Was ist moralisch verwerflicher?
- Jemand klaut regelmäßig in Drogerie und Discounter
- Jemand weißt sich mit einem gefälschten Papier aus
- Jemand verkauft illegale Drogen an Minderjährige weiter
- Jemand hat bereits 3-stellige Beträge bei der Schwarzarbeit verdient
- Jemand vollzieht sexuelle Handlungen an unmündigen
- Jemand betreibt Vandalismus an einer sozialen Einrichtung
- Jemand bricht an einem Privatgrundstück mit einer Waffe(Notwehr) ein
Also was findet ihr davon am schlimmsten und was würdet ihr, wenn ihr müsstet am ehesten tun?
5 Antworten
Jeder, der nicht Nr. 5/3 wählt, sollte über seinen moralischen Kompass nachdenken.
Beides auf einer Ebene & abartig.
Wollte gerade noch sagen 3 kann unter Umständen noch schlimmer sein aber da warst du leider zu schnell.
Die Feuerwehr begeht dabei aber keine Straftat. Was für eine Denke hast Du?
Das ist für einen Vergleich viel zu abstrakt formuliert.
Ich finde persönlich Nummer 5 am moralisch verwerflichsten, sofern der "Täter" nicht ein ähnliches Alter wie das Kind hat.
Alles und jeder soll seine Strafe erhalten. Das ist alles schlimm auf seiner Art.
Da steht Notwehr, ein Einbruch kann keine Notwehr sein also ist dein deutsch bei dem Punkt kacke.
Ich meinte damit du brichst wo ein und hast Angst vor den Insassen, deswegen nimmst du eine Waffe mit
Das wäre dann kein Einbruch und auch keine Notwehr, da Notwehr nur entsteht wenn du körperlich angegriffen wirst und dein Leben schützen musst.
Indem Falle wäre ein Anruf bei der Polizei machbar.
Du verstehst nicht. Jemand bricht auf einem Privatgrundstück ein, hat aber Angst, dass die Insassen wenn sie da sind handgreiflich werden und hat deshalb ein Messer mit, falls er sich wehren muss. Aber er bricht ja da ein und will das Haus durchsuchen.
Sowas würde ein normaler Einbrecher niemals tun weil er genau weiß das Körperverletzung weit höher bestraft wird.
da Notwehr nur entsteht wenn du körperlich angegriffen wirst
Grundsätzlich ist jeder gegenwärtige rechtswidrige Angriff auf irgendein geschütztes Rechtsgut (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Freiheit, ...) notwehrfähig.
Der Einbrecher greift aber gerade selbst ein geschütztes Rechtsgut an, daher kann er sich beim Einsatz seiner Waffe niemals nicht auf Notwehr berufen.
sag mal soweit ich das richtig verstanden hatte kann Notwehr im Extremsten Fall sogar einen Unfall mit Tötungsfolge rechtfertigen oder?
(also in absoluten Extremfällen gemeint)
(War nur mal rechtliche Neugierde)
Die Notwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. Es muss ein geeignetes Mittel sein, das den Angriff ein für alle mal zu beenden verspricht. Stehen mehrere solche Mittel zur Verfügung, ist das relativ mildeste zu verwenden.
Das kann aber durchaus auch bedeuten, dass die Abwehrhandlung durch ein potentiell tödliches Mittel erfolgen darf, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Sehr ausführlich und mit vielen Beispielen ist das ganze Thema hier dargestellt: https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/notwehr.html
Jedes Rechtsgut/verletzte Strafnorm ist notwehrfähig, von Beleidigung über Diebstahl bis zu Körperverletzung und Totschlag.
Auf jeden Fall 5
jain da das hier dahintersteht; und was würdet ihr, wenn ihr müsstet am ehesten tun?
daher Nr 7 was zb auch die Feuerwehr dauernd tut XD