Hallo, was denkt ihr über den Unfall? Ist der Motorrafahrer Schuld oder das Auto? Was denken erfahrene Motorradfahrer darüber?

12 Antworten

Das endgültige Urteil überlassen wir doch bitte den Sachverständigen und dem zusändigen Richter.
Ich bin zwar erfahrener Motorradfahrer, aber ich habe nicht einen solchen Fahrstil wie der Helldriver aus dem Zeitungsbericht drauf. Beide werden eine Teilschuld bekommen, der Motorradfahrer wegen Überholens in einer unklaren Verkehrslage und der Autofahrer weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, und sich vor dem Überholvorgang nicht davon überzeug hat, das er diesen gefahrlos durchführen kann. Ein Blick in die Rückspiegel hätte da wahrscheinlich schon gereicht. Im Normalfall macht man aber noch einen Schulterblick.

Das Auto. Rückspiegel vor dem Ausscheren benutzen ist eine tolle Sache.


BackupBone  21.06.2024, 07:21

Je nach Geschwindigkeit des Motorrads würde das nichtmal helfen.

Smartass67  21.06.2024, 10:27
@BackupBone

Auf 1,8 Mio km ist mir so etwas nie passiert. Im Gegensatz zu vielen weiß ich, was um mich herum geschieht. Die allermeisten Unfälle wären vermeidbar, wenn das bei allen so wäre.

DaKaBo  21.06.2024, 07:10

Und das Motorrad mit überhöhter Geschwindigkeit ist okay?

Smartass67  21.06.2024, 07:12
@DaKaBo

Die wird erstens unbewiesen sein und zweitens BENUTZT MAN DEN RÜCKSPIEGEL.

DaKaBo  21.06.2024, 07:20
@Smartass67

Da wird es übereinstimmende Zeugenaussagen geben.

Rückspiegel - das brauchst du mir nicht zu erzählen. Ich (Autofahrer) hatte vor ein paar Monaten eine ähnliche Konstellation. Spiegel und Schulterblick, den ich nach 30 Jahren Führerschein noch sehr konsequent verwende, hat mich da vor einem solchen Unfall bewahrt...

Ist der Motorrafahrer Schuld oder das Auto? 

Vermutlich beide. Der Motorradfahrer fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit, der Autofahrer hat vermutlich Blick in die Rückspiegel und Schulterblick vernachlässigt.

Ich hatte vor ein paar Monaten eine ganz ähnliche Konstellation: Ich Autofahrer hinter LKW, hinter mir noch eine lange Autoschlange. Wollte LKW überholen, plötzlich rast von ganz hinten ein Motorrad an mir vorbei. Schulterblick, den ich sehr konsequent verwende, hat mich da vor einem schweren Unfall bewahrt.

Da der Autofahrer nicht aus einer Notsituation nach links ausgeschert ist, sondern um seinerseits jemanden zu überholen, ist eindeutig der Autofahrer schuld.

Dem Motorradfahrer kann man ein Mitschuld anlasten, wenn er die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hat.

Das Verhalten des Autofahrers ist die typisch deutsche Sturheit (keiner ist davon ganz frei - auch ich nicht). "Da darf keiner kommen, folglich kommt da auch keiner." Aber wenn etwas passiert, ist und bleibt der Autofahrer juristisch gesehen der Schuldige. Vor Gericht wird die Frage gestellt, ob der Autofahrer den Unfall bei umsichtiger Fahrweise hätte vermeiden können und die Antwort lautet eindeutig: Ja.


AlexausBue  21.06.2024, 17:21
Dem Motorradfahrer kann man ein Mitschuld anlasten, wenn er die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hat.

Er hat sich überschritten.

Überhöhte Geschwindigkeit? Man überholt mit wesentlich erhöhter Geschwindigkeit. Das ist die Natur des Überholens.

Für mich ist der Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs schuld. Zumindest hat er eine (hohe) Teilschuld, weil er offensichtlich nicht in die Rückspiegel geschaut hat.


AlexausBue  21.06.2024, 17:20
Man überholt mit wesentlich erhöhter Geschwindigkeit

Aber natürlich nicht schneller, als erlaubt.

wiki01  21.06.2024, 17:39
@AlexausBue

Selbst das wäre kurzfristig zum Zwecke des Überholens straffrei. Wäre das nicht möglich, könnte jemand, der mit 90 auf der Landstraße fährt, nicht überholt werden, weil nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt werden darf.

AlexausBue  22.06.2024, 09:47
@wiki01

Die Regelung, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, leitet sich aus dem allgemeinen Grundsatz der StVO ab, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen stets einzuhalten sind. Dies ist in § 3 Abs. 3 StVO geregelt

§ 5 Abs. 2 StVO setzt § 3 Abs. 3 StVO nicht außer Kraft.

Das bedeutet, dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auch beim Überholen nicht zulässig ist, da die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften der StVO stets gelten. Es gibt keine Ausnahmebestimmung in der StVO, die das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit beim Überholen ausdrücklich erlaubt.

In der Praxis bedeutet das, dass Überholmanöver so geplant und ausgeführt werden müssen, dass sie innerhalb der geltenden Geschwindigkeitsgrenzen abgeschlossen werden können.