Veurteilung von Sexualstraftätern – eure Meinung?

9 Antworten

Das Urteil ist irrelevant und mit dem befasse ich mich auch nicht großartig, weil ich unseren Gerichten vertraue.

Anfang des Jahrs gab es zwei Berichte darüber über Vergewaltigungen in unserer Gegend. Die Männer waren wohl alle Ausländer. Ein riesen Aufschrei, war ja auch klar, „wer auch sonst“.
Als dann Monate später heraus kam, dass die eine sicher erfunden war und die andere eventuell auch, hatte auf einmal keiner mehr ne große Klappe.

Bei den Menschen bleibt der Schock hängen, nicht das Urteil. Der gesellschaftliche Druck auf den angeblichen Täter ist enorm.

Ich finde, das Vortäuschen einer Straftat sollte genau so bestraft werden, wie die Straftat selbst oder das, was man fordert.


cafibone  20.08.2024, 07:03

Das bewusste Vortäuschen einer Vergewaltigung (Lüge) sollte hart bestraft werden.

dvdfan  20.08.2024, 09:49

"Ich finde, das Vortäuschen einer Straftat sollte genau so bestraft werden, wie die Straftat selbst oder das, was man fordert."

Das sage ich seit Jahren auch so.

Ich dachte, ich bin mit dieser Meinung allein.

Danke.

TheDarkerAXK 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 07:48

Entschuldigung, aber ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz. War die Meldung über die Vergewaltigung frei erfunden oder wurde eine Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, die nie stattgefunden hatte?

Rollo489  20.08.2024, 08:06
@TheDarkerAXK

Die Vergewaltigungen, die mutmaßlich nicht stattgefunden haben, wurden zur Anzeige gebracht und große Mefien berichteten darüber.

TheDarkerAXK 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 08:41
@Rollo489

Ah okay, danke. Ich kann mir vorstellen, dass das für den eingangs Beschuldigten eine schwierige Sitiation war. Das haftet einem dann ewig an.

Ich finde , dass dadurch sehr häufig der Ruf von Männern ruiniert wird ohne jegliche valide Grundlage. Deswegen sollten Männer dafür nur öffentlich als Solche betitelt werden, wenn es handfeste Beweise gibt. Siehe den Vorfall bei Andrew Tate, wo eine Frau zu ihm gesagt hat, dass sie zur Polizei geht und ihn als Vergewaltiger beschuldigt, wenn er ihr keinen BMW kauft .


TheDarkerAXK 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 07:54

Ja, ein Urteil, das so weitreichende Folgen haben kann, sollte nicht auf Grundlage einer einzelnen Aussage gefällt werden können. Die Realität sieht leider oft anders aus, wie diverse Fälle zeigen.

TheDarkerAXK 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 07:51

Ich bin grundsätzlich derselben Meinung. Ein Urteil, das dermaßen weitreichende Folgen haben kann, sollte nicht auf Grundlage einer einzelnen Aussage gefällt werden können.

Wenn eine Sexualstraftat vorliegt - sollte eine Anzeige erfolgen. Unabhängig davon, wie später der Prozess ausgeht. Wir leben in einem Rechtsstaat.

Wer sich nicht traut und unsicher ist:

Spuren sichern lassen und Beratung holen

https://gewaltschutzambulanz.charite.de/

Bild zum Beitrag

 - (Frauen, Männer, Gesetz)

Kitharea  20.08.2024, 06:51

Ging ja darum, dass jemand eine Straftat dieser Art meldet die aber nie stattfand - aus Rachegründen.

TheDarkerAXK 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 06:46

Ganz deiner Meinung, aber es ging vorliegend mehr um die Frage, ob es in Ordnung ist, die Anforderungen für das Zustandekommen einer Verurteilung abzusenken, wenn man das Gefühl hat, ansonsten zu viele tatsächlich Schuldige laufen zu lassen (dann aber um den Preis, möglicherweise auch mehr Unschuldige ins Gefängnis zu bringen.

Hundertprozentige Sicherheit kann ein Gericht nie haben. Es geht hier also nur darum, wie sicher es sich seiner Sache sein muss, wenn es darum geht, jemanden viele Jahre seiner Freiheit zu berauben. Die Frage war also mehr aus Sicht des Gerichts und weniger aus Sicht des Opfers gestellt. Das Opfer weiß schließlich, was passiert ist und hat in jedem Fall jedes Recht, den Fall auch zur Anzeige zu bringen.

cafibone  20.08.2024, 06:59
@TheDarkerAXK

Die Diskussion zu Sexualstraftaten, insbesondere zu vorgetäuschte Sexualdelikte ist alt. Letztendlich muss der Richter im Einzelfall entscheiden. Der Kriminaldauerdienst muss den VerbrechensTatbestand Vergewaltigung vollumfänglich abarbeiten - ob er will oder nicht - die Anforderungen stehen (meiner Meinung nach) nicht zur Diskussion. Die Täter holen sich eh einen Rechtsanwalt, sagen: war einvernehmlich, sie hat nicht eindeutig Nein gesagt, grob muss es sein - sonst wird es nicht schön, die Frau lügt eh und ist eine Schla … und der RA sucht Widersprüchliche Dinge in der Aussage.
Trotzdem: egal ob Mann oder Frau (Vergewaltigung ist auch in der Männer Ehe möglich ) : Anzeige machen, Angebot Opferschutz und psychosociale Prozessbegleitung annehmen

TheDarkerAXK 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 07:25
@cafibone

Es ging darum, wie hoch die Hürden für eine Verurteilung sein sollten. Darin sehe ich durchaus eine ethische Frage, die man auch in der Gesellschaft diskutieren kann, weil es um die Abwägung geht, ob man potentiell mehr Fehlurteile (von denen man möglicherweise nie erfährt, dass es Fehlurteile waren) in Kauf nimmt dafür, dass einem bei tatsächlichen Tätern weniger oft die Hände gebunden sind. Dieselbe Fragestellung kann man auch auf Straftaten außerhalb des Sexualstrafrechts erweitern: Wie sicher muss sich ein Gericht sein, um jemandem eine lange Haftstrafe auferlegen zu können?

Hier gibt es meiner Ansicht nach keinev(solange es nicht in die Extremen geht) falschen Meinungen, füe jeden andere Aspekte im Vordergrund stehen. Ich persönlich finde nur die aktuelle Entwicklung im Sexualstrafrecht besonders interessant, weil es hier eben sehr oft auf Streitverhandlungen hinausläuft, bei denen es letztlich keine physischen "Spuren" mehr gibt, die als Beweise sichergestellt werden konnten.

cafibone  20.08.2024, 10:22
@TheDarkerAXK

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Deine Frage:

Ist es eurer Meinung nach in diesem Bereich gerechtfertigt, öfter der Opferpartei in Streitverhandlungen zu glauben, auch auf die Gefahr hin, über die Jahre viele Fehlurteile zu fällen, die für den fälschlicherweise Verurteilten nicht nur langjährige Haftstrafen, sondern auch gesellschaftliche Stigmatisierung bedeuten ?

Oder wäre es eher angebracht, für eine Verurteilung auf handfeste Beweise zu bestehen, auch um den Preis, viele tatsächliche Straftäter laufen lassen zu müssen ?

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Meine Meinung

Ich habe in vielen Jahren Rettungsdienst vielleicht 40 Sexualdelikte erlebt, davon war 1 Fall echt und führte zu 4 Jahren Knast (Gruppenvergewaltigung i.V. schwere KV). Der Rest war vorgetäuscht (Frau ist Fremdgegangen und musste gegenüber Ehemann den Tripper erklären oder (anderes Beispiel) das Klassentreffen endete in übler Bettszene mit SM und die Ehefrau musste blaue Flecke erklären). Hab immer als Zeuge ausgesagt (Zustand Patientin in der Notaufnahme) und hab lediglich eine Verurteilung erlebt (Gruppenvergewaltigung).

Fazit: Wer vergewaltigt wird ist schlecht dran, weil keiner ihr glaubt und wer als Mann angezeigt wird wegen Vergewaltigung ist auch schlecht dran, weil wegen Verbrechenstatbestand oft eine Vorführung Haftrichter U-Haft in Frage kommt.

Also: alles so lassen wie es ist

Bei Verurteilungen geht es nicht um "mehr glauben" sondern um - auch bei solchen Fällen - "in dubio pro reo"...

Würde ein Vorwurf zur Verurteilung reichen, und sich das rumsprechen, reicht eine einfache Falschaussage, um jemanden hinter Gitter zu bringen...

Andererseits ist der Opferschutz wichtig, daher um Falle des Falles immer jemandem anvertrauen, damit Beweise gesichert werden können, frühzeitig Zeugen gefunden usw.

Dann ist der Druck auf den Drecksack so groß, dass es oft auch keine peinliche Zeugenaussagen mehr braucht, weil Geständnisse sich (etwas) strafmildernd auswirken können...

Wie denkt ihr darüber? Ist es eurer Meinung nach in diesem Bereich gerechtfertigt, öfter der Opferpartei in Streitverhandlungen zu glauben, auch auf die Gefahr hin, über die Jahre viele Fehlurteile zu fällen, die für den fälschlicherweise Verurteilten nicht nur langjährige Haftstrafen, sondern auch gesellschaftliche Stigmatisierung bedeuten?

Das passiert nicht. Natürlich bedarf es auch hier Mehr als einer Behauptung.

Oder wäre es eher angebracht, für eine Verurteilung auf handfeste Beweise zu bestehen, auch um den Preis, viele tatsächliche Straftäter laufen lassen zu müssen?

Handfeste Beweise existieren nahezu nie. Insofern ist der Anspruch auch zu hoch.