Ab wann kann man einen schulverweis bekommen?

Tannibi  29.03.2024, 15:35

Ab welcher Uhrzeit, oder ab welchem Schuljahr?

Abvgel 
Fragesteller
 29.03.2024, 15:36

7 bis 9 Klasse

Tannibi  29.03.2024, 15:36

Ich meine, was ist in der Frage mit "ab wann" gemeint?

Abvgel 
Fragesteller
 29.03.2024, 15:37

Schuljahr sryy

Chiko135  29.03.2024, 15:40

Was meinst du mit "ab wann"? Meinst du einen Zeitpunkt (ab 9 Uhr oder ab 2. Klasse) oder meinst du wofür man einen Verweis bekommen kann oder unter welchen Voraussetzungen?

Abvgel 
Fragesteller
 29.03.2024, 15:40

genau wofür einen verweis

4 Antworten

Zunächst eine Begriffsklärung: Schulverweis = von der Schule verwiesen. Bedeutet, man darf nicht mehr in die Schule kommen. Dies kann vorübergehend sein oder dauerhaft.
Zu meiner Schulzeit gab es noch den Verweis, der nicht im Sinne eines Rauswurfes aus der Schule zu verstehen war und der eine höhere Strafe darstellte als beispielsweise eine Missbilligung oder ein Tadel.

Für den Verweis von der Schule gibt es wie bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen keine konkreten verbindlichen Regeln. Aber man kann wohl verallgemeinernd sagen, dass schon Einiges vorgefallen sein muss, bevor der vorübergehende oder endgültige Rausschmiss aus der Schule erfolgt. Es gibt eine Art Steigerungsform, was die Anwendung der Disziplinarmaßnahmen betrifft.

Hier mal am Beispiel von Berlin/Brandenburg wie so etwas behördlich geregelt ist:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/hilfe-und-beratung/erziehungs-und-ordnungsmassnahmen-unterrichtsstoerungen/

Zum Vergleich noch NRW:

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/erzieherische-massnahmen-und-ordnungsmassnahmen-ss-53-schulgesetz-nrw

So oder so ähnlich gibt es das für jedes Bundesland.

Gruß Matti

Man kann von der Schule verweisen werden, sobald man die Schule besucht. Also auch schon in der Grundschule. Voraussetzung für eine Schulverweis ist, dass ein schwerwiegender Verstoß oder stark aufffällige Verhaltensweisen vorliegen, z.B.

  • Verstoß gegen die Schul- oder Hausordnung
  • Beeinträchtigung des Unterrichts
  • Konflikte und Übergriffe auf andere Schüler:innen
  • Mobbing oder körperliche Angriffe
  • Verweigerung schulischer Leistungen
  • Fernbleiben vom Unterricht

Außerdem sollten zunächst alle erzieherischen Maßnahmen zur Verhaltensänderung ausgeschöpft werden. Das wären z.B. Ermahnungen, Gespräche, Nachsitzen, zeitweiser Ausschluss vom Unterricht, Mediation oder soziales Training). Dann können Ordnungsmaßnahmen wie ein Schulverweis verhängt werden.

Der Schulverweis wird von einer Klassenkonferenz beschlossen, die aus allen Lehrer des Kindes besteht. DerSchulverweis wird schriftlich verhängt und muss von den Eltern unterschrieben werden (Kenntnissahme). Wenn die Eltern dagegen angehen wollen, können sie innerhalb von 4 Wochen beim Schulamt einen Widerspruch einlegen.

Abvgel 
Fragesteller
 29.03.2024, 15:55

Danke!

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Kommt drauf an, auf welcher Schule man ist und welche Regeln diese Schule hat.

Ich würd sagen,es kommt meistens auf Verhältnis an. Beispielsweise wenn man andere Schüler mobbt. Kannst du ja natürlich verwiesen werden.

Kommt auf die Schule an aber meistens wenn man etwas kaputt macht oder jemanden verletzt.