Ist das Notwehr?

4 Antworten

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Ja, das würde wohl unter Notwehr fallen. In einer anderen Antwort findest du bereits den Paragraphen dazu.

Sei dir aber bitte bewusst, dass Pfefferspray in Deutschland eigentlich nicht mit der Absicht geführt werden darf, es gegen Menschen einzusetzen, sondern nur als Tierabwerspray. Als solches muss es auch gekennzeichnet sein. Setzt du Pfefferspray gegen einen Menschen ein, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Kommt dabei heraus, dass es sich um Notwehr handelte, hast du nichts zu befürchten. Schlecht sieht es aus, wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, dass es Notwehr war.

Pfefferspray ist auch in der Anwendung problematisch. Weht der Wind falsch, triffst du dich selbst. Entwaffnet dich dein Gegner - was durchaus nicht unrealistisch ist -, wird er das Pfefferspray gegen dich einsetzen.

14905403  08.08.2021, 17:06
Sei dir aber bitte bewusst, dass Pfefferspray in Deutschland eigentlich nicht mit der Absicht geführt werden darf, es gegen Menschen einzusetzen, sondern nur als Tierabwerspray. Als solches muss es auch gekennzeichnet sein.

Es darf gegen Menschen geführt werden. Die Kennzeichnung reicht aus.

Setzt du Pfefferspray gegen einen Menschen ein, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Genauso wie bei jedem Abwehrgegenstand den man nutzt, auch solche die für den Einsatz gegen Menschen bestimmt sind.

Pfefferspray ist auch in der Anwendung problematisch. Weht der Wind falsch, triffst du dich selbst.

Nö, außer du führst FOG. Aber bei JET und GEL passiert nichts.

Entwaffnet dich dein Gegner - was durchaus nicht unrealistisch ist -,

Doch, solange man das Angemessen hält

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Ist das Notwehr?
Jetzt meine Frage wenn sie mich draußen treffen und mich schlagen und ich mit einem Pfefferspray verteidige bin ich dann im Recht ?

-> § 32 StGB.

Sollte wohl passen.

Bedrohung (§