Darf der Stundenlohn bei der Einarbeitung durch 2 geteilt werden weil eine Schicht von zwei Personen statt regulär einer Person übernommen wird?
Hey,
ich arbeite seit neustem als Küchenhilfe bzw. Servicekraft in einem Altenheim, wo es in einem Wohnbereich 4 Küchen mit Esszimmern gibt und meine Aufgabe ist es quasi Sachen zu spülen, einzuräumen, Tisch zu decken/ abzuräumen und das Essen zu verteilen.
Da jede Küche weniger als 9 Bewohner hat, muss man sich bestimmte Sachen über die einzelnen Bewohnern merken, z.B. ob sie eine große oder kleine Tasse während Nachmittagscafe präferieren.
Jetzt ist es so dass ich eigentlich laut Vertrag pro Stunde um die 13€ bekomme, aber irgendwas stimmt mit der Aufteilung für mich nicht. Weshalb ich diesen Post hier erstelle.
Da ich neu bin und „eingearbeitet“ werden muss, arbeite ich momentan im Juli immer mit einer Angestellten zusammen und im August genauso. D.h. die Schicht die ich an einem Tag mache, Macht normalerweise immer nur eine Person, aber da ich neu bin und eingearbeitet werden muss, mache ich immer eine Schicht auch noch mit einer anderen Person.
Jetzt ich soll die ganze Woche bis Samstag arbeiten und dann nächste Woche Mittwoch und Donnerstag jeweils 4h/ pro Tag und im August bis zum Zeitpunkt meines Vertrags (15.07.) sind es nochmal insgesamt 24 h plus die von Juli 4h•8 = 32 sind es schon 56 h und 56• 13€ = 728, also bin ich deutlich über die Minijob Grenze (Im Vertrag steht auch deutlich drin dass es ein Minijob ist und maximal halt diese 556/60€ im Monat bekommen kann).
Deswegen stimmt da ja offensichtlich was mit der Einteilung nicht und ich wollte fragen ob es an dieser Einteilung liegt oder ob ich nur die Hälfte des eigentlichen Gehalts immer bekommen weil ich gerade immer zu zweit mit jemandem arbeite und normalerweise ja eine Person immer das alles macht. Aber geht das überhaupt?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen dass mir die Chefin bisher nur gesagt hat, dass ich diese Woche erstmal mit dieser Angestellten arbeiten soll, da ich aber nicht wusste ob Samstag und Sonntag auch hab, hab ich die stellvertretende Chefin gefragt und die hat dann Samstag (diese Woche) und Mittwoch + Donnerstag hinzugefügt (insgesamt dann 3• 4h =12 h = ca. 160€), ohne diese 160€ würde es dann ca mit 586€ bis zum 15.08. (ein kompletter Monat) passen denke ich, auch wenn es ca um die 20€ darüber sind
Ich frage natürlich nochmal persönlich am Samstag, aber ich wollte nur mal abschätzen welcher Fall das eher sein wird, damit ich mich mental schonmal vorbereiten kann.
danke schonmal im Voraus
5 Antworten
Also ich weiß nicht, kann auch einen Denkfehler haben. Bei einem Minijob zählt doch eigentlich der Kalendermonat?!. Wenn du am 15.07. angefangen hast bis 31.07. ist der Lohn/Stunden für einen halben Monat. Im August wieder neu vom 01.08. bis 30.08. die Stunden bzw. der Lohn usw. Oder ist das anders vertraglich geregelt? ....
Ich denke man erhöht deine Stunden aktuell um eine geregelte Einarbeitung zu gewährleisten.
Wie man diese Stunden vergütet, muss sich aus deinem Arbeitsvertrag ergeben. Freizeitausgleich oder Bezahlung- aber auch während der Einarbeitung zum vereinbarten Stundenlohn.
Ggfs kann man dies an Hand des Jahresverdienst nach der Einarbeitung ausgleichen.
Und du musst natürlich auch im Nachhinein den Lohn von die erbrachten Stunden monatsweise im Überblick behalten.
Normalerweise werden die Überstunden dem nächsten Monat gutgeschrieben. Das müsste aber in Deinem Vertrag stehen. Die von Dir geleisteten Stunden müssen mit den vereinbarten 13 Euro gutgeschrieben werden, selber wenn ihr zu fünft arbeitet.
Dann werden die überstunden wieder einen weiteren Monat übertragen. Gerade in Deinem Bereich gibt es Ausnahmen und dann darf man sogar zweimal im Jahr mehr verdienen. Krankheitsvertretungen z.B. Dein Arbeitgeber wird schon wissen, was er macht, du bist ja nicht der erste Minijobber.
Mindestlohn bedeutet, dass der das Minimum ist, den sie dir zahlen müssen. Gut, dass dein Stundenlohn drüber liegt. 2 Leute bedeutet auch, dass ihr schneller fertig geworden seid und anschließend Zusatzaufgaben erledigen konntet oder vertiefen konntet was du lernen solltest.
Also nein. Sie müssen dir den vollen Lohn zahlen. Manchmal schieben sie die Entlohnung von Stunden in den nächsten Monat, damit man nicht über die Mini-Job-Grenze kommt. Aber das sollte eine Ausnahme bleiben und nur eine Notlösung.
Darf der Stundenlohn bei der Einarbeitung durch 2 geteilt werden weil eine Schicht von zwei Personen statt regulär einer Person übernommen wird?
Nein.
Du bist soundsoviele Stunden da und übst die Aufträge des Arbeitgebers aus, dafür bekommst du den vertragsgemäßen Stundenlohn.
Auch die Person, die dich einarbeitet, ist soundsoviele Stunden da, übt die Aufträge des Arbeitgebers aus und bekommt dafür den vertragsgemäßen Stundenlohn.
Dass jemand Neues erstmal eingearbeitet werden muss und in der Zeit vielleicht ein paar Euro mehr kostet als er einbringt, ist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers.
Das Problem ist dass der Plan für August schon raus ist und vom 15.08.-31.08. würde ich schon so viel arbeiten, dass ich auf 450€ komme und da mein Vertrag ja ab dem 15.07. beginnt fehlt quasi noch die erste Hälfte vom September wo ich eigentlich arbeiten müsste denke ich? Dieser Plan ist noch nicht raus und selbst wenn ich diese drei Tage die mir die stellvertretende Chefin gegeben hat weil sie vllt meine Einteilung nicht konkret weis, und der Lohn dafür auf den nächsten Monat gebracht wird würde ich ohne die erste Hälfte des Septembers schon bei 620€ landen 😭