Jobcenter?
Ich habe eine Wohnung gefunden die wurde abgelehnt von Jobcenter weil 15€ zu viel ist für die Miete ..
Ich darf trotzdem ausziehen in die Wohnung aber muss die 15€ selber zahlen und der Mietvertrag beginnt am 01.08
ich ziehe am 01.08 und was wenn Jobcenter den Antrags nicht genehmigt hat muss ich alles selber zahlen obwohl ich keine weitere Leistungen habe oder müssen die es genehmigen ..?
4 Antworten
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du noch einmal Kontakt aufnimmst zum Jobcenter.
Da gibt es einen Regelbedarf, dieser ist unabhängig von Miete, Wasser, Heizung usw. Dieser Regelbedarf soll Nahrung, Strom, Telefon und einige Versicherungen, die nicht übernommen werden, abdecken. Der Betrag (Regelbedarf)ist fest, heißt unabhängig von dem was du im Monat benötigst und abhängig ob du alleinstehend bist (dann gibt es den Höchstsatz) oder verheiratet, Kinder.....(Bedarfsgemeinschaft)
Überschreitet die Miete nur die 15 Euro? Oder ist das der Quadratmeter Preis? Entscheiden musst du, ob es machbar ist, die restliche nicht vom Amt übernommene Miete noch vom Regelbedarf zu zahlen. Es bleibt nicht viel übrig, wenn man die monatlichen Fixkosten abzieht...
Hast du schon einen Bescheid erhalten über zustehende Leistungen oder trifft der Umzug und Antrag auf Bürgergeld zufällig zusammen? Aber wie schon geschrieben, suche am besten das Jobcenter noch einmal auf und lass dir alles erklären, mit welchen Leistungen du zu rechnen hast. Ich denke in Sachen Miete werden sie je nach Mietspiegel deines Wohnortes den Höchstsatz zahlen und wenn deine Wohnung zu teuer ist, du für die Differenz aufkommen musst. Aber das ist nur meine Vermutung, genau kann es dir nur das zuständige Jobcenter sagen.
Alles Gute
Wenn dein Hauptantrag noch nicht genehmigt wurde, musst du die Wohnung natürlich selbst zahlen, wenn dieser Antrag abgelehnt wird. Dürfte doch logisch sein.
Dann bekommst du keine Umzugshilfe/Kaution und musst ggf damit rechnen, das das Amt nur die bisherigen Wohnkosten übernimmt. D.h. nicht nur die 15€ die die Wohnug zu teuer ist fehlen, sondern auch der Unterschied Miete Alte Wohnung zu neuer Wohnung.
Die können deinen Umzug nicht verhindern.
Allerdings müssen die dir nicht mehr bezahlen als den Höchstsatz und außerdem nicht mehr als deine vorherige Wohnung, bevor sie abgelehnt haben, gekostet hat.
Wenn also zum Beispiel deine neue Wohnung 200 € teurer ist als deine jetzige, dann bleibst du auf den 200 € sitzen.
Ja, die bezahlen nur das was sie dir mitteilen was sie zahlen.
Und was ist mit essen Geld und so bekomme ich nur im Monat was die mir mitgeteilt haben das kann doch nicht sein bin auch arbeitslos gerade
Das sämtliche andere Geld hat ja nichts mit deinem Wohnungswechsel zu tun.
Essensgeld hat nichts damit zu tun wo du wohnst.
Bekomme ich dann im Monat nur das mitgeteilte Geld ?? Oder bekomme ich noch zusätzlich bischen mehr wegen essen kaufen und so?
Du bekommst nur das was das Jobcenter dir gibt, und essen hat nichts mit dem Wohnungswechsel zu tun.
Ich meinte bekomme ich Monat nur die Miete z.b 669€? Sagen wir mal normalerweise 200-300€ dazu bisschen Taschen Geld
die zahlen nur dann den Betrag was die gesagt haben und ich den Rest drauf richtig ?