Ist Remigration mit dem Grundgesetz vereinbar?
6 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Da der Asylgrund nicht gegeben ist, wird kein Asyl gegeben.
Folglich kein Problem für das GG.
Das Grundgesetz gilt für Ausländer nur eingeschränkt.
Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, unterliegen den Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Ihr Aufenthaltsstatus ist abhängig von dem Zweck ihres Aufenthalts, ihrer Staatsangehörigkeit und den geltenden Gesetzen. In einigen Fällen können ausländerrechtliche Regelungen dazu führen, dass bestimmte Rechte wie die Bewegungsfreiheit oder das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes eingeschränkt sind. Zugleich unterliegen Asylbewerber und Flüchtlinge spezifischen Regelungen im Rahmen der deutschen Asylgesetzgebung. Bestimmte Rechte wie das Wahlrecht oder der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen können eingeschränkt werden, insbesondere während des Asylverfahrens.
Remigration ist Bestandteil der aktuellen Gesetze. 🤷♀️
Du kannst di abgelehnten Asylbewerber auch in eine Camp sperren und ihnen 14 Tage Zeit geben, ein Ausreiseland zu benennen. Alle Sozialleistungen werden danach gestrichen. Dann gibt es die Frage nicht mehr.
bei entfallenen Voraussetzungen: JA.
Klar. Das Asylrecht sieht ja die Abschiebung vor, wenn das Herkunftsland, aus dem geflohen worden ist, nicht mehr als gefährlich gilt.
Ich kann Leuten, die so was fragen, nur empfehlen, mal selbst in die Gesetzestexte reinzuschauen.
Aber ein paar Punkte:
- Deutsche Staatsbürgerschaft kann - wenn überhaupt - nur entzogen werden, wenn dadurch niemand staatenlos wird. Auch die Abschiebung von deutschen Staatsbürgern ins Ausland ist in der Regel nicht möglich. Das kann man hier nachlesen.
- Artikel 16a ist auch interessant, da geht es speziell um Asyl.
- Der Flüchtlingsbegriff im öffentlichen Diskurs ist stark aufgeweicht. Man muss unterscheiden zwischen Asyl, Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz und sich auch mal die entsprechenden Spielregeln durchlesen, um sich etwas qualifizierter an der Debatte zu beteiligen. Interessant ist zum Beispiel, unter welchen Bedingungen der Schutz nicht gewährt wird oder der Anspruch auf Schutz verwirkt wird.
- Eigentlich ist das ganze Grundgesetz interessant. Wer sich über "Überfremdung" aufregt, sollte mal gründlich darüber nachdenken, wie unsere Gesellschaft ohne die Artike 1-4 aussehen könnte.