Aufgrund deiner Aussage:" ein 98jähriger Mann würde eh bald sterben " heißt das, daß dieser Mann nicht noch ein Recht hätte, ein paar Monate oder vielleicht Jahre in Frieden zu leben? Es ist in beiden Fällen schlimm, ein Kind zu verlieren wohl das Aller schlimmste...... trotzdem sollte da die Strafe gleich sein, vorausgesetzt die Schuldfrage ist geklärt. Und selbst wenn derjenige unschuldig ist, wird er das nie vergessen können.....

...zur Antwort

Du hattest 11 Monate Zeit dich um Arbeit zu bemühen und dann soll das jetzt in 4 Wochen über die Bühne gehen? Zumal du noch nicht einmal weißt, was genau du machen möchtest?!Die Jobangebote, die du hier angesprochen hast, kamen alle vom Amt? Oder hast du auch einmal Eigeninitiative gezeigt? Gab es hier Vorstellungsgespräche oder hast du alles von vornherein abgeblockt, weil es für dich absolut nicht in Frage kam?Du siehst eigentlich habe ich mehr Fragen als eine konkrete Antwort oder Hilfe..wo warst du vor der Arbeitslosigkeit tätig?

Ganz ehrlich, wer ist schon glücklich in seinem Job, ich bin es nicht. Mir hat er einmal Spaß gemacht (das hat mit dem Ortswechsel zu tun)und bekomme nur Mindestlohn. Ich kann dich ja verstehen, wenn einem dies und das nicht zusagt. Aber wäre es nicht besser, erst einmal wieder eine Arbeit zu haben und dann die Zeit zu nutzen, um die Fühler auszustrecken, vielleicht sogar in einem Bereich, der dir dann wirklich Spaß macht?Natürlich muss alles so einigermaßen passen.....ich wünsche dir viel Glück. Bürgergeld kann doch nicht dein Ziel sein oder?

Liebe Grüße

...zur Antwort

Mein Mann musste vor vielen Jahren (jetzt in Rente) zum Medizinischen Dienst und da wurde das ALG 1 weiter gezahlt, unabhängig vom Gutachten. Ansonsten müsstest du einen entsprechenden Bescheid vom Amt erhalten. Kann mir aber nicht vorstellen, das es sich mittlerweile geändert hat.....

...zur Antwort

Auf jeden Fall hast du Anspruch auf Urlaub. Dieser ist abhängig von den Tagen in der Woche, an denen du arbeitest. Bei 6 Tagen sind es 24 Tage. Bei 3 Tagen die Woche 24/6 x 3= 12 Tage im Jahr auch wenn es ein Nebenjob ist. Krankengeld wird bei einem Minijob nicht gezahlt, weil du keine Beiträge zur KV entrichtest. Hier bist du aber abgesichert über deinen Hauptarbeitgeber.Du arbeitest 15 Stunden in der Woche? Eigentlich ist diese Grenze schon ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder ändern sich die Stunden von Woche zu Woche, so das du insgesamt auf 556€ kommst?

...zur Antwort
Mit 16 aus dem Haus geschmissen?

Guten Tag,

ab dem 01.08 fange ich vermutlich mit meiner Ausbildung an und bekomme somit mein eigenes Gehalt.

Meine Eltern stellten meine 19 jährigen Bruder und mich jetzt vor die Wahl, am 01.08 je 300€ zu zahlen und fortan jeden Monat diesen Betrag als Miete zu bezahlen.

Wenn ich es zum 01.08 nicht schaffe diese Summe vorzuzeigen (was ich nicht schaffe, da sie von uns Kindern unser Geld aufgrund von Geldmangel genommen haben), lande ich auf der Straße.

Mir wurde von meinen Eltern ausdrücklich der Wunsch ausgesprochen, das ich die Familie (dessen Teil ich laut ihnen schon lange nicht mehr bin) verlasse und mir eine Mietwohnung anlege.

Meine Eltern hatten schon in Ihrer Vergangenheit Probleme mit dem Jugendamt (Häusliche Gewalt) und all anderer Dinge.

Eine Mietwohnung ist wirklich zu teuer und mit meinem Azubi Gehalt wird es nicht gerade leicht werden.

