Was ist moralisch verwerflicher?

5 Antworten

Jeder, der nicht Nr. 5/3 wählt, sollte über seinen moralischen Kompass nachdenken.

Beides auf einer Ebene & abartig.

Woher ich das weiß:Hobby – Rechtskenntnisse

Ftgvv  27.04.2025, 10:34

2, 3, 5, 6, 7.

Habkenname  26.04.2025, 21:07

Wollte gerade noch sagen 3 kann unter Umständen noch schlimmer sein aber da warst du leider zu schnell.

Oponn  26.04.2025, 21:09

Warum 5?

ewigsuzu  26.04.2025, 21:06

jain da das hier dahintersteht; und was würdet ihr, wenn ihr müsstet am ehesten tun?

daher Nr 7 was zb auch die Feuerwehr dauernd tut XD

superseegers  27.04.2025, 10:49
@ewigsuzu

Die Feuerwehr begeht dabei aber keine Straftat. Was für eine Denke hast Du?

Das ist für einen Vergleich viel zu abstrakt formuliert.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich finde persönlich Nummer 5 am moralisch verwerflichsten, sofern der "Täter" nicht ein ähnliches Alter wie das Kind hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Alles und jeder soll seine Strafe erhalten. Das ist alles schlimm auf seiner Art.


ewigsuzu  26.04.2025, 21:07

wieso Nr 7 macht die Feuerwehr dauernd? Um Leute zu retten.

ewigsuzu  26.04.2025, 21:08
@OtiliaSlatka

Da steht Notwehr, ein Einbruch kann keine Notwehr sein also ist dein deutsch bei dem Punkt kacke.

OtiliaSlatka 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 21:10
@ewigsuzu

Ich meinte damit du brichst wo ein und hast Angst vor den Insassen, deswegen nimmst du eine Waffe mit

ewigsuzu  26.04.2025, 21:13
@OtiliaSlatka

Das wäre dann kein Einbruch und auch keine Notwehr, da Notwehr nur entsteht wenn du körperlich angegriffen wirst und dein Leben schützen musst.

Indem Falle wäre ein Anruf bei der Polizei machbar.

OtiliaSlatka 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 21:19
@ewigsuzu

Du verstehst nicht. Jemand bricht auf einem Privatgrundstück ein, hat aber Angst, dass die Insassen wenn sie da sind handgreiflich werden und hat deshalb ein Messer mit, falls er sich wehren muss. Aber er bricht ja da ein und will das Haus durchsuchen.

ewigsuzu  26.04.2025, 21:26
@OtiliaSlatka

Sowas würde ein normaler Einbrecher niemals tun weil er genau weiß das Körperverletzung weit höher bestraft wird.

RobertLiebling  26.04.2025, 22:58
@ewigsuzu
da Notwehr nur entsteht wenn du körperlich angegriffen wirst

Grundsätzlich ist jeder gegenwärtige rechtswidrige Angriff auf irgendein geschütztes Rechtsgut (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Freiheit, ...) notwehrfähig.

Der Einbrecher greift aber gerade selbst ein geschütztes Rechtsgut an, daher kann er sich beim Einsatz seiner Waffe niemals nicht auf Notwehr berufen.

ewigsuzu  26.04.2025, 23:11
@RobertLiebling

sag mal soweit ich das richtig verstanden hatte kann Notwehr im Extremsten Fall sogar einen Unfall mit Tötungsfolge rechtfertigen oder?

(also in absoluten Extremfällen gemeint)

(War nur mal rechtliche Neugierde)

RobertLiebling  26.04.2025, 23:19
@ewigsuzu

Die Notwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. Es muss ein geeignetes Mittel sein, das den Angriff ein für alle mal zu beenden verspricht. Stehen mehrere solche Mittel zur Verfügung, ist das relativ mildeste zu verwenden.

Das kann aber durchaus auch bedeuten, dass die Abwehrhandlung durch ein potentiell tödliches Mittel erfolgen darf, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Sehr ausführlich und mit vielen Beispielen ist das ganze Thema hier dargestellt: https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/notwehr.html

superseegers  27.04.2025, 10:51
@ewigsuzu

Jedes Rechtsgut/verletzte Strafnorm ist notwehrfähig, von Beleidigung über Diebstahl bis zu Körperverletzung und Totschlag.

Auf jeden Fall 5


ewigsuzu  26.04.2025, 21:06

und was würdet ihr, wenn ihr müsstet am ehesten tun?