Dürft/Durftet ihr im Unterricht etwas trinken?


18.04.2023, 21:33

Noch etwas angemerkt:

Allgemein ist das so, dass der Darm in einer Stunde nur etwa 500 bis 800 Milliliter Wasser aufnehmen kann. Alles andere wird einfach wieder ausgeschieden.Auf Vorrattrinken bringt also absolut nichts.

Und deswegen ist es besser in kleineren Mengen, aber dafür öfters Wasser zu trinken. Das gilt für die Schule, alsauch in der Arbeit und auch daheim, damit der Körper und auch das Gehirn(Konzentration, etc.) besser funktioniert.:)🦉

Jeder wie er möchte bzw. darf.....😀

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein durften wir auch nicht. Was auch total schwachsinnig war in meinen Augen. In der Berufsschule dürfen wir trinken, essen und auf Toilette wie wir Bock haben. Sind ja auch schließlich erwachsen.

wilees  18.04.2023, 18:33
Sind ja auch schließlich erwachsen.

Gerade dann sollten sich Schüler auch so verhalten.

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Lovemylife29  18.04.2023, 20:06
@wilees

Und du meinst, dass normale Arbeiter nicht am Arbeitsplatz etwas trinken und ihre Pause selbst einteilen? Oder dass sie auf Toilette gehen wenn sie müssen? Was ist das denn für eine Sichtweise?

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wilees  18.04.2023, 20:18
@Lovemylife29

Tja wenn der Chef gerade ein Personalgespräch mit ihm führt, dann kann / wird ein Arbeitnehmer eher nicht sein "Bütterken" und seine Thermoskanne rausholen. Und sich auch den Toilettengang erkneifen. Ähnlich sieht es während eines Kundengespräches aus.

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Lunakatz 
Fragesteller
 18.04.2023, 22:03

Das mit der Schule war auch echt bescheuert, fand ich auch so. Bekomme immer starken Durst, wenn ich daran denke😅

Und ja, in der Berufschule ist man erwachsener und die Lehrer behandeln einen auch anders. Das ist auch gut so😀. Wir haben oft mit den Lehrern auch Frühstücke veranstaltet und dabei auch gelernt, war super😁.

Wir dürfen am Arbeitsplatz trinken, essen, wann wir wollen und auf Toilette, wenn es nötig ist. Aber es muss trotzdem im Rahmen bleiben.

Dir noch einen schönen Abend und danke nochmal für deinen Beitrag😀🌝🐈

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Hey,

Bei uns wird das ganze folgendermaßen gehandhabt:

Ein paar Schlücke sind in Ordnung, die ganze Stunde aber die Flasche im Mund zu haben ist nicht gerne gesehen/verboten.

Das ganze ist aber nur ein "ungeschriebenes Gesetz", das steht bei uns nirgendwo schriftlich. Die Lehrer entscheiden das meist für sich, die meisten machen es so wie oben beschrieben.

Viele Grüße!

Trinken ist ein lebenswichtiges Grundbedürfnis!

Jeder Lehrer, der es verbietet, macht sich der Nötigung strafbar.

Bereits der Versuch ist hier strafbar.

Heißt:

Will der Lehrer es verbieten und der Schüler weigert sich, HAT der Lehrer sich bereits strafbar gemacht.

Und:

Nötigung ist ein Offizialdelikt.

Erlangt die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft) hiervon Kenntnis, muss sie Strafantrag stellen.

Gegen die Nötigung ist zudem die Notwehr zulässig. Notfalls mit Gewalt.

Will der Lehrer das Getränk also wegnehmen, ist das verbotene Eigenmacht, gegen die die Besitzwehr oder, wenn die Wegnahme bereits erfolgt ist, die Besitzkehr zulässig ist.

Der Schüler darf sich also mit Gewalt der Besitzentziehung erwehren.

Sollte der Lehrer also das Trinken unterbinden wollen, könnt Ihr ihm sagen:

"Sie begehen den strafbaren Tatbestand der versuchten Nötigung. Sollten sie daran festhalten, rufe ich sofort die Polizei und erstatte Strafantrag gegen sie."

Strafgesetzbuch (StGB) 

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  19.08.2023, 16:52

Ergänzende Anmerkung:

Ohne Essen kann der Mensch wochenlang überleben.

Ohne Trinken kann der Mensch dehydrieren und bewusstlos werden. Zudem sind Herzrhythmusstörungen möglich.

Es kann also auch strafbare Körperverletzung nach §223 StGb sein, das Trinken zu verbieten.

"Wer einen Menschen körperlich misshandelt oder anderweitig an der Gesundheit schädigt.."

Sollte der Schüler also aufgrund des Trinkverbotes bewusstlos werden oder sich übergeben müssen, ist das Körperverletzung.

Auch Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Es wäre also überaus leichtsinnig vom Lehrer, das Trinken verbieten zu wollen.

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verreisterNutzer  19.08.2023, 16:58

Auch hier noch der Gesetzestext zur Notwehr bei Nötigung:

§ 32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegenwärtig heißt:

Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, stattfinden oder noch nicht beendet sein .

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verreisterNutzer  19.08.2023, 17:04

Noch zwei Paragraphen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit Erklärung.

Will der Lehrer dem Schüler das Trinken wegnehmen, ist das verbotene Eigenmacht nach §858 BGB.

Gegen verbotene Eigenmacht ist die Besitzwehr und die Besitzkehr zulässig. Auch mit Gewalt. §859 BGB.

Der Schüler darf sich sein Getränk also mit Gewalt zurückholen, bzw. sich mit Gewalt gegen die Wegnahme wehren.

§ 858

Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

§ 859

Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

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Ich kenne dieses Verbot. Ein Urologe sagte mir mal, dass das absolut nicht geht. Man sollte den Schülern das Trinken nicht verbieten.

Wer mir in der Schule das Trinken verbieten wollte, blieb erfolglos. Trinken ist ein Grundrecht und das kann mir niemand verbieten. Gleiches mit auf Toilette gehen.

Wir durften aber zum Glück immer trinken, nur halt nicht alle 5min an der Flasche hängen