Warum sollen Täter bei Schuldunfähigkeit selbst dann in eine Forensik, wenn bei normaler bestrafung nur bewährung oder geldstrafe heraus kommen würde?
Meist ist es so dass Richter schuldunfähigen Straftätern als Auflage maßnahmen zu besserung auferlegen, sprich eine forensische Psychiatrie oder auch Maßregelvollzug. Aber warum muss das denn immer sein? Vor allem wenn bei einer normalen Bestrafung, heißt wenn der Täter schuldfähig wäre, nur eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe heraus gekommen wäre, denn da wäre der Täter auch weiter auf freien Fuß, warum sollte der also bei Schuldunfähigkeit irgendwo zwangsweise rein, wenn so als normaler täter auch nicht ins gefängnis gemusst hätte?
Das ist doch eine völlig unfaire Behandlung? Wenn dann müsste bei einer solchen niedrigem Straftat der schuldunfähige Täter den Gerichtssaal als freier Mann verlassen dürfen und sich dann freiwillig Therapien suchen. Denn der mit Geld oder Bewährungsstrafe würde auch nicht weg gesperrt werden.
Was ist eure Meinung dazu?
3 Antworten
Für diese "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" erfordert das Strafrecht, dass zum Zeitpunkt der Tat die psychische Erkrankung ursächlich für die Tat war. Das sorgt dann dafür, dass der Täter nicht schuldhaft gehandelt hat.
Was ja aber bleibt, ist, dass diese Person eine psychische Erkrankung hat, die ihn dazu gebracht hat, eine Straftat zu begehen. Diese Taten haben in aller Regel auch Opfer, die man nicht vergessen sollte!
Zudem haben wir ja im Gesetz diese Möglichkeit, weil wir Menschen nicht für eine psychische Erkrankung bestrafen wollen, sondern ihnen die nötige Hilfe und Behandlung dieser Krankheit zuukommen soll. Weil wir als Gesellschaft eben der Ansicht sind, dass Menschen bei Erkrankungen geholfen werden muss.
All das ist auch dann gegeben, wenn die Tat an sich keine super schwere war (wobei hier dann auch wieder mit Blick auf die Opfer die Frage bleibt, ob es wirklich "nicht so schlimm" ist, wenn jemand der alten Dame auf der Straße die Handtasche entreißt und diese Dame sich dadurch nicht mehr sicher allein draußen fühlt...). Und deshalb kann auch bei vergleichsweise "kleinen" Taten diese Unterbringung bereits angeordnet werden.
Die Umstände unter denen Maßregelvollzug angeordnet wird kannst du dir hier
Strafrecht: Rechtswidrig, ohne Schuld - Kolumne - DER SPIEGEL
durch lesen. Kurz und knapp, es geht darum die Gesellschaft vor unrechtmäßigem Verhalten und ggf den Täter vor sich selbst zu schützen. Damit es dazu kommt muß mehr zusammen kommen als das was du beschreibst.
Psychiater müssen ja auch irgendwie Beschäftigung haben, das ist so ein Art Deal