Compact darf wieder ganz offiziell veröffentlichen.

5 Antworten

Na ja, die Judikative hat entschieden, wir haben glücklicherweise Gewaltenteilung. Ich kenne dieses Blatt aber nicht sonderlich gut, weswegen ich nicht sonderlich viel dazu sagen kann.


Hinterfrager1 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 10:27

Man behauptet, es wäre rechtsradikal und verfassungsfeindlich.

Lustiger Fun fact ist übrigens, dass wir überhaupt keine „Verfassung“ haben.

BelfastChild  25.06.2025, 12:16
@Hinterfrager1

Ich weiß schon, dass man es als rechtsextrem eingestuft hat, habe mich aber nicht weiter damit beschäftigt. Und wieso haben wir keine Verfassung? Das GG ist laut dem Bundesverfassungsgericht die Verfassung Deutschlands.

BelfastChild  25.06.2025, 16:25
@Hinterfrager1

Ja. Und, hast du dir das Buch von David Ray Griffin bereits angeschaut? Das ist dieser Verschwörungsquark zu 9/11.

Bin kein Fan des Verfassungsschutzes durch die absolute Macht und den sehr intransparenten Zustand dieser Institution aber bin ebenso gegen rechtsradikale Magazine. Keine Ahnung also, was ich davon halten soll


Hinterfrager1 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 17:38

Was hat der Verfassungsschutz plötzlich damit zu tun?

Das war Nancy Feser, die das verboten hatte. Sie hat sich aber auf sehr wackeligen Beinen befunden, nämlich indem sie sich rechtswidrig auf das Vereinsrecht berief. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun endgültig abgeschlossen.

BelfastChild  25.06.2025, 05:57

Du bist erst 16/17, vielleicht hattest du das noch nicht in der Schule.

Es gibt Gewaltenteilung. Der Verfassungsschutz hat keine exekutiven Kompetenzen inne wie die Regierung. Compact hat gegen die Entscheidung von Nancy Faeser geklagt, dann entscheidet die Judikative (rechtsprechende Gewalt). So ähnlich ist es auch bei Parteien, nur entscheidet hier das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Verfassungsschutz sammelt indes Informationen und informiert die Bevölkerung über Aktivitäten, die sich gegen unsere fdGO richten, insbesondere durch den jährlichen Bundesverfassungsschutzbericht sowie durch andere Publikationen, etwa zum Rechtsextremismus.

Es gibt ja jenseits des Justiziablen auch Grenzen des Anstands und guten Geschmacks. Und das hat das Gericht nicht beurteilt.

Ich bedauere die Entscheidung, auch wenn sie formell richtig sein mag.

Wir haben mit der AfD bereits genug rechte Hetze im Bundestag, da brauchen wir nicht auch noch an jedem Kiosk ein rechtes Hetzblatt.

(Bevor die Frage kommt: Nein, wir brauchen auch keine linksextremistische Hetze und keine linksextremistischen Hetzblätter. Die sind aber meiner Meinung derzeit kein gesellschaftliches Problem, im Gegensazu zum Rechtsruck).

Überraschend. Ich halte die Entscheidung auch für falsch, denn das Magazin verbreitet Unwahrheiten. Die berufen sich auf die Pressefreiheit, dann müssen die sich auch an die Landespressegesetze halten. Das ist überhaupt nicht berücksichtigt worden.