4 A verstoße in der Probezeit,aber vor dem Abschließen des Aufbauseminars?

5 Antworten

Von Experte migebuff bestätigt

Dich erwarten die reguläre Bußgelder, Punkte und Fahrverbot des jeweiligen Verstoßes.

Auswirkung auf die Probezeit hat dies keine, erst bei einem relevanten Verstoß nach Abschluss der ersten Maßnahme (Aufbauseminar).

Aber wenn Du weiter so fleißig Punkte sammelst, dann wird dir aufgrund dessen die Fahrerlaubnis entzogen.

47zubasa73 
Fragesteller
 16.12.2023, 21:23

alles klar danke für die Antwort. Eine Antwort,dem die gleicht von einem Anwalt. Bisher haben mir nur selbsternannte Experten die Fragen beantwortet.

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Helmut3445  16.12.2023, 21:26
@47zubasa73

Die Antwort ist falsch. Dich erwartet ein längerfristiger Entzug der Fahrerlaubnis

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47zubasa73 
Fragesteller
 16.12.2023, 21:28
@Helmut3445

Warum habe ich dann gehört,dass die Stufe 2 an Strafe nicht erreicht werden kann heißt Fahrentzug und Mpu BIS man das Aufbauseminar nicht absolviert hat. Denn erst nach dieser folgen härtere Strafen.

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Antitroll1234  16.12.2023, 21:28
@Helmut3445
Die Antwort ist falsch

Bitte was? Was soll falsch daran sein, so steht es im StVG §2a Abs.2 bezgl. Probezeit 🤷‍♂️

Dich erwartet ein längerfristiger Entzug der Fahrerlaubnis

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte dies der Fall hier bei der Frage sein?

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migebuff  16.12.2023, 21:49
@47zubasa73
Warum habe ich dann gehört,dass die Stufe 2 an Strafe nicht erreicht werden kann

Weil Antitroll1234 im Gegensatz zu einem Troll die Rechtslage kennt.

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Antitroll1234  16.12.2023, 21:54
@migebuff

Ist schon manchmal witzig hier, da stehen nur „falsche“ Antworten und dann wird die bisher einzig Richtige von einem User als falsch betitelt und der Hammer dessen eigene Antwort ist Bullshit hoch 10 😂😂😂

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migebuff  16.12.2023, 21:56
@Antitroll1234

Ach, das hatte ich gestern auch. Er hat sogar ein Urteil herausgekramt, welches seine Behauptung widerlegt, nur hat ers nichtmal ganz gelesen.

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Aktuell wirst du nur fleißig mit Punkten bedacht werden. Erst nach dem Aufbauseminar würde es weitergehende folgen haben.

Allerdings kann das bei deiner unbelehrbarkeit nicht lange dauern.

Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen wird nicht erfolgen.

Aber die noch ausstehenden Bußgelder könnten möglicherweise angemessen erhöht werden und die 2x26km/h-innerhalb eines Jahres-Regel (= 1 Monat Fahrvervot) könnte greifen.

Ich weiß nicht, wie hoch die Hürden für eine MPU nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV sind:

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise. Die jeweils nächsthöhere Stufe kann erst ergriffen werden, wenn nach Anordnung der vorherigen ein neuer Verstoß begangen wird.

§2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
47zubasa73 
Fragesteller
 16.12.2023, 22:03

Vielen Dank, erleichterne Antwort!

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47zubasa73 
Fragesteller
 16.12.2023, 22:08

Heißt das, dass die Stufe 2 erst hätte von statten gehen können,wenn ich das Aufbauseminar angeordnet bekommen habe, aber noch nicht absolviert hätte oder heißt das, dass während des Aufbauseminars ein weiterer a Verstoß Stufe zwei herbeiführen würde? Danke im Voraus

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migebuff  16.12.2023, 22:18
@47zubasa73

Es heißt "nach Teilnahme an einem Aufbauseminar", nicht "nach Anordnung eines Aufbauseminars" oder "während dem Aufbauseminar".

Du musst ja erstmal die Chance bekommen, dich mit deinen Fehlern auseinanderzusetzen, bevor dir vorgeworfen werden kann, dich nach dieser Auseinandersetzung wieder nicht an die Vorschriften gehalten zu haben.

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Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/

Besorg dir besser schon mal das Deutschlandticket und ein gutes Fahrrad.

47zubasa73 
Fragesteller
 16.12.2023, 21:21

Kannst du nicht vernünftig lesen? Da steht in der verlängerten Probezeit. Das ist aber alles in der Zeit passiert.

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