Ist das überhaupt erlaubt?

5 Antworten

Nein, das wäre Betrug und darf ohne ein Familiengericht gar nicht zustande kommen.

Vor allem wäre das Mündigungsmissbrauch.

Ein Betreuer darf auch keine Geschenke annehmen außer, wenn es sich um eine Kleinigkeit handelt.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1804.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ist halt so
 - (Psychologie, Beziehung, Geld)

Das ist selbstverständlich nicht erlaubt. Der Betreuer ist ja gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kindes zu handeln.

Mal abgesehen davon - wenn die Unterschrift des Kindes rechtlich verbindlich wäre, dann bräuchte es keinen Betreuer, gell? 😉

Der Vormund muss zum Wohl seines Mündels handeln - und sich mit seinem Handeln dem Gericht verantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein das wäre Betrug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich interessiere mich sehr für das Thema! ;D