2.Mal beim Ladendiebstahl erwischt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
und musste dafür eine Geldstrafe zahlen

Eine Geldstrafe erhältst du, wenn du von einem Strafgericht hierzu verurteilt wurdest. Du wirst hier denke ich viel eher eine zivilrechtliche Fangprämie meinen – diese hättest du nicht bezahlen müssen. Einerseits verlangen Supermärkte in sehr vielen Fällen eine deutlich zu hohe Summe, andererseits kann bei Bagatellfällen die Erhebung auch gänzlich unzulässig sein. Gerichtlich wäre diese wohl nicht gegen dich durchsetzbar gewesen.

Da ist meine Frage natürlich, was alles auf mich zukommt

Es kann natürlich sein, dass der Laden von dir erneut eine Fangprämie verlangt. Angesichts des Warenwertes solltest du dich aber auf eine Zahlung i. H. v. mehr als EUR 25,-- nicht einlassen. Bitte wende dich im Zweifel an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt, wenn es hier zu Konflikten kommen sollte.

Strafrechtlich könntest du wegen eines Diebstahls geringwertiger Sachen belangt werden, sofern Strafantrag gegen dich gestellt wird. Ist dies der Fall, so wäre, wenn du bisher nie negativ in Erscheinung getreten bist, mit einer Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO oder gegen Zahlung einer Geldauflage gem. § 153a StPO zu rechnen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

juergen63225  27.05.2025, 20:36

Ich sags ja: Straftäter leben gut in Deutschland. Und der "Wahlverteidiger" gibt noch Ratschläge.

Ich wäre für wesentlich härte Strafen. 1x ist keinmal, aber 100 Euro sollten es schon sein, wenn es billiger als Schwarzfahren oder Handy am Ohr Autofahren ist, dann ist es keine Abschreckung.

Und im Wiederholungsfall: sollte für Deutsche Sozialstunden anfallen, (Knast kostet nur den Steuerzahler), und Ausländer sollte sich Gedanken machen ob eine Abschiedung ansteht wenn noch ein Fall dazu kommt.

trainspotter78  28.05.2025, 07:49
@juergen63225

Wieso leben Straftäter in Deutschland gut? Jeder bekommt eine gerechtfertigte Strafe. Punkt. Und wo ist dein Punkt? Wenn es billiger als Schwarzfahren oder (mit) Handy am Ohr Auto fahren ist. Du vergleichst Ladendiebstahl mit Auto fahren...?

juergen63225  28.05.2025, 09:42
@trainspotter78

Ich finde zum Ladendiebstahl gehört mehr "kriminelle Energie" als zum Telefonieren im Auto. Früher war das normal. Autotelefon, sogar mit Schnur am Ohr. Diebstahl war niemals legal.

Normalerweise bekommt man ja ein Hausverbot beim ersten Mal.
Wenn du aber trotzdem ein zweites Mal bei Denen klaust.
Dann ist das Hausfriedensbruch. Kann die Strafe schon höher sein.


529619723224 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:30

Keine Sorge, es handeln sich hier um zwei verschiedene Supermärkte