Sachbeschädigung der Täter Schuldunfähig. Wer zahlt?
Hallo Ihr lieben.
Mir wurde letztes Jahr die Heckscheibe eingetreten während einer Schlägerei.
Täter wurde festgesetzt und verhaftet, Anzeige gestellt.
Heute war das Verfahren und der Täter wird vermutlich aufgrund seines Drogenkonsums sowie Psychischer Störung Schuldunfähig erklärt werden.
Der Schaden wurde vorerst von meiner eigenen Versicherung bezahlt und ich wurde stark Hochgestuft.
Was passiert nun mit meinem Schaden ? bleibe ich etwa auf den Kosten sitzen (ca. 6000€) ?
Liebe Grüße und schonmal vielen dank für eure Hilfe =)
6 Antworten
Was passiert nun mit meinem Schaden
Na der wurde doch von deiner Versicherung reguliert.
bleibe ich etwa auf den Kosten sitzen (ca. 6000€)
Die Rückstufung der SF Klasse wird ja wohl kaum 6000€ höhere Prämie ausmachen.
Mal davon abgesehen, dass eine Heckscheibe keine 6000€. Und ein Glasschaden ohnehin über die Teilkasko abgedeckt ist, die überhaupt keine Rückstufung kennt. Ich gehen einfach mal davon aus, dass noch mehr als die Scheibe beschädigt wurde.
Ja korrekt es wurde quasi ein großteils des Hecks repaiert und neu Lackiert
bleibe ich etwa auf den Kosten sitzen (ca. 6000€) ?
Was nun, Versicherung oder nicht?
Wenn Du es selbst zahlen musst, wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben. Gleiches gilt für Deine eventuelle Hochstufung wenn Du versichert bist.
Auch die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des SF-Rabatts ist ja ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden.
Dass er schuldunfähig ist, betrifft die strafrechtliche Seite. Du kannst ihn trotzdem auf Schadensersatz verklagen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, ist das aber ein finanzielles Risiko, weil du mit den gesamten möglichen Kosten in Vorleistung gehen musst. Und wenn dann anschließend bei ihm nichts zu holen ist, hast du mit Zitronen gehandelt.
Mit einer RS-Versicherung hättest du nur mit der vereinbarten SB zu rechnen.
Dass er schuldunfähig ist, betrifft die strafrechtliche Seite. Du kannst ihn trotzdem auf Schadensersatz verklagen.
Mit Erfolg?
Hier schreibt ja bald jeder zweite von einer psychischen Störung. Die sind ja nicht alle in der Behindertenwerkstatt.
Aber wenn der Fragesteller doch gerade die Eventualität geklärt haben möchte, dass der Täter wegen einer psychischen Störung für für "schuldunfähig" erklärt wird?
Die Schuldunfähigkeit hat mit deinem Anspruch auf Schadenersatz nix zu tun.
Sprich bei Schuldunfähigkeit bekommt er keine Strafe (Zb kein Gefängnis), aber er muss den Schaden den er angerichtet hat trotzdem ersetzen.
Die Schuldunfähigkeit hat mit deinem Anspruch auf Schadenersatz nix zu tun.
Wieso setzt dann § 823 BGB das Verschulden voraus?
Verschuldung ist ja gegeben. Er ist nur schuldunfähig im strafrechtlichen Sinne.
Wieso schließt dann § 827 BGB die Verantwortlichkeit aus, wenn jemand
im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt,
?
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier nicht nur Drogenkonsum, sondern auch eine psychische Störung vorliegt und somit nicht die nach S. 2 angeordnete Entsprechungsklausel für Fahrlässigkeit greift.
Das verstehe ich nun nicht so ganz. Deine Versicherung hat Deinen Schaden bezahlt, was fehlt jetzt noch? Die vereinbarte SB vielleicht, in Höhe von 150,00 EUR?
Was ist denn aus Deinem MB/der diesbezüglichen Klage geworden?
Na dann kann ich das ja auch einfach machen. Ich baller mir die Birne zu und geh auf Sachbeschädigungstour. Anschließend mache ich einen auf Psychische Störung