12 und 18?

6 Antworten

Geh zur Polizei und erstatte Anzeige gegen ihn!

Hier liegt ganz klar ein Fall von Missbrauch Minderjähriger statt.

Das ist ein Straftatbestand. Eine Straftat nicht zu melden, kann zur Folge haben, das du selbst strafrechtlich belangt werden kannst.

Mal abgesehen davon das Zivilcourage eine moralische Pflicht ist.

Zu guter letzt bist du es ihr auch als Freundin schuldig zu ihrem Wohl zu handeln. Unabhängig davon was sie will oder ob das eure Freundschaft belastet.

Als wahrer Freund stellt man das Wohl der Menschen, die man liebt, über seine eigenen Interessen.

Hier sprechen also ganz klar alle Argumente dafür eine Anzeige gegen ihren Freund zu erstatten oder zumindest Erwachsene um Hilfe zu bitten. Es gibt kein Argument das dafür spricht, da weg zu schauen.

Du solltest ein klärendes Gespräch mit einer erwachsenen Vertrauensperson suchen. Deinen Eltern, Großeltern, Tante/Onkel oder Lehrer des Vertrauens!

Du solltest auch mit ihrem Freund reden. Da er sich ja strafbar macht. Missbrauch von Minderjährigen ist keine harmlose Sache!

Du kannst auch bei der Nummer gegen Kummer anrufen. Dort gibt es Experten, die dir die richtigen Ratschläge und Hilfe anbieten können.

Beste Grüße

DameDePique  05.11.2022, 04:40
Hier liegt ganz klar ein Fall von Missbrauch Minderjähriger statt.

Hier liegt gar nichts "ganz klar" vor.

Sie belügt ihn bezüglich ihres Alters. Es liegt auf seiner Seite also ein Irrtum über die Tatumstände nach §16 StGB vor, demnach handelt er nicht vorsätzlich.

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Fotograf1986  05.11.2022, 04:44
@DameDePique

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Er hat Sex mit einem Kind. Das ist in Deutschland strafbar. Die Gesetzeslage ist da mehr als deutlich geregelt.

Den Deckmantel der Unwissenheit gibt es nicht.

Ich werde hier auch keine komplexen juristischen Fragen mit Laien diskutieren. Genau so wenig wie ich Interesse daran habe getrollt zu werden!

Also lass es gut sein.

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justmason  05.11.2022, 04:47
@Fotograf1986

es war ja keine tatsächliche unwissenheit, sondern eine Lüge von ihr. hätte er nicht gefragt und sie hätte ihm nichts erzählt, hättest du recht

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DameDePique  05.11.2022, 04:54
@Fotograf1986
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Das, was du und der Volksmund da meinen, ist das Verbotsirrtum nach §17 StGB. Und selbst hier sagt das Gesetz:

"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."

Hier liegt aber kein Verbotsirrtum sondern ein Tatbestandsirrtum nach §16 StGB vor:

"(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."

Er kennt einen Umstand nicht, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, in dem Fall ihr tatsächliches Alter.

Ich werde hier auch keine komplexen juristischen Fragen mit Laien diskutieren.

Daran ist absolut nichts komplex, §16 StGB ist absolut eindeutig und genau diese Situation, in der eine Person unter 14 hinsichtlich ihres Alters lügt, wurde auch schon etliche Male abgeurteilt. Wer sich im Tatbestandsirrtum befindet, der handelt nicht vorsätzlich, es gibt dem Gesetz nach keinen fahrlässigen sexuellen Missbrauch von minderjährigen, ergo handelt er nicht schuldhaft.

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MentN  28.01.2023, 23:43
@DameDePique

Kompliment. Danke, dass du das juristisch begründet hast. Du hast es dem Laien Fotograf1986 gezeigt :) (sofern die Gesetzesangaben stimmen, wovon ich ausgehe). Ich finde dieses Szenario echt interessant, weil es ja bei Wissenheit bekanntlich strafbar gewesen wäre. Ich habe mir allerdings noch nie gedanken über den in der Frage genannten Fall Gedanken gemacht. Herzlichen Dank, dass du zu denen gehörst, die ihre Meinung tatsächlich begründen können und das (so sag ich mal) einwandfrei.

Studierst du Jura?

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ImP3rfect  05.11.2022, 05:32

Hättest du das auch gesagt, wenn das Mädchen 16 wäre ?

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TheJudgement  05.11.2022, 06:15
Hier liegt ganz klar ein Fall von Missbrauch Minderjähriger statt.

Den Straftatbestand "Missbrauch Minderjähriger" gibt es nicht. Das ist etwas differenzierter im StGB ausgestaltet.

