Angst, wegen "Notwehr" ins Gefängnis zu müssen?

4 Antworten

Und das, obwohl (oder eher gerade weil) ich die rechtlichen Voraussetzungen der Notwehr sehr gut kenne.

Davon merkt man nicht viel. Kannst du auch nur einen einzigen Fall nennen, wo geurteilt wurde, man hätte jemandem in den Arm anstatt in den Bauch stechen sollen? Alleine schon weil niemand dafür garantieren kann, dass man dadurch einen Angreifer aufhält, wird man so etwas von keinem Richter hören.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

NonNam  30.05.2025, 14:17

Vergleichbares gibt es durchaus.

SuperKuhnibert4  30.05.2025, 14:18
@NonNam

Behauptet der Fragesteller auch. Und keiner liefert Belege dafür, weder er noch du.

SuperKuhnibert4  30.05.2025, 14:22
@NonNam

Da wurde die Notwehr überschritten. Es war nicht erforderlich, überhaupt ein Messer einzusetzen. Das ist ein ganz anderes Thema.

Physiker97 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 18:31
@SuperKuhnibert4

Der von NonNam angesprochene Fall wäre aber tatsächlich einer meiner Beispielfälle gewesen. Es gibt da zu eine sehr interessante, aber leider nicht öffentlich verfügbare Abhandlung von Prof. Erb dazu: Erb, NStZ 2011, 186

Dort wird erklärt, wieso eine Anerkennung von Notwehr naheliegend gewesen wäre und es kommen auch Polizisten aus der Selbstverteidigungsschulung zu Wort. Nur eine kräftigere Statur und höhere Körpergröße reichen jedenfalls nicht aus, um einen Kampf zu gewinnen, insbesondere ist auch die Kampf(un)erfahrenheit sehr wichtig.

Es gibt definitiv Fälle, in denen verschiedene Juristen eine verschiedene Meinung vertreten. Zwar ist das immer so, aber normal kann man solchen Problemen ausweichen, indem man einen weiten Bogen um die juristische Grauzone macht. Bei der Notwehr nicht wirklich, da wird man in eine solche Situation gezwungen und eine zu lasche Gegenwehr kann fatale Folgen haben.

Also die Konstellation die du hier beschreibst ist ja eher Nothilfe. Ein Schlag auf den Kopf kann potentiell tödlich sein. So müsste das angegriffene bzw zu schützende Rechtsgut des Dritten nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern viel mehr die Gefahr des Todes sein. Also man sollte sich schon ganz genau überlegen wie man jemanden hilft.

better safe then sorry. Bei solchen Sachen lieber auf Nummer sicher gehen und einmal mehr draufhauen statt einmal zu wenig.

Nein, habe ich n icht.

Bei mir selbst ist es egal, ich gehe lieber 4 Jahre wegen Notwehrexzess oder Putativnotwehr ab als dass ich tot oder schwer verletzt bin.

Dritten würde ich nur helfen, wenn sie mir was bedeuten.

Ich würde auch abhauen und nicht auf die Cops warten.

So muss man das in Deutschland 2025 machen.