Das “Ja” auszuziehen habe ich von meinen Eltern schon bekommen und sie drängen mich gerade zur Wohnungssuche.

—-

Natürlich ist deren Entscheidung nicht spontan, sondern schon seit einigen Jahren geplant gewesen. Ich habe ihnen nur nicht geglaubt das sie das durchziehen würden.

Unschuldig an allem bin ich auch nicht gerade, ich wünschte meinen Eltern (nachdem ich erfahren habe das sie mir meine ca.1200€ nicht zurückzahlen würden) den Tot gewünscht und meinen Vater einen armen Hund genannt. Laut ihnen bin ich schon immer schuld am Zerfall ihrer Familie gewesen.

Selbstverständlich kann man mein Verhalten als unangebracht sehen, doch meine Eltern haben schon lange ihre Eigenschaft als Eltern verloren, vor allem nachdem ich oft (manchmal zu recht) geschlagen wurde (vor einigen Jahren mussten wir Kinder auch jede Woche zum Arzt, damit dieser überprüft ob es uns gut geht).

—-

Meine Frage lautet jetzt:

-Dürfen sie von mir Miete abverlangen?

-Dürfen sie mich rausschmeißen?

-Was soll ich machen? Mir ist bewusst, das es ihnen egal ist ob sie dürfen oder nicht, und ich habe Angst das meine Ausbildung gefährdet wird, wenn ich das Jugendamt dazu hole.

—-

Ich hoffe das ihr mir helfen könnt

...zum Beitrag

Erst einmal bist du 16 und damit minderjährig. Ob sie dich dann einfach rausschmeißen können, bezweifle ich.....mit den 300 Euro plus Kindergeld ist das schon ein verdammt hoher Betrag. Bis zum Ende der Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig und nicht umgekehrt. Setze dich bitte dringend mit dem Jugendamt, wie hier schon mehrfach geraten wurde, in Verbindung.....du wirst bestimmt nicht alleine gelassen und man wird dir Hilfe anbieten...... innerhalb so kurzer Zeit ist es zudem schwer überhaupt eine (bezahlbare) Wohnung zu finden.

Warum soll das Jugendamt deine Ausbildung gefährden? Das verstehe ich nicht....hast du eine Antwort darauf?

Alles Gute

...zur Antwort

Eine Befristung läuft längstens 2 Jahre. Innerhalb dieser Frist ist meiner Meinung nach egal, wie oft eine Verlängerung stattfindet.

...zur Antwort

Mir fällt da nur eines ein, bei der Agentur für Arbeit um ein Darlehen bitten? Ich weiß aber nicht ob sie das wie im Jobcenter anbieten können.... Ansonsten Familie, Freunde oder Bekannte fragen?

...zur Antwort

Ich würde für Gutscheine keine Überstunden leisten. Entweder er zahlt die Stunden aus oder du arbeitest nur 10 Stunden, die vertraglich geregelt sind. (Minijob-Grenze beachten) Zumal so ein Gutschein als Entlohnung auch irgendwie im Arbeitsvertrag stehen müsste.....

...zur Antwort
Darf der Stundenlohn bei der Einarbeitung durch 2 geteilt werden weil eine Schicht von zwei Personen statt regulär einer Person übernommen wird?

Hey,

ich arbeite seit neustem als Küchenhilfe bzw. Servicekraft in einem Altenheim, wo es in einem Wohnbereich 4 Küchen mit Esszimmern gibt und meine Aufgabe ist es quasi Sachen zu spülen, einzuräumen, Tisch zu decken/ abzuräumen und das Essen zu verteilen.

Da jede Küche weniger als 9 Bewohner hat, muss man sich bestimmte Sachen über die einzelnen Bewohnern merken, z.B. ob sie eine große oder kleine Tasse während Nachmittagscafe präferieren.

Jetzt ist es so dass ich eigentlich laut Vertrag pro Stunde um die 13€ bekomme, aber irgendwas stimmt mit der Aufteilung für mich nicht. Weshalb ich diesen Post hier erstelle.

