Klassenzimmer geklettert und verwüstet Strafe?

7 Antworten

Trotzdem Polizei...

Ihr seid beschuldigter mehrere Straftaten.

Einmal wegen Sachbeschädigung und einmal wegen Hausfriedensbruch.

Nur weil das Fenster offen war heißt es nicht das man auch reingehen kann.

Es ist auch egal ob es morgens oder abends ist oder ob es warm oder kalt ist.

Ihr habt es gemacht und das auch noch vorsätzlich. Ihr habt euch darüber unterhalten und seid diesen Schritt gegangen.

Selbst wenn du nur draußen warst bist du Mittäter.

Aufgrund der niedrigen Beweggründen, eventuell der vorstrafen finde ich eine Bestrafung für Tat angemessen.

Zugunsten kommt das ihr nach dem Jugendstrafgesetz geahndet werdet.

Ihr müsst euch zu den Vorwürfen nicht äußern. Ihr habt auch das Recht einen Anwalt einzuschalten. Er wird euch über eure Rechte belehren und euch mit Rat zur Seite stehen.

Vor Gericht hast Du auch das Recht auf einen Pflichtverteidiger...

Hast Du soweit alles verstanden.

Oh, das ist nicht nur ein Einbruch. Das ist auch Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Sicher wird das verfolgt. Und wenn herauskommt, dass ihr das wart, könnt ihr euch auf ordentliche Konsequenzen einstellen.

Hausfriedensbruch ist es allemal. Und hätte ich es zu entscheiden, gab es ne Anzeige

"Wenn das Fenster offen war, ist es kein Einbruch!" ist die absolut gleiche Logik wie "Wenn die Frau einen kurzen Rock trägt, ist sie selbst Schuld, wenn sie begrapscht wird!"

Die bzw. ihr hattet da nichts verloren, ich gehe davon aus, dass die Schule die Polizei einschalten wird. Allein schon, dass das für die Versicherung alles aufgenommen ist.

Cookiiiiiee 
Fragesteller
 17.11.2019, 21:04

Wurde wohl falsch aufgenommen. . Ich wollte mit der Aussage dass das Fenster offen war nur sagen, sass nichts aufgebrochen wurde etc sondern nur ein Fenster aufgeschoben wurde...

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Das ist Hausfriedensbruch. Ganz sicher wird die Schule die Polizei rufen.

Welche Strafe es dafür gibt, weiß ich nicht.

Für Euch Schüler kann es durch die Schule bis zum Schulverweis gehen.