Recht auf Leben nach Vergewaltigung?
Hallo.
Erste Frage:
Findet ihr allgemein, dass man sein Recht auf Leben verwirken kann?
Beispielsweise nach Mord. Sagen wir grundlos und willkürlich.
Oder nach sexuellem Missbrauch eines Kindes.
Ich finde nämlich, dass ein Mensch nur ein bedingtes Recht auf Leben hat.
13 Antworten
In einer zivilisierten Gesellschaft gilt Menschenleben als das höchste Gut. Leben ist das Recht, dass dir niemand nehmen darf. Es ist unantastbar.
Wenn einzelne Mitglieder dieser Gesellschaft, dieses Recht nicht respektieren, dann kann doch die Antwort der Gesellschaft darauf nicht sein, dass man dieses Recht diesem einzelnen Mitglied entzieht. Das wäre heuchlerische Doppelmoral. Eine Gesellschaft muss aber moralischer handeln, als seine schlimmsten Mitglieder.
Eine Gesellschaft die drakonisch, hart und brutal bestraft, bringt letztendlich auch harte und brutale Menschen hervor. So macht man eine Gesellschaft nicht besser.
Ich glaube schon, dass man damit die Menschen besser machen würde.
Wie du mir, so ich dir.
Ich finde dieses "ein Leben darf nicht genommenen werden " heuchlerisch.
Ist doch in aller höcjstem Maße heuchlerisch.
Wenn doch der das Leben eines anderen genommenen hat.
Ich glaube schon, dass man damit die Menschen besser machen würde.
Da kannst du in jedes Land schauen, dass die Todesstrafe hatte und hat, ob es die Gesellschaft und ihre Mitglieder besser gemacht hat. Ich kenne hier kein einziges Beispiel, dass man anführen könnte.
Glaub das können auch nur Reiche sagen.
Auch hier irrst du. Ich bin sicherlich nicht reich. Moralische Werte haben nichts mit materiellen Werten zu tun.
Naja. Für was wird in den meisten Ländern, wo s noch Todesstrafe gibt, diese verhängt.
Darum geht's ja.
Schau dich mal in den Ländern mit Todesstrafe um: Dort passieren weiterhin diese Dinge.
Wie du mir, so ich dir.
Das klingt nach Scharia. Bist du dafür? Es gibt genug belegte Fehlurteile. Du kannst einem Menschen schon seine Jahre nicht wiedergeben, aber sein Leben erst recht nicht.
Außerdem wärst du dann keinen Deut besser und dein Motiv wäre ausschließlich Rache, während das des Täters vielfältig sein kann, von Unachtsamkeit und Irrtum bis sadistischen Zwängen und Einflüsterungen durch Stimmen. Willst du das 1:1 nachbasteln?
Willst du jemanden, der einen anderen verspeist hat, auch verspeisen? Wer soll das tun?
"Findet ihr allgemein, dass man sein Recht auf Leben verwirken kann?"
Aus einer emotionalen Sicht: ja.
Aber das ist keine Basis für eine allgemeine Rechtssprechung. Die Würde des Menschen ist unantastbar und das muss sie bleiben, für alle.
Entsprechend bin ich gegen die Todesstrafe.
Ja das ist ein dunkler Zwiespalt in der Moral, wir sitzen auf einem hohen Ross.
Es gibt Länder auf dieser Welt da muss man Angst haben die Fuss aus der Tür zu setzten.
Kindesentführung, Missbrauch und Mord sind die schlimmsten taten die man anderen Artgenossen antuen kann.
Falls das Opfer nicht durch die Tat getötet wird, hat es ja eime 2. Chance und kann weiterleben. Entsprechendes sollte für den Delinquenten auch gelten.
Recht auf Leben nach Vergewaltigung?
Ja.
Findet ihr allgemein, dass man sein Recht auf Leben verwirken kann?
Nein.
Ich find das moralfrei. Es kann also jeder tun und lassen, was er will, egal welche Straftaten er begangen hat. Selbst, wenn er ein Menschenleben genommen hat.
Sorry, aber es gibt durchaus mehr Sanktionsmöglichkeiten als die Todesstrafe.
Das Recht auf Leben steht in unserem Grundgesetz. Leben darf nir genommen werden, wenn es dazu dient, noch größeren Schaden von sich oder anderen abzuwenden (Notwehr, Notstand).
Also nein, ich bin gegen die Todesstrafe.
(In Bezug auf das Schicksal abgeschobener Straftäter muss ich jedoch sagen, dass mir ihr Verbleib egal ist)
Dieser jemand hat aber auch anderen geschadet. - anderen das Leben genommen. Das war zuerst.
Ja, aber entsprechend wird er sanktioniert. Aber eben nicht nach alttestamentarischer Logik, sondern nach modernen Rechtsprinzipien.
Und das Grundgesetz als Maßstab zu nehmen, finde ich relativ moralfrei.
Im dritten Reich durften Juden jederzeit umgebracht werden.
Darfst du gerne denken........Die USA bspw. lehrt uns wie dumm Todesurteile sind. Stell dir mal vor du findest im Nachhinein heraus das der Kindermörder den du hast Hängen lassen unschuldig ist und Familienvater war.....Was machst du dann? Mit nem Sorry ist das jedenfalls nicht erledigt. In dem Fall solltest du meiner Meinung nach dann der nächste sein der gehängt wird :)
Erst letztens gabs in den USA einen Fall wo ein verurteilter Mörder nach 40 Jahren frei kam weil er unschuldig war.......Und das war noch nicht mal das schlimmste. Der County in dem er lebt wollte ihn mit 2 Millionen $ Entschädigung abspeisen. Er ist dann in Berufung gegangen.......2 Millionen für 40 Jahre gestohlene Lebenszeit das ist nahezu lächerlich, das deckt vermutlich grade mal die Psychologenkosten die die Kinder von ihm aufgrund des Urteils gebraucht haben.
LG
Juli
Naja, es müssten halt eindeutige Beweise vorliegen. Ein mangelndes Justizverfahren hat ja mit der moralische Frage ansich jetzt nichts zu tun.
Es gibt keine eindeutigen Beweise.....Wenn im nachhinein bspw. rauskommt das ein Zeuge einfach gelogen hat ist der "Beweis" dahin.
Natürlich hat das was damit zu tun weil so ein Verfahren nun mal Fehler anfällig ist.
Najs, da gilt ja noch das Gesetz im Zweifel für den Angeklagten.
Geht ja um den Grundsatz
Im Zweifel ja aber wie gesagt was machst du wenn Zeugen jemanden des Mordes beschuldigen und 10 Jahre später rauskommt das die gelogen haben.
Dann kannst du zwar das Urteil aufheben aber von den toten wird die Person nicht mehr auferstehen, das hat bis jetzt nur einer geschafft.
Zeugenaussage ist kein eindeutiges Indiz und erst recht kein eindeutiger Beweis.
In keinem Fall ausreichend für das Verhängen einer Todesstrafe
Glaub das können auch nur Reiche sagen.