Abgesehen davon, ist der Begriff "minderjährige" in Bezug zum Sexualstrafrecht ziemlich fehlerträchtig. ;-)

Wenn ein(e) 18-Jährige(r) davon ausgeht und ausgehen kann, dass ein Mädchen/Junge 16 ist, könnte es am Vorsatz fehlen. Siehe dazu die fachlich richtigen Ausführungen von DameDePique: der Vorsatz muss sich auch auf's Alter beziehen.

Aus der Ferne lässt sich eh nichts Abschließendes sagen - "Ganz klar" ist da selten irgendetwas, weder in die eine noch in die andere Richtung.

Eine Straftat nicht zu melden, kann zur Folge haben, das du selbst strafrechtlich belangt werden kannst.

Nach welcher Norm?

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Fotograf1986  05.11.2022, 07:35
@TheJudgement

Du behauptest das Sex mit minderjährigen straffrei wäre, wenn man behauptet nicht gewusst zu haben, das sie 12 ist.

Lol, dem zufolge kann ich jetzt raus gehen und sex mit 9 jährigen Mädchen haben, solange sie mir nicht expleziet sagen, das sie erst 9 Jahre alt sind.

Mit der Behauptung nicht zu wissen das sie minderjährig sind, würde ich straffrei davon kommen.

Merkste selber wie unsinnig sich das anhört?

Tatsächlich ist es aber so, das es keine Rolle spielt ob du es wusstest oder nicht. Da das wie in meinem Beispiel ganz klar Missbrauchs Potenzial zeigt. Darum hat der Gesetzgeber entschieden, das unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Wenn man Sex mit einem Mädchen hat und es sich hinterher herausstellt das sie minderjährig war, kann und wird man strafrechtlich verfolgt und belangt.

Die Zeiten das man mit Kindern ungehindert Sex haben kann, sind Gott sei dank vorbei.

Jeder ist selbst dafür verantwortlich sicher zu gehen, das seine Geschlechtspartner das richtige Alter haben. Es spielt keine Rolle was sie ihm erzählt oder er gerne glaubt.

Sex mit einer 12 Jährigen ist strafbar.

Da gibt es kein wenn und aber.

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TheJudgement  05.11.2022, 17:32
@Fotograf1986
Du behauptest das Sex mit minderjährigen straffrei wäre, wenn man behauptet nicht gewusst zu haben, das sie 12 ist. [...]

Nö, behaupte ich nicht.

Die bloße Behauptung eines Tatverdächtigen wird schon nicht völlig ausreichen. Sie muss halt schon glaubhaft sein. ;-) Deshalb "ausgeht und ausgehen kann". Die logische Verknüpfung in meinem Kommentar ("und") hättest du sicherlich bemerken können... ;-)

Wie gesagt, geht's immer um den Einzelfall, der hier jedoch nicht beurteilt werden kann und auch nicht muss: wir sind ja nicht der GuteFrage-Strafsenat.

Tatsächlich ist es aber so, das es keine Rolle spielt ob du es wusstest oder nicht. Da das wie in meinem Beispiel ganz klar Missbrauchs Potenzial zeigt. Darum hat der Gesetzgeber entschieden, das unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Es bleibt falsch, auch wenn du es wiederholst. ;-) DameDePique hat den Unterschied von § 17 und § 16 StGB ja bereits erklärt.

Bevor ich's dir jetzt ebenfalls noch schriftlich erkläre:

Was ist Vorsatz -> https://www.youtube.com/watch?v=oeTN86hDsUg
Tatbestandsirrtum -> https://www.youtube.com/watch?v=FLu-6ijbtRE

.... und ganz ausführlich: https://www.youtube.com/watch?v=ZcQmpjhUXb8

Wenn man Sex mit einem Mädchen hat und es sich hinterher herausstellt das sie minderjährig war, kann und wird man strafrechtlich verfolgt und belangt.

An dem Satz ist nun aber auch so ziemlich alles falsch :D
Ich sagte ja bereits... "minderjährig" ist fehlerträchtig.

Die Zeiten das man mit Kindern ungehindert Sex haben kann, sind Gott sei dank vorbei.

Die strafrechtliche Regelung bzgl. Schutzaltersgrenze von 14 Jahren, gab's schon im Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Welche "Zeiten" meinst du also?

Jeder ist selbst dafür verantwortlich sicher zu gehen, das seine Geschlechtspartner das richtige Alter haben. Es spielt keine Rolle was sie ihm erzählt oder er gerne glaubt.
Sex mit einer 12 Jährigen ist strafbar.
Da gibt es kein wenn und aber.

