Abmahnung wegen Brückentag?
Hallo allezusammen! Ich hab da eine Frage, die sich erstmal blöd anhört.
Ich bin neu in der Lackiererei und arbeite als Helferin, bis ich die Ausbildung wie gewohnt im August anfange. Vorab: ich bin als Teilzeit angestellt (bin seit April da) und arbeite Dienstags bis Freitags. Nun habe ich eine Abmahnung bekommen, weil ich ja Montag arbeiten kommen muss da wir einen Brückentag haben. Mir wurde weder vom Brückentag erzählt noch gesagt, dass ich Montag kommen soll. Muss man sowas selbst wissen? Ich habe zuvor nur in der Gastro gearbeitet, wo das alles etwas anders abläuft. Da gibt es schließlich keine Feiertage. Entweder man ist eingetragen oder nicht.
Ist die Abmahnung nun gerechtfertigt oder sollte ich da mit dem Chef reden?
11 Antworten
Ich habe zuvor nur in der Gastro gearbeitet, wo das alles etwas anders abläuft
Du hast es bereits selbst erfasst... es läuft hier anders.
Und ja das musst du selbst wissen oder nachfragen wenn du das noch nicht weißt.
Bei einem Arbeitgeber hast DU Bringpflicht und bist verpflichtet dem Arbeitsvertrag genau nachzukommen.
Wenn du einfach fehlst ohne einen Grund zu haben ist die Abmahnung vollkommen gerechtfertigt und sollte dir für das nächste Mal eine Lehre sein.
Ich bräuchte ein bisschen mehr genauen Kontext. Ich hätte es so verstanden das generell Montags immer gearbeitet wird, da aber an diesem Montag ein Brückentag war, ist sie einfach Zuhause geblieben
Dann hast du offenbar die Frage nicht gelesen... Zitat aus der Frage:
Vorab: ich bin als Teilzeit angestellt (bin seit April da) und arbeite Dienstags bis Freitags.
Was ist daran denn unverständlich?
Das habe ich dann wohl überlesen. Dann bin ich auf der Seite von der OP und wäre der Meinung das sich hier der Chef hätte melden müssen bzw Rücksprache und Infos rausgeben muss
Er/Sie hat nicht grundlos gefehlt. Wenn ich nur von Dienstag bis Freitag arbeite, auf welcher Grundlage kann man mich dann abmahnen, wenn ich Montags nicht auf Arbeit komme?
Aber woher genau muss ich das selbst wissen wenn sowas nicht kommuniziert wird? Das ist ja meiner meinung nach kein allgemeinwissen, zu wissen wann man brückentag hat und wann nicht..vor allem wenn ich normalerweise frei habe
An einem Brückentag musst du einen Urlaubstag nehmen. Ansonsten ist das ein ganz normaler Arbeitstag
ein brückentag bedeutet, dass an diesem, eigentlich normalen, aber arbeitsfreien werktag urlaub genommen wird; alternativ könnten überstunden abgefeiert werden.
zwar hast du (noch) keinen formalen anspruch auf so einen freien urlaubstag, nichts desto trotz hast du seit april pro monat 1/12 jahres-urlaubsanspruch erworben, der durchaus an einem (vom betrieb angeordneten) brückentag angerechnet werden kann.
was ist der inhalt der abmahnung, was wird dir vorgeworfen? aus meiner sicht ist sie inhaltslos, da sie arbeitsrechtlich nicht relevant ist.
Ich habe die Abmahnung noch nicht erhalten, daher bin ich mir nicht sicher was drin stehen wird. Allerdings habe ich heute mit dem Chef gesprochen und seiner meinung nach hat der Kollege aus dem Büro die Info an uns weitergegeben, bei mir ist nichts angekommen. Weder schriftlich noch mündlich. Er meinte, es sei nichts schlimmes erstmal und ich soll mir keine sorgen machen. Eine Abmahnung für sowas find ich aber dennoch irgendwie bisschen übertrieben, vor allem als neuling :/
wenn du sie bekommst und sie falsche vorwürfe enthält, kannst du lt. arbeitsrecht eine „gegendarstellung“ schreiben, die der arbeitgeber in deine personalakte nehmen muss.
falls es eine wiederholung des angeblichen fehlverhaltens geben sollte und dir deswegen gekündigt wird, wird das komplette thema dann vor einem arbeitsgericht geklärt, in 95% aller fälle zugunsten des klägers.
aber da allein durch eine voreilige abmahnung das klima vergiftet oder gestört wurde, läuft es oft auf eine trennung (mit abfindung) hinaus.
Da müsste man jetzt etwas mehr zum Vertrag und den Betriebsvereinbarungen wissen.
Wenn du regulär Dienstag bis Freitag arbeitest müsste dich dein Arbeitgeber eigentlich einfach für Donnerstag bezahlen wenn da ein Feiertag ist.
Aber das ist in dem Fall schon sehr spezifisch.
Wenn die Regelung nirgends niedergeschrieben ist, und nicht kommuniziert wurde, kann man dich deswegen eigentlich auch nicht abmahnen.
Kläre das mit deinem Chef den wer von Di bis Freitag arbeitet tut das . Hättest du ausser der Reihe Kommen sollen ( zb wegen eines Brückentages ) muß man das komunizieren. Ein weiterer Grund zu einer Abmahnung würde deine kündigng bedeuten.
Vermutlich liegt da ein Missverständniss vor das beidseitig falsch verstanden wurde.
Die Abmahnung dürfte ziemlich haltlos sein. Wenn Du vertraglich von Dienstag bis Freitag arbeiten gehst, dann kann man dich nicht abmahnen, wenn Du Montags nicht auf Arbeit erscheinst. Die Tatsache, dass diese Woche ein Brückentag ist, spielt da keine Rolle, bzw. ist es nicht deine Aufgabe, dich über den Wechsel des Arbeitstages zu informieren.
Wenn man regulär Montags nicht arbeitet fehlt man nicht grundlos.