Da ich neu bin und „eingearbeitet“ werden muss, arbeite ich momentan im Juli immer mit einer Angestellten zusammen und im August genauso. D.h. die Schicht die ich an einem Tag mache, Macht normalerweise immer nur eine Person, aber da ich neu bin und eingearbeitet werden muss, mache ich immer eine Schicht auch noch mit einer anderen Person.

Jetzt ich soll die ganze Woche bis Samstag arbeiten und dann nächste Woche Mittwoch und Donnerstag jeweils 4h/ pro Tag und im August bis zum Zeitpunkt meines Vertrags (15.07.) sind es nochmal insgesamt 24 h plus die von Juli 4h•8 = 32 sind es schon 56 h und 56• 13€ = 728, also bin ich deutlich über die Minijob Grenze (Im Vertrag steht auch deutlich drin dass es ein Minijob ist und maximal halt diese 556/60€ im Monat bekommen kann).

Deswegen stimmt da ja offensichtlich was mit der Einteilung nicht und ich wollte fragen ob es an dieser Einteilung liegt oder ob ich nur die Hälfte des eigentlichen Gehalts immer bekommen weil ich gerade immer zu zweit mit jemandem arbeite und normalerweise ja eine Person immer das alles macht. Aber geht das überhaupt?

Vielleicht sollte ich noch erwähnen dass mir die Chefin bisher nur gesagt hat, dass ich diese Woche erstmal mit dieser Angestellten arbeiten soll, da ich aber nicht wusste ob Samstag und Sonntag auch hab, hab ich die stellvertretende Chefin gefragt und die hat dann Samstag (diese Woche) und Mittwoch + Donnerstag hinzugefügt (insgesamt dann 3• 4h =12 h = ca. 160€), ohne diese 160€ würde es dann ca mit 586€ bis zum 15.08. (ein kompletter Monat) passen denke ich, auch wenn es ca um die 20€ darüber sind

Ich frage natürlich nochmal persönlich am Samstag, aber ich wollte nur mal abschätzen welcher Fall das eher sein wird, damit ich mich mental schonmal vorbereiten kann.

danke schonmal im Voraus

...zum Beitrag

Also ich weiß nicht, kann auch einen Denkfehler haben. Bei einem Minijob zählt doch eigentlich der Kalendermonat?!. Wenn du am 15.07. angefangen hast bis 31.07. ist der Lohn/Stunden für einen halben Monat. Im August wieder neu vom 01.08. bis 30.08. die Stunden bzw. der Lohn usw. Oder ist das anders vertraglich geregelt? ....

...zur Antwort

Weil Fachärzte ein ganz anderes Budget haben......Ein Hausarzt ist da eher eingeschränkt, was Verordnungen z.B. der Physiotherapie betrifft. Ob diese doch gerechtfertigt ist oder nicht, liegt in der Hand eines Orthopäden.

...zur Antwort

Das schlimme ist, ein Demenzkranker lebt in seiner eigenen Welt. Eine Welt die wir (noch) nicht kennen. Mein Vater war dement. Die letzten 9 Monate im Heim 80km entfernt (kein Platz in der Nähe) dafür konnte sich ein Familienmitglied kümmern. Nur für uns war es nicht schön, ihn nicht so oft zu besuchen und wenn am Wochenende. Das Gute war, das er sich wohl gefühlt hat (keine Demenzstation). Einen Tag vor seinem Geburtstag ist er verstorben.

Bei eurer Mutter kommt noch das Sehproblem und die Schwerhörigkeit hinzu. Da wäre ein Pflegeheim mit geschultem Personal doch besser. Es ist nicht gesagt, das sie sich dort besser aufgehoben fühlt, zumindest ein Versuch wäre es wert. Daheim vielleicht mit einer 24 Stunden Pflege?

Was ich mich damals immer wieder gefragt habe? Was macht das Personal im Heim besser, als wir zu Hause? Vielleicht ist dort der emotionale Abstand ausschlaggebend. Daheim sind es 24 Stunden/7 Tage/1 Monat/ ein Jahr, wo man zusehen muss, wie ein geliebter Mensch zunehmend sich verändert Tag für Tag.....die eigene Frau nicht mehr erkannt, Familienangehörige die nicht stets präsent waren existieren nicht mehr, einzig bleiben mehr oder weniger die Erinnerungen an früher. Die Gegenwart existiert nicht mehr....Für mich war nicht der Tod der Abschied, nein dieser Abschied fand schon lange vorher statt, es war ein Abschied auf Raten von einem geliebten Menschen....

...zur Antwort
Sollte man zu einer Beerdigung gehen obwohl der Tote mich gehasst hat?

Hey würdet ihr auf einer Beerdigung gehen obwohl ihr wisst das der Tote euch gehasst hat und ihr auch kein enges Verhältnis zum Schluss hin hattet?

Um euch zu erklären um was es geht

der Freund meiner Schwester (21) hatte einen e Scooter Unfall und ist nach Monate Langem Leiden nun verstorben..

jetzt steht die Beerdigung an, und meine Schwester (die Freundin von dem verstorbenen) hat mit einer Freundin Kontakt die der verstorbene gehasst hat vor 2-3 Jahren waren sie mal eine kurze Zeit lang gut miteinander das heißt man kannte sich schon aber damals sind Sachen vorgefallen Sodas der Kontakt auch vermieden wurde und man sich auch gegenseitig gehasst hat.. jetzt hat die Freundin sich wieder gemeldet wo er halt verstorben ist und jetzt will sie auch zu Beerdigung kommen obwohl der verstorbene und sie kein gutes Verhältnis zu einander hatten und sie sich auch gegenseitig gehasst haben…

ich finde das hat was mit Respekt an dem verstorbenen zu tut dass sie zur Beerdigung kommt und das es überflüssig wäre wenn sie zur Beerdigung kommt oder sehe ich das als einzige so??

wenn diese Freundin sich verabschieden möchte dann sollte sie meiner Meinung nach nicht zur Beerdigung kommen sondern 1-2 Tage nach der Beerdigung zu seinem Grab gehen und sich dann von ihm verabschieden..

denn ich weiß ganz genau das der verstorbene niemals gewollt hätte das sie zu seiner Beerdigung kommt!

wie seht ihr das?
Bin ich die einzige die so denkt?

die Beerdigung soll ja der Abschied von ihm sein und ich finde da gehören keine Leute hin die er gehasst hat und er das auch immer wieder deutlich gemacht hat wenn man über dieses Person gesprochen hat.

...zum Beitrag

Ist die Trauerfeier öffentlich oder im engsten Freundes-, und/oder Familienkreis? Ersteres wird schwer, sie davon abzuhalten. Letzteres schon, weil dort nur geladene Trauergäste anwesend sind. Der Verstorbene wünscht ihre Anwesenheit nicht, fertig. Sie kann sich gerne 1 oder 2 Tage später am Grab verabschieden, aber alleine.

Man kann nur an ihre Vernunft/Einsicht appellieren. Wenn ich den Verstorbenen gehaßt habe, dann gehe ich nicht zu seiner Beisetzung. Vielleicht treibt Neugierde sie zu diesem Entschluss, Angst etwas zu verpassen....wie auch immer. Ich wünsche euch viel Kraft und Zuversicht.

...zur Antwort

Ein Versuch ist es wert, noch irgendwo ein Attest zu erschleichen. Aber Lügen haben kurze Beine und du musst damit rechnen, das es heraus kommen könnte. Was ist wenn dich ein Bekannter gesehen hat heute mit deiner Freundin??Du bist "krank" aber gesund genug um mit deiner Freundin den Tag zu verbringen? Wie auch immer, entscheiden musst du, denke bitte aber einmal darüber nach was wichtiger ist.....

...zur Antwort

Da würde mir ein Gerstenkorn einfallen....wenn es keine Bindehautentzündung ist/sein sollte. Wenn es nicht besser wird, zum Augenarzt?

...zur Antwort

Also ich kenne es so, das man entweder den Kranz abholt und selbst mitnimmt, wenn die Beerdigung nicht in der Nähe ist oder der Auftragnehmer sorgt dafür. Für mich ist unter anderem auch entscheidend ob es sich um eine Urnen-, oder Erdbestattung handelt. Bei einer Erdbestattung ist das Grab größer und wenn da nur 3 bis 4 Kränze liegen sieht es nicht schön aus. Umgekehrt bei einem Urnengrab schon eher, wobei ich hier ein Gesteck wählen würde und keinen Kranz. Man kann auch eine bepflanzte Schale wählen oder einen Strauß, vielleicht mit den Lieblingsblumen des Verstorbenen. Oder man legt der Beileidskarte einen Geldschein oder Gutschein für die spätere Pflege des Grabes bei. Ich habe das gemacht, als meine Nichte plötzlich verstorben ist. Ein Strauß mit ihren Lieblingsblumen auf/für das Grab und zusätzlich Geld in der Trauerkarte.....

...zur Antwort

Nein

Das ist ein wenig zuviel des Guten, nicht für eine Blutuntersuchung......Wer es mag und sich leisten kann, gerne. Um so mehr untersucht wird, um so mehr wird gefunden. Ein einfaches Blutbild, kleines oder großes, bei Bedarf weitere Parameter, ist vollkommen ausreichend für mich als Leistung der KK.

...zur Antwort

Normalerweise wird dein Einkommen angerechnet. Nicht voll, weil du als Aufstocker einen Freibetrag von 100 Euro hast und zusätzlich noch einmal abhängig vom Verdienst bestimmte Prozente. Dies wird nicht angerechnet und sozusagen ein Bonus weil du teilweise selber für deinen Lebensunterhalt sorgst. Wer ist bei euch der Antragsteller, dein Vater oder du? Hast du einen guten Kontakt zum Sachbearbeiter? Vielleicht könntest du da ja einfach mal so unverfänglich nachfragen.....was bei möglichen Verdienst von 1500Euro angerechnet werden würde, was nicht.

Ich kann deine Bedenken vollkommen verstehen. Auch wir waren ca.1,2 Jahre Bürgergeldempfänger, weil mein Mann gesundheitlich angeschlagen ist,aber auch noch nicht in Rente mit Abzüge (frühestmöglicher Zeit Punkt)konnte. Ich möchte diese Zeit nie wieder haben ....ich arbeite schon im Niedriglohnsektor und im Endeffekt ging es mir, obwohl ich arbeite, nicht besser als einem Bürgergeldempfänger ohne Arbeit .Das Budget blieb gleich Monat für Monat und konnte mich nicht über meinen Verdienst freuen. Dazu alle 6 Monate Antrag stellen, das erste halbe Jahr zu wenig gezahlt, so das wir Guthaben hatten. Das zweite halbe Jahr zuviel gezahlt so das wir zurück zahlen mussten. Das gleiche die letzten zwei Monate bis mein Mann endlich in Rente gehen konnte .... für uns war eine Übergangs(not)lösung....nie wieder.

...zur Antwort

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du noch einmal Kontakt aufnimmst zum Jobcenter.

Da gibt es einen Regelbedarf, dieser ist unabhängig von Miete, Wasser, Heizung usw. Dieser Regelbedarf soll Nahrung, Strom, Telefon und einige Versicherungen, die nicht übernommen werden, abdecken. Der Betrag (Regelbedarf)ist fest, heißt unabhängig von dem was du im Monat benötigst und abhängig ob du alleinstehend bist (dann gibt es den Höchstsatz) oder verheiratet, Kinder.....(Bedarfsgemeinschaft)

Überschreitet die Miete nur die 15 Euro? Oder ist das der Quadratmeter Preis? Entscheiden musst du, ob es machbar ist, die restliche nicht vom Amt übernommene Miete noch vom Regelbedarf zu zahlen. Es bleibt nicht viel übrig, wenn man die monatlichen Fixkosten abzieht...

Hast du schon einen Bescheid erhalten über zustehende Leistungen oder trifft der Umzug und Antrag auf Bürgergeld zufällig zusammen? Aber wie schon geschrieben, suche am besten das Jobcenter noch einmal auf und lass dir alles erklären, mit welchen Leistungen du zu rechnen hast. Ich denke in Sachen Miete werden sie je nach Mietspiegel deines Wohnortes den Höchstsatz zahlen und wenn deine Wohnung zu teuer ist, du für die Differenz aufkommen musst. Aber das ist nur meine Vermutung, genau kann es dir nur das zuständige Jobcenter sagen.

Alles Gute

...zur Antwort