Gibt es Beweise, dass Flüchtlinge, egal Syrer oder Ukrainer hier alles bekommen, wie von der AFD behauptet?

4 Antworten

Sie bekommen nichts was nicht ein Deutscher auch bekommen würde.


Tannibi  08.07.2025, 08:44

Außer z. B. einen Studienplatz ohne Nachweise der Schulbildung.

Tannibi  08.07.2025, 09:00
@Dziewczyna920

Außer Ukrainer in Deutschland. Und ich suche das jetzt
nicht schon wieder raus.

Dziewczyna920  08.07.2025, 09:03
@Tannibi

Da kann ich gleich aus der eigenen Familie ein Gegenbeispiel bringen: eine angeheiratete Tante kommt aus der Ukraine und hat dort Ingenieurwesen studiert, hier wurde nichts davon anerkannt, ihr Diplom wurde gerade mal einem deutschen Abitur gleichgesetzt. Sie musste in Berlin nochmal komplett neu studieren. Soviel dazu.

Tannibi  08.07.2025, 09:05
@Dziewczyna920

Da hat sie einen Fehler gemacht: Sie hat Papiere vorgelegt.
Man muss glaubhaft versichern, dass die Scheine verlorengegangen sind.
Außerdem weiß ich nicht, seit wann diese Regel gilt.

Dziewczyna920  08.07.2025, 09:10
@Tannibi

na ja also wie auch immer, das ist Fakt und entsprechend belegbar, ein Diplom der Universität Kiew wird von der Ingenieurkammer nicht anerkannt und gilt als Abitur. Ob ein nicht vorhandenes Zeugnis dann anerkannt wird, wage ich mal zu bezweifeln,. Das kann dann ja auch nicht mehr Wert haben als ein tatsächlich vorhandenes. Außerdem gibt es ja Aufnahmeprüfungen und spätestens da muss man sein Wissen ja darlegen.

SirSilenius  08.07.2025, 08:26

Genau! Nach 18 Monaten oder anerkanntem Asylbewerberstatus gibt's Bürgergeld, fast auf dem Niveau von Deutschen.

Tatsächlich ist es oft so das sie weniger Rechte haben als normale Bürger (z.B. nicht sofortiges Arbeitsrecht) das was die AfD Macht ist dauerhafter populistischer Wahlkampf

In der Kategorie „Gewaltkriminalität“ sind die zehn Nationalitäten mit der höchsten Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) pro 100.000 Einwohner: Marokkaner (1.885), gefolgt von Syrern (1.740), Afghanen (1.722) und Irakern (1.606).

Mit einigem Abstand folgen Bulgaren (884), Serben (814), Rumänen (618), Türken (538), Ukrainer (443) und Polen (427).

Zum Vergleich: Bei deutschen Staatsbürgern (einschließlich solcher mit Migrationshintergrund) liegt der TVBZ bei 163. Dies ergab die Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD. Noch Fragen?


Schulzefa 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 18:19

Ja warum die afd rechtsextremus Straftaten verharmlost und Taten von syier skandalsirtt

Ich halte solche Fragen für Trollfragen....da in allen Nachrichten über all diese ganzen Themen hoch und runter berichtet wird. Es sollte allgemein bekannt sein, dass sobald ein Migrant hier in Deutschland registriert ist, er Anspruch auf volles Bürgergeld hat, Krankenversichert ist und Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung hat (was teils mit dem Bürgergeldanspruch verrechnet wird). Sowas kann man in 2 Minuten über google alles erfahren....ich halte solche Fragen für reine linke Provokationen.


musso  08.07.2025, 08:39

das trifft nur auf Ukrainer zu. Normalerweise muss ein Asylantrag gestellt werden, und dann gibt es die (geringeren) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.