Arbeiten in eine Bedarfsgemeinschaft Jobcenter Lohn sich das?


21.07.2025, 22:05

Ich kann für viele Jahre mein Vater nicht alleine lassen also nicht umziehen privat Grund


21.07.2025, 22:26

Ich bin 23 Jahre alt

Seba2002  21.07.2025, 22:10

Wieso geht dein Vater nicht arbeiten?

Inkognito-Nutzer   21.07.2025, 22:15

Ist was privates aber er kann nicht

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer arbeiten geht, muss immer mehr haben als nur der Grundbedarf der derzeit unter Bürgergeld vom Jobcenter gezahlt wird.

Sei es bei erfüllen der Voraussetzungen mit vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder dann durch eine Aufstockung mit Bürgergeld vom Jobcenter.

Du als Kind musst mit deinem anrechenbaren Einkommen nicht alles zahlen, sondern nur für deinen eigenen Bedarf im Haushalt deiner Eltern bzw. Vater aufkommen.

Wenn Du also unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Nettoeinkommen selber decken kannst, würdest Du auch unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deines Vaters fallen.

Es würde dann für dich keinen Regelbedarf mehr für den Lebensunterhalt und Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geben.

Müsstest dann von deinem Nettoeinkommen deinen Kopfanteil für die Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber an deinen Vater zahlen.

Wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst müsstest Du noch ein angemessenes Kostgeld zahlen.


Inkognito-Nutzer   29.07.2025, 12:36

Am Ende haben die mich doch denn Bürgergeld entfernt und jetzt reicht das Geld nicht um alles zu bezahlen ich muss mich jetzt kündigen lassen

isomatte  29.07.2025, 14:23
@Inkognito-Beitragsersteller

Warum reicht es nicht ?

Du bzw.ihr müsst auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben, weil wie erklärt Freibeträge auf Erwerbseinkommen theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden müssen.

Dadurch verringert sich dein anrechenbares Nettoeinkommen entsprechend, würde das deinen Bedarf im Haushalt der Eltern nicht decken, bestünde theoretisch noch Anspruch auf eine Aufstockung für dich.

Inkognito-Nutzer   29.07.2025, 16:05
@isomatte

Die haben den ganzen Bürgergeld entfernt auch bei mein Vater jetzt haben wir monatlich deutlich weniger Geld zu Verfügung der Jobcenter hatte uns 1600 bewilligt ich verdiene 1400 weniger als Anfang und jetzt ist das Geld weniger als das Bürgergeld was schon wenig war die haben zu mir gesagt das mein Gehalt für alles reicht

isomatte  29.07.2025, 17:46
@Inkognito-Beitragsersteller

Das darf nicht sein !

Wie erklärt darf dein Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden.

Der Bedarf deines Vaters darf nicht gekürzt und schon gar nicht komplett eingestellt werden.

Wenn dann steht dir nichts mehr vom Jobcenter zu, wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Dann zahlst Du nur deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an deinen Vater selber.

Er soll dann umgehend einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen.

isomatte  23.07.2025, 08:04

Danke dir für deinen Stern !

Inkognito-Nutzer   22.07.2025, 06:02

Und das ist ok wenn ich nur mein Anteil geben soll und nicht die ganze Wohnung ecc finanzieren muss

isomatte  22.07.2025, 08:47
@Inkognito-Beitragsersteller

Na sicher doch !

Du als Kind bist deinen Eltern im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Dein Einkommen darf nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden.

Es könnte vom Jobcenter zwar eine HG - Haushaltsgemeinschaft vermutet werden, dieser kann man aber schriftlich, formlos und fristgerecht widersprechen, wenn ihr nicht gemeinsam wirtschaftet.

Die Zahlung deines Kopfanteils für die Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom und ggf.ein angemessenes Kostgeld zählt nicht als gemeinsames wirtschaften.

Inkognito-Nutzer   22.07.2025, 10:14
@isomatte

Ich bin 23 Jahre alt gilt das trotzdem so?

isomatte  22.07.2025, 12:35
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja !

Wenn ein Kind, auch unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, entfällt es der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern.

Dann zahlt das Kind seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber, weil die Eltern dann für den Bedarf des Kindes nichts mehr bekommen, sondern nur ihren eigenen ungedeckten Bedarf.

Inkognito-Nutzer   22.07.2025, 19:49
@isomatte

Danke das Du es erklärt hast das ist für mich eine Erleichterung weil viele Leute haben mir gesagt das mein Vater dann kein Bürgergeld mehr kriegt und weil ich für viele Jahre mit mein Vater wohnen muss habe ich es zweimal überlegt ob sich es lohnt arbeiten zu gehen aber wenn nur mein Anteil entfernt wird ist dann ok ist auch besser weil dann mehr für mich bleibt

Normalerweise wird dein Einkommen angerechnet. Nicht voll, weil du als Aufstocker einen Freibetrag von 100 Euro hast und zusätzlich noch einmal abhängig vom Verdienst bestimmte Prozente. Dies wird nicht angerechnet und sozusagen ein Bonus weil du teilweise selber für deinen Lebensunterhalt sorgst. Wer ist bei euch der Antragsteller, dein Vater oder du? Hast du einen guten Kontakt zum Sachbearbeiter? Vielleicht könntest du da ja einfach mal so unverfänglich nachfragen.....was bei möglichen Verdienst von 1500Euro angerechnet werden würde, was nicht.

Ich kann deine Bedenken vollkommen verstehen. Auch wir waren ca.1,2 Jahre Bürgergeldempfänger, weil mein Mann gesundheitlich angeschlagen ist,aber auch noch nicht in Rente mit Abzüge (frühestmöglicher Zeit Punkt)konnte. Ich möchte diese Zeit nie wieder haben ....ich arbeite schon im Niedriglohnsektor und im Endeffekt ging es mir, obwohl ich arbeite, nicht besser als einem Bürgergeldempfänger ohne Arbeit .Das Budget blieb gleich Monat für Monat und konnte mich nicht über meinen Verdienst freuen. Dazu alle 6 Monate Antrag stellen, das erste halbe Jahr zu wenig gezahlt, so das wir Guthaben hatten. Das zweite halbe Jahr zuviel gezahlt so das wir zurück zahlen mussten. Das gleiche die letzten zwei Monate bis mein Mann endlich in Rente gehen konnte .... für uns war eine Übergangs(not)lösung....nie wieder.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inkognito-Nutzer   21.07.2025, 22:40

Der Antrag wurde von mein Vater gestellt

tine6406  21.07.2025, 22:56
@Inkognito-Beitragsersteller

Vielleicht gibt es ja da noch einmal einen Unterschied, aber bei mir wurde jeder Cent den ich zuviel hatte angerechnet..... Ich denke, das Beste ist dort nachzufragen. Du musst doch nicht sagen, das du evtl einen Job in Aussicht hast. Vorausgesetzt du hast ihn dir selber gesucht und kein Angebot vom JC.

Insgesamt ist es immer besser, wenn man vom Jobcenter weg ist, sein eigenes Geld verdient, auch hinsichtlich deiner Zukunft und vielleicht ergibt sich auch eine Möglichkeit/Lösung für deinen Vater.

Wenn dein Geld für deinen Lebensunterhalt reicht, endet die Bedarfsgemeinschaft. Für deinen Vater musst du nicht aufkommen, wohl aber für deinen Anteil an der Miete (50% wenn ihr zu zweit wohnt) und den Heizkosten. Andere gemeinsame Ausgaben (Strom, Internet usw.) kannst du direkt mit Papa aushandeln, der weiterhin seinen Mietanteil und sein Bürgergeld bekommt.

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wie-und-ob-einkommen-des-volljaehrigen-kindes-angerechnet-wird/


Inkognito-Nutzer   22.07.2025, 19:41

Und das ist ok wenn ich nur die halbe Miete und so weiter bezahle ich will nur nicht die ganzen Kosten allein tragen