Abmahnung wegen Brückentag?

11 Antworten

 Ich habe zuvor nur in der Gastro gearbeitet, wo das alles etwas anders abläuft

Du hast es bereits selbst erfasst... es läuft hier anders.

Und ja das musst du selbst wissen oder nachfragen wenn du das noch nicht weißt.

Bei einem Arbeitgeber hast DU Bringpflicht und bist verpflichtet dem Arbeitsvertrag genau nachzukommen.

Wenn du einfach fehlst ohne einen Grund zu haben ist die Abmahnung vollkommen gerechtfertigt und sollte dir für das nächste Mal eine Lehre sein.


JayCeD  27.05.2025, 09:53
Wenn du einfach fehlst ohne einen Grund

Wenn man regulär Montags nicht arbeitet fehlt man nicht grundlos.

DrSommer420  27.05.2025, 09:54
@JayCeD

Ich bräuchte ein bisschen mehr genauen Kontext. Ich hätte es so verstanden das generell Montags immer gearbeitet wird, da aber an diesem Montag ein Brückentag war, ist sie einfach Zuhause geblieben

CK1986  27.05.2025, 10:09
@DrSommer420

Dann hast du offenbar die Frage nicht gelesen... Zitat aus der Frage:

Vorab: ich bin als Teilzeit angestellt (bin seit April da) und arbeite Dienstags bis Freitags.

Was ist daran denn unverständlich?

DrSommer420  27.05.2025, 10:51
@CK1986

Das habe ich dann wohl überlesen. Dann bin ich auf der Seite von der OP und wäre der Meinung das sich hier der Chef hätte melden müssen bzw Rücksprache und Infos rausgeben muss

ChristianLE  27.05.2025, 10:13

Er/Sie hat nicht grundlos gefehlt. Wenn ich nur von Dienstag bis Freitag arbeite, auf welcher Grundlage kann man mich dann abmahnen, wenn ich Montags nicht auf Arbeit komme?

Mintyg59 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 09:54

Aber woher genau muss ich das selbst wissen wenn sowas nicht kommuniziert wird? Das ist ja meiner meinung nach kein allgemeinwissen, zu wissen wann man brückentag hat und wann nicht..vor allem wenn ich normalerweise frei habe

DrSommer420  27.05.2025, 09:55
@Mintyg59

An einem Brückentag musst du einen Urlaubstag nehmen. Ansonsten ist das ein ganz normaler Arbeitstag

ein brückentag bedeutet, dass an diesem, eigentlich normalen, aber arbeitsfreien werktag urlaub genommen wird; alternativ könnten überstunden abgefeiert werden.

zwar hast du (noch) keinen formalen anspruch auf so einen freien urlaubstag, nichts desto trotz hast du seit april pro monat 1/12 jahres-urlaubsanspruch erworben, der durchaus an einem (vom betrieb angeordneten) brückentag angerechnet werden kann.

was ist der inhalt der abmahnung, was wird dir vorgeworfen? aus meiner sicht ist sie inhaltslos, da sie arbeitsrechtlich nicht relevant ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 35 Berufsjahre Personalwesen

Mintyg59 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 00:33

Ich habe die Abmahnung noch nicht erhalten, daher bin ich mir nicht sicher was drin stehen wird. Allerdings habe ich heute mit dem Chef gesprochen und seiner meinung nach hat der Kollege aus dem Büro die Info an uns weitergegeben, bei mir ist nichts angekommen. Weder schriftlich noch mündlich. Er meinte, es sei nichts schlimmes erstmal und ich soll mir keine sorgen machen. Eine Abmahnung für sowas find ich aber dennoch irgendwie bisschen übertrieben, vor allem als neuling :/

noname68  29.05.2025, 08:26
@Mintyg59

wenn du sie bekommst und sie falsche vorwürfe enthält, kannst du lt. arbeitsrecht eine „gegendarstellung“ schreiben, die der arbeitgeber in deine personalakte nehmen muss.

falls es eine wiederholung des angeblichen fehlverhaltens geben sollte und dir deswegen gekündigt wird, wird das komplette thema dann vor einem arbeitsgericht geklärt, in 95% aller fälle zugunsten des klägers.

aber da allein durch eine voreilige abmahnung das klima vergiftet oder gestört wurde, läuft es oft auf eine trennung (mit abfindung) hinaus.

Da müsste man jetzt etwas mehr zum Vertrag und den Betriebsvereinbarungen wissen.

Wenn du regulär Dienstag bis Freitag arbeitest müsste dich dein Arbeitgeber eigentlich einfach für Donnerstag bezahlen wenn da ein Feiertag ist.

Aber das ist in dem Fall schon sehr spezifisch.

Wenn die Regelung nirgends niedergeschrieben ist, und nicht kommuniziert wurde, kann man dich deswegen eigentlich auch nicht abmahnen.

Kläre das mit deinem Chef den wer von Di bis Freitag arbeitet tut das . Hättest du ausser der Reihe Kommen sollen ( zb wegen eines Brückentages ) muß man das komunizieren. Ein weiterer Grund zu einer Abmahnung würde deine kündigng bedeuten.

Vermutlich liegt da ein Missverständniss vor das beidseitig falsch verstanden wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Die Abmahnung dürfte ziemlich haltlos sein. Wenn Du vertraglich von Dienstag bis Freitag arbeiten gehst, dann kann man dich nicht abmahnen, wenn Du Montags nicht auf Arbeit erscheinst. Die Tatsache, dass diese Woche ein Brückentag ist, spielt da keine Rolle, bzw. ist es nicht deine Aufgabe, dich über den Wechsel des Arbeitstages zu informieren.