt dem Besitzer / Eigentemer. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst regelmaessige Kontrolle der Spielgeraete UND umliegenden Vegetation - lueckenlose Aufbewahrung der Kontrollprotokolle, Handlungsempfehlungen und daraus hergeleitete Pflegemassnahmen zur Einsicht.⁶⁸
Es tut mir leid, dass es gesundheitlich so tragisch abgelaufen ist ... ich wuensche natuerlich baldige Genesung
Bitte lasse mich wissen, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt, hier Handlungsempfehlungen fuer die Abwicklung
- mit der aertztlichen Erstversorgung und Weiterbehandlung ist die gesundheitliche Schiene abgedeckt
- mit dem Anzeigen der Schadensmeldunghabt ihr das wesentliche getan fuer die weitere rechtliche Abwicklung
- bitte druckt das gesendete Dokument an die Stadt aus, nicht das es "verschwindet" und die Beweissicherung fehlt
- gehe zu deiner Krankenkasse mit den Dokumenten und ueberlasse eine Kopie (Schadensmeldung, Krankenerstbehandlung), es geht darum zu klaeren ob deine Krankenkasse der Kostentraeger ist / die Stadt, die natuerlich eine Beherdliche Versicherung - Berufsgenossenschaft - Haftpflicht - hat (!)
- bei deiner Krankenkasse sollte auch geklaert werden -> Kostenuebernahme der medizinischen Weiterbehandlung, ob Arbeitsausfall, - minderung, Schmerzensgeld in Frage kommt, bzw wie derartige Situation handzuhaben ist, ob sie in Vorleistung geht und sich das Geld von der Stadt bzw dessen Versicherung zurueckholt -> ich vermute es ist ein BG Fall, und deine Krankenkasse die Kosten abwaelzen wird
- bei der Krankenkasse um Rechtsbeistand bitten, bei der Abwicklung aller der Probleme, Schriftverkehr unterstuetzen bei der Kostenabwicklung
- Fragen ob Freizeitseinschraenkungen (Sport, Gartenarbeit, Hausarbeit, Einkaufen, Verkehrstuechtigkeit beim Auto, Motorrad, Fahrrad, Kindbetreuung eingeschraenkt ist
- falls noch icht geschehen natuerlich deinen Arbeitgeber informieren, eventuell fuer anfallende Lohnersatzleistungen hinweisen, Arbeitsminderung, Arbeitsausfall, Arbeitsplanung und Abwicklung beeintraechtigt
Definitiv - der Baum muss untersucht werden.
Wenn bei einem Sturm etwas passiert, dann ist das unabwendbar. Aber heute gab es keinen Sturm.
Die Stadtverwaltung ist dafür (in der Regel) verantwortlich und hat Sicherungspflicht.
Gute Versicherungen pruefen bei solchen Meldungen rueckwirkende Wetteraufzeichnungen, die Verkehrssicherheitspflicht umfasst regelmaessige Baumkontrollen und Umsetzung der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen. Diese Nachweise werden herangezogen und mit einer aktuellen Inspektion ergaenzt.
Da wird auch abgeklaert wie "Sachverstaendig" die Baumkontrolle durchgefuehrt wird - Dokumentation, Qualifikation der Baumkontrolleure
MASSARIA - bei Platanen fuehrt auch zu Bruch in windstillem Wetter (!)
Es ist aber jetzt Feiertag..
wo melde ich mich nun?
du kannst selber den Baum begutachten, wenn du keinen weiteren auffälligen Ast findest sollte es auch noch Morgen - oder am Montag reichen.
Das ist sehr schwer zu beurteilen ehrlich gesagt, der ist Mega hoch gewesen & nicht gut einsehbar
ES ist unwahrscheinlich dass jetzt um 20 Uhr noch etwas passiert.
Aber wenn du unsicher bist kannst du in einem solchen Falle auch die Polizei/Feuerwehr anrufen für Sofortmaßnahmen.
Aber die könnten das Gebiet auch nur absperren, Eine Baumbegutachtung ist in der kurzen Zeit nicht möglich.
Die Stadtverwaltung hat moeglicherweise einen Notdienst fuer Rohrschaeden / Feuerwejr - zur Erfassung der Schadensmeldung, Leiterwagen fuer eventuelle Sofortmassnahmen am Baum
Auch wenn es komisch klingen mag,die Polizei anrufen ist nicht verkehrt. Die nehmen den Schaden auf und sperren das Gelände ab. Für alles weitere ist die Kommune verantwortlich. Es kann auch festgestellt werden ob Fahrlässigkeit seitens der stadt/Gemeinde vorliegt. Denn besonders bäume an spielplätzen müssen von Baumpflegern regelmäßig kontrolliert werden. Entweder die Kommune oder sie vergibt das an Privat. Auf jedem Fall dran bleiben.....
Nein, fallende Äste sind nicht meldepflichtig.
Im hier vorliegenden Fall ist eine Koerperverletzung aufgetreten (!)
Eine Meldung auch ohne Schaden sinnvoll fuer vorbeugendd Schadenabwehr am Baum (!)
Das solltet ihr am Montag beim Amt melden.
Und dein Mann sollte lieber, wenn er es noch nicht war, zum ärztlichen Notdienst fahren.
Ich habe nur etwas Angst dass es morgen irgend ein Kind treffen könnte.. weil es auf einem Spielplatz war. Könnte es mir niemals verzeihen wenn ich dann bis Montag damit gewartet hätte
Ich weiss jetzt nicht, wen du da eher anrufen solltest, Polizei oder Feuerwehr. Allerdings nicht den Notruf sondern direkt bei der Wache.
Ja, ich kann dich verstehen. Also solltest du es melden, bei der Gemeinde, bei der Stadt. Vor allem, um dein Gewissen zu beruhigen. Das kannst du auch Montag noch machen. Die wahrscheinlichkeit, das da noch ein Ast runter fällt, ist extrem gering.
Wenn der Ast nicht deinen Mann getroffen hätte, sondern einfach nur da gelegen hätte, hättest du dir wahrscheinlich gar keine Gedanken gemacht.
Dein sofortiges Handeln war richtig zur vorbeugenden Schadensabwehr
Sicherlich haeufig so gehandhabt, eine asche Meldung ist dennoch empfohlen - zur vorbeugenden SchDensabwehr, auch wenn man nicht unmittelbar betroffen ist.
Bei der Feuerwehr haben sie Leiterwagen fuer eventuelle Sofortmassnahmen am Baum
Mein Mann war gestern in der Notaufnahme & trägt jetzt Gips.
wir haben leider keine Unfallversicherung.
ich habe es der Stadt gemeldet, da wir eine Mängel App haben.
die Sehen das aber wahrscheinlich erst morgen