Siehe - ständige Rechtsprechung - BGH:

BGH 4 StR 157/08

BGH 4 StR 522/10

BGH 3 StR 213/11

BGH 4 StR 155/12

BGH 3 StR 282/13

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e00kja 
Fragesteller
 15.11.2022, 22:23

ich kenn ihn nicht und habe mit ihr schon geredet sie macht nix und ich weiss nicht was tun wir sehen uns eher selten und der freund von ihr weiss nicht wie alt sie ist sie lügt ihn ja an

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Fotograf1986  16.11.2022, 00:09
@e00kja

Auch wenn sie ihn anlügt macht er sich ja strafbar. Sex mit einer 12 Jährigen ist verboten. Auch ausversehen oder wie in deinem Fall unwissentlich.

Man steht einfach in der Verantwortung, sicher zu stellen das seine Sexualpartner alt genug sind.

Das hat man bewusst so im Gesetz festgehalten, um Minderjährige zu schützen. Sonst könnten ja Pädophiele gezielt auf die Jagd nach Minderjährigen gehen und dann hinterher behaupten sie hätten gar nicht gewusst, das sie minderjährig gewesen ist. Um der Strafe zu entgehen.

Deswegen ziet der Staat da eine rote Line und hat beschlossen, das jeder, der was mit einem Kind u14 anfängt, sich strafbar macht.

Wenn er nicht weis, das sie minderjährig ist, solltest du ihm das unbedingt sagen. Ich mein, is ja sonst ihm gegenüber unfair.

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DameDePique  16.11.2022, 03:00
@Fotograf1986

Ich finde es spannend, dass du in deinen Ausführungen nach wie vor sowohl den Gesetzestext als auch einschlägige Rechtssprechung ignorierst, die dir bereits von mehreren Personen, aus mehreren Quellen, klar dargelegt wurden und weiter Unsinn verbreitest.

Und all das, nachdem du eingangs erklärt hast, du würdest juristische Fragen nicht mit Laien diskutieren.

Deswegen ziet der Staat da eine rote Line und hat beschlossen, das jeder, der was mit einem Kind u14 anfängt, sich strafbar macht.

Jedes Kind ist unter 14. Auch ansonsten ist der Satz falsch. Jeder, der das vorsätzlich tut macht sich strafbar.

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Der junge Mann handelt unter Tatbestandsirrtum, wenn er keine Ahnung vom wahren Alter des Mädchens hat. Somit kann er für nichts belangt werden.

Wenn sie ihn bezüglich ihres Alters belügt und körperlich diese Aussage in keinem krassen Widerspruch liegt, handelt der Mann schuldlos.

TheJudgement  05.11.2022, 17:35

*nicht vorsätzlich ;-)

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Still  06.11.2022, 07:45
@TheJudgement

Da man den Tatbestand sicherlich auch fahrlässig begehen kann, ist schuldlos richtig.

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TheJudgement  06.11.2022, 08:11
@Still

Hast du jemals von "Fahrlässigem sexuellen Missbrauch" gehört? ;-)

Du kannst ja mal die §§ 176 ff. StGB lesen. Sag Bescheid, sobald du das Fahrlässigkeitsdelikt gefunden hast. :-p

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Still  06.11.2022, 13:10
@TheJudgement

Abgesehen davon, dass 176 StGB von der Verfolgung absehen kann, wenn es in beiderseitigem Einverständnis geschehen ist......

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TheJudgement  07.11.2022, 00:08
@Still

Falls du § 176 Abs. 2 StGB meinen solltest: der kommt schon dann nicht in Betracht, wenn's um einen Volljährigen geht (s. schon BT-Drs. 19/23707, 38; BeckOK StGB/Ziegler, 54. Ed. 1.8.2022, StGB § 176 Rn. 37).

Ohnehin ist bei Beischlaf mit einem Volljährigen der Qualifikationstatbestand des § 176c Nr. 2a StGB einschlägig.

Soweit - wie in der Frage erwähnt - die Mutter Bescheid weiß, jedoch nichts unternimmt, könnte man übrigens deren Strafbarkeit prüfen, da sie vermutliche eine Garantenstellung hat.

Abgesehen davon:

Sieht das Gericht im Urteil von Strafe ab, ist übrigens im Tenor schuldig zu sprechen (s. BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 54. Ed. 1.8.2022, StGB § 60 Rn. 20) ;-) - es wird ja auch nur von Strafe abgesehen. ;-)

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Meldung ans Jugendamt.....

lass die beiden einfach machen und misch dich nicht ein

e00kja 
Fragesteller
 15.11.2022, 22:24

lol ist das dein ernst wtfff alter

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