Recht auf Leben nach Vergewaltigung?

14 Antworten

In einer zivilisierten Gesellschaft gilt Menschenleben als das höchste Gut. Leben ist das Recht, dass dir niemand nehmen darf. Es ist unantastbar.

Wenn einzelne Mitglieder dieser Gesellschaft, dieses Recht nicht respektieren, dann kann doch die Antwort der Gesellschaft darauf nicht sein, dass man dieses Recht diesem einzelnen Mitglied entzieht. Das wäre heuchlerische Doppelmoral. Eine Gesellschaft muss aber moralischer handeln, als seine schlimmsten Mitglieder.

Eine Gesellschaft die drakonisch, hart und brutal bestraft, bringt letztendlich auch harte und brutale Menschen hervor. So macht man eine Gesellschaft nicht besser.


KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 11:49

Glaub das können auch nur Reiche sagen.

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 11:47

Ich glaube schon, dass man damit die Menschen besser machen würde.

Wie du mir, so ich dir.

Ich finde dieses "ein Leben darf nicht genommenen werden " heuchlerisch.

Ist doch in aller höcjstem Maße heuchlerisch.

Wenn doch der das Leben eines anderen genommenen hat.

Saarlodri70  04.09.2024, 11:53
@KitKat12345765
Ich glaube schon, dass man damit die Menschen besser machen würde.

Da kannst du in jedes Land schauen, dass die Todesstrafe hatte und hat, ob es die Gesellschaft und ihre Mitglieder besser gemacht hat. Ich kenne hier kein einziges Beispiel, dass man anführen könnte.

Glaub das können auch nur Reiche sagen.

Auch hier irrst du. Ich bin sicherlich nicht reich. Moralische Werte haben nichts mit materiellen Werten zu tun.

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 12:00
@Saarlodri70

Naja. Für was wird in den meisten Ländern, wo s noch Todesstrafe gibt, diese verhängt.

Darum geht's ja.

kiniro  04.09.2024, 14:24
@KitKat12345765

Schau dich mal in den Ländern mit Todesstrafe um: Dort passieren weiterhin diese Dinge.

WilliamDeWorde  04.09.2024, 19:02
@KitKat12345765
Wie du mir, so ich dir.

Das klingt nach Scharia. Bist du dafür? Es gibt genug belegte Fehlurteile. Du kannst einem Menschen schon seine Jahre nicht wiedergeben, aber sein Leben erst recht nicht.

Außerdem wärst du dann keinen Deut besser und dein Motiv wäre ausschließlich Rache, während das des Täters vielfältig sein kann, von Unachtsamkeit und Irrtum bis sadistischen Zwängen und Einflüsterungen durch Stimmen. Willst du das 1:1 nachbasteln?

Willst du jemanden, der einen anderen verspeist hat, auch verspeisen? Wer soll das tun?

Da bist du mit deiner Meinung in einer Demokratie in der Minderheit.

Todesstrafe ist barbarisch und über diesen Level sind wir hinaus.


KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 13:39

Ich glaub ich wär da in der Gesellschaft und unter Menschen eher in der Mehrheit. Vermutlich in eher elitären denkenden Minderheiten (die vermutlich eher solche Diskussionen führen) in der Minderheit.

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 12:08

Ich finds eher göttlich

kiniro  04.09.2024, 14:25
@KitKat12345765

Zum Glück hast du darüber nicht zu entscheiden.

Ebenso wenig hat irgendein Gott sein Hand im Spiel.

"Findet ihr allgemein, dass man sein Recht auf Leben verwirken kann?"

Aus einer emotionalen Sicht: ja.

Aber das ist keine Basis für eine allgemeine Rechtssprechung. Die Würde des Menschen ist unantastbar und das muss sie bleiben, für alle.

Entsprechend bin ich gegen die Todesstrafe.


Kiboman  04.09.2024, 11:33

Ja das ist ein dunkler Zwiespalt in der Moral, wir sitzen auf einem hohen Ross.

Es gibt Länder auf dieser Welt da muss man Angst haben die Fuss aus der Tür zu setzten.

Kindesentführung, Missbrauch und Mord sind die schlimmsten taten die man anderen Artgenossen antuen kann.

Besserw3639  26.11.2024, 01:49
@Kiboman

Falls das Opfer nicht durch die Tat getötet wird, hat es ja eime 2. Chance und kann weiterleben. Entsprechendes sollte für den Delinquenten auch gelten.

Recht auf Leben nach Vergewaltigung?

Ja.

Findet ihr allgemein, dass man sein Recht auf Leben verwirken kann?

Nein.


KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 12:12

Ich find das moralfrei. Es kann also jeder tun und lassen, was er will, egal welche Straftaten er begangen hat. Selbst, wenn er ein Menschenleben genommen hat.

Oponn  04.09.2024, 12:16
@KitKat12345765

Sorry, aber es gibt durchaus mehr Sanktionsmöglichkeiten als die Todesstrafe.

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 12:19
@Oponn

Ja lebenslangen Feiheitsenzug.

Ist für mich gleichzusetzen mit Todesstrafe. (Fast)

Darfst du gerne denken........Die USA bspw. lehrt uns wie dumm Todesurteile sind. Stell dir mal vor du findest im Nachhinein heraus das der Kindermörder den du hast Hängen lassen unschuldig ist und Familienvater war.....Was machst du dann? Mit nem Sorry ist das jedenfalls nicht erledigt. In dem Fall solltest du meiner Meinung nach dann der nächste sein der gehängt wird :)

Erst letztens gabs in den USA einen Fall wo ein verurteilter Mörder nach 40 Jahren frei kam weil er unschuldig war.......Und das war noch nicht mal das schlimmste. Der County in dem er lebt wollte ihn mit 2 Millionen $ Entschädigung abspeisen. Er ist dann in Berufung gegangen.......2 Millionen für 40 Jahre gestohlene Lebenszeit das ist nahezu lächerlich, das deckt vermutlich grade mal die Psychologenkosten die die Kinder von ihm aufgrund des Urteils gebraucht haben.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 11:43

Naja, es müssten halt eindeutige Beweise vorliegen. Ein mangelndes Justizverfahren hat ja mit der moralische Frage ansich jetzt nichts zu tun.

juli189379  04.09.2024, 11:45
@KitKat12345765

Es gibt keine eindeutigen Beweise.....Wenn im nachhinein bspw. rauskommt das ein Zeuge einfach gelogen hat ist der "Beweis" dahin.

Natürlich hat das was damit zu tun weil so ein Verfahren nun mal Fehler anfällig ist.

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 11:48
@juli189379

Najs, da gilt ja noch das Gesetz im Zweifel für den Angeklagten.

Geht ja um den Grundsatz

juli189379  04.09.2024, 11:51
@KitKat12345765

Im Zweifel ja aber wie gesagt was machst du wenn Zeugen jemanden des Mordes beschuldigen und 10 Jahre später rauskommt das die gelogen haben.

Dann kannst du zwar das Urteil aufheben aber von den toten wird die Person nicht mehr auferstehen, das hat bis jetzt nur einer geschafft.

KitKat12345765 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 11:55
@juli189379

Zeugenaussage ist kein eindeutiges Indiz und erst recht kein eindeutiger Beweis.

In keinem Fall ausreichend für das Verhängen einer Todesstrafe