Neue Erststimmenregelung mit unerwarteten Folgen

WalterMatern  24.02.2025, 10:54
sind ganze Landstriche nicht mehr im Bundestag vertrete. Wie in Südhessen und Rheinhessen der Streifen Mainz/Groß-Gerau/Darmstadt/Frankfurt I/Frankfurt

Konkrete Informationen dazu ?

zalto 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 10:57

Die Information ist das Wahlergebnis in diesen Wahlkreisen.

4 Antworten

Das Problem war ja, dass das Parlament von ursprünglich 599 Mitgliedern auf fast 800 angestiegen ist und nach dieser Wahl noch deutlich größer geworden wäre. Es musste ja mal eine Begrenzung kommen. Daher glaube ich nicht, dass die da nochmal groß dran gehen.


Asurox1986  24.02.2025, 11:16

Hoffentlich nicht, das kostet nur unmengen von Steuergelder und zu viele Köche verderben nun einmal den Brei...

mit unerwarteten Folgen

Das ist eine Unwahrheit. Es war eigentlich sogar völlig klar dass das passieren würde (was einer der Kritikpunkte war).

Glaube nicht dass man das Wahlrecht schon wieder reformiert, da gibt es derzeit dringendere Aufgaben.

Als wirklich tragisch sehe ich das nicht an. In der Bundespolitik sollte sowieso nicht Politik für bestimmte (Wahl-)Kreise gemacht werden sondern eben Bundespolitik die überregional ist.


zalto 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 10:59

Es war zwar klar, dass es ein paar Pechvögel geben würde, aber nicht, dass ein großer Teil dieser Pechvögel zusammen an einem Ort sitzt.

Dass diese Region nicht mehr im Bundestag repräsentiert wäre, ist nicht richtig.

So wird aus dem Wahlkreis Mainz der nach den Erststimmen zweitplatzierte Daniel Baldy (SPD) über die Landesliste dem Bundestag angehören, aus dem Wahlkreis Groß-Gerau ist Jörg Cezanne (Linke) gewählt, aus Frankfurt Armand Zorn (SPD) und Omid Nouripour (Grüne).


zalto 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 11:30

Gut, diese "Verlierer" wären über ihre Landeslisten ohnehin hineingekommen, aber die eigentlichen "Gewinner" fehlen doch noch obendrauf. Da kommt in Groß-Gerau ein 4%-Cezanne hinein, aber ein 28%-Kretschmann nicht. Feels bad, bro.

Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es mit der Reform des Wahlrechts zu einem verfassungsrechtlich mindestens bedenklichen Wahlrecht gekommen ist. Eine Wahlrechtsreform muss in meinen Augen das Primat der Erststimme als direkt gewähltem Repräsentanten oder Repräsentantin gegenüber der Liste als Zweit-(!)stimme zwingend bewahren. Ich kann daher auch nicht verstehen,. dass das BVerfG dies einfach so durchgewunken hat; die Debatte muss mMn in der neuen Legislaturperiode neu geführt werden, und diesesmal im Konsensverfahren.