Darf der Stundenlohn bei der Einarbeitung durch 2 geteilt werden weil eine Schicht von zwei Personen statt regulär einer Person übernommen wird?

5 Antworten

Also ich weiß nicht, kann auch einen Denkfehler haben. Bei einem Minijob zählt doch eigentlich der Kalendermonat?!. Wenn du am 15.07. angefangen hast bis 31.07. ist der Lohn/Stunden für einen halben Monat. Im August wieder neu vom 01.08. bis 30.08. die Stunden bzw. der Lohn usw. Oder ist das anders vertraglich geregelt? ....

Ich denke man erhöht deine Stunden aktuell um eine geregelte Einarbeitung zu gewährleisten.

Wie man diese Stunden vergütet, muss sich aus deinem Arbeitsvertrag ergeben. Freizeitausgleich oder Bezahlung- aber auch während der Einarbeitung zum vereinbarten Stundenlohn.

Ggfs kann man dies an Hand des Jahresverdienst nach der Einarbeitung ausgleichen.

Und du musst natürlich auch im Nachhinein den Lohn von die erbrachten Stunden monatsweise im Überblick behalten.

Normalerweise werden die Überstunden dem nächsten Monat gutgeschrieben. Das müsste aber in Deinem Vertrag stehen. Die von Dir geleisteten Stunden müssen mit den vereinbarten 13 Euro gutgeschrieben werden, selber wenn ihr zu fünft arbeitet.


wjdxe 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 19:33

Das Problem ist dass der Plan für August schon raus ist und vom 15.08.-31.08. würde ich schon so viel arbeiten, dass ich auf 450€ komme und da mein Vertrag ja ab dem 15.07. beginnt fehlt quasi noch die erste Hälfte vom September wo ich eigentlich arbeiten müsste denke ich? Dieser Plan ist noch nicht raus und selbst wenn ich diese drei Tage die mir die stellvertretende Chefin gegeben hat weil sie vllt meine Einteilung nicht konkret weis, und der Lohn dafür auf den nächsten Monat gebracht wird würde ich ohne die erste Hälfte des Septembers schon bei 620€ landen 😭

Flitzpiepje  24.07.2025, 19:39
@wjdxe

Dann werden die überstunden wieder einen weiteren Monat übertragen. Gerade in Deinem Bereich gibt es Ausnahmen und dann darf man sogar zweimal im Jahr mehr verdienen. Krankheitsvertretungen z.B. Dein Arbeitgeber wird schon wissen, was er macht, du bist ja nicht der erste Minijobber.

Mindestlohn bedeutet, dass der das Minimum ist, den sie dir zahlen müssen. Gut, dass dein Stundenlohn drüber liegt. 2 Leute bedeutet auch, dass ihr schneller fertig geworden seid und anschließend Zusatzaufgaben erledigen konntet oder vertiefen konntet was du lernen solltest.

Also nein. Sie müssen dir den vollen Lohn zahlen. Manchmal schieben sie die Entlohnung von Stunden in den nächsten Monat, damit man nicht über die Mini-Job-Grenze kommt. Aber das sollte eine Ausnahme bleiben und nur eine Notlösung.

Darf der Stundenlohn bei der Einarbeitung durch 2 geteilt werden weil eine Schicht von zwei Personen statt regulär einer Person übernommen wird?

Nein.

Du bist soundsoviele Stunden da und übst die Aufträge des Arbeitgebers aus, dafür bekommst du den vertragsgemäßen Stundenlohn.

Auch die Person, die dich einarbeitet, ist soundsoviele Stunden da, übt die Aufträge des Arbeitgebers aus und bekommt dafür den vertragsgemäßen Stundenlohn.

Dass jemand Neues erstmal eingearbeitet werden muss und in der Zeit vielleicht ein paar Euro mehr kostet als er einbringt, ist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers.