Sachbeschädigung der Täter Schuldunfähig. Wer zahlt?

6 Antworten

Was passiert nun mit meinem Schaden

Na der wurde doch von deiner Versicherung reguliert.

 bleibe ich etwa auf den Kosten sitzen (ca. 6000€)

Die Rückstufung der SF Klasse wird ja wohl kaum 6000€ höhere Prämie ausmachen.

Mal davon abgesehen, dass eine Heckscheibe keine 6000€. Und ein Glasschaden ohnehin über die Teilkasko abgedeckt ist, die überhaupt keine Rückstufung kennt. Ich gehen einfach mal davon aus, dass noch mehr als die Scheibe beschädigt wurde.

Chaini88 
Fragesteller
 08.06.2021, 13:30

Ja korrekt es wurde quasi ein großteils des Hecks repaiert und neu Lackiert

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bleibe ich etwa auf den Kosten sitzen (ca. 6000€) ?

Was nun, Versicherung oder nicht?

Wenn Du es selbst zahlen musst, wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben. Gleiches gilt für Deine eventuelle Hochstufung wenn Du versichert bist.

Chaini88 
Fragesteller
 08.06.2021, 13:32

Na dann kann ich das ja auch einfach machen. Ich baller mir die Birne zu und geh auf Sachbeschädigungstour. Anschließend mache ich einen auf Psychische Störung

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Artus01  08.06.2021, 13:34
@Chaini88

Wenn Du damit durchkommst, was gar nicht so einfach ist, musst Du zusätzlich noch Zahlungsunfähig sein.

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Chaini88 
Fragesteller
 08.06.2021, 13:38
@Artus01

der soll angeblich in seiner Behindertenwerkstatt echt gutes Geld verdienen. Wie gesagt angeblich

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Artus01  08.06.2021, 14:00
@Chaini88
der soll angeblich in seiner Behindertenwerkstatt echt gutes Geld verdienen.

In Behindertenwerkstätten verdient man Geld, allerdings nur recht wenig.

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DerHans  08.06.2021, 17:30

Auch die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des SF-Rabatts ist ja ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden.

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Artus01  08.06.2021, 17:39
@DerHans

Den er sich ebenfalls an die Backe binden kann.

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Dass er schuldunfähig ist, betrifft die strafrechtliche Seite. Du kannst ihn trotzdem auf Schadensersatz verklagen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, ist das aber ein finanzielles Risiko, weil du mit den gesamten möglichen Kosten in Vorleistung gehen musst. Und wenn dann anschließend bei ihm nichts zu holen ist, hast du mit Zitronen gehandelt.

Mit einer RS-Versicherung hättest du nur mit der vereinbarten SB zu rechnen.

VirageXO  08.06.2021, 14:37
Dass er schuldunfähig ist, betrifft die strafrechtliche Seite. Du kannst ihn trotzdem auf Schadensersatz verklagen. 

Mit Erfolg?

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DerHans  08.06.2021, 17:29
@VirageXO

Dass er in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, war ja aus der Frage nicht zu sehen.

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VirageXO  08.06.2021, 19:14
@DerHans

In der Frage stand doch, dass der Täter eine psychische Störung hat, oder nicht?

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DerHans  08.06.2021, 19:20
@VirageXO

Hier schreibt ja bald jeder zweite von einer psychischen Störung. Die sind ja nicht alle in der Behindertenwerkstatt.

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VirageXO  08.06.2021, 19:22
@DerHans
Hier schreibt ja bald jeder zweite von einer psychischen Störung. Die sind ja nicht alle in der Behindertenwerkstatt.

Aber wenn der Fragesteller doch gerade die Eventualität geklärt haben möchte, dass der Täter wegen einer psychischen Störung für für "schuldunfähig" erklärt wird?

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DerHans  08.06.2021, 19:23
@VirageXO

Dann heißt das doch noch lange nicht, dass dieser Täter in seinem ganzen Leben nie mehr Geld verdienen wird

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Die Schuldunfähigkeit hat mit deinem Anspruch auf Schadenersatz nix zu tun.

Sprich bei Schuldunfähigkeit bekommt er keine Strafe (Zb kein Gefängnis), aber er muss den Schaden den er angerichtet hat trotzdem ersetzen.

VirageXO  08.06.2021, 14:36
Die Schuldunfähigkeit hat mit deinem Anspruch auf Schadenersatz nix zu tun.

Wieso setzt dann § 823 BGB das Verschulden voraus?

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whabifan  08.06.2021, 19:03
@VirageXO

Verschuldung ist ja gegeben.

Er ist nur schuldunfähig im strafrechtlichen Sinne.

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VirageXO  08.06.2021, 19:13
@whabifan
Verschuldung ist ja gegeben. Er ist nur schuldunfähig im strafrechtlichen Sinne.

Wieso schließt dann § 827 BGB die Verantwortlichkeit aus, wenn jemand

im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt,

?

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier nicht nur Drogenkonsum, sondern auch eine psychische Störung vorliegt und somit nicht die nach S. 2 angeordnete Entsprechungsklausel für Fahrlässigkeit greift.

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whabifan  08.06.2021, 19:47
@VirageXO

Wer hat denn die Beweislast dass die Person die den Schaden verursacht völlig neben sich stand?

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Das verstehe ich nun nicht so ganz. Deine Versicherung hat Deinen Schaden bezahlt, was fehlt jetzt noch? Die vereinbarte SB vielleicht, in Höhe von 150,00 EUR?

Was ist denn aus Deinem MB/der diesbezüglichen Klage geworden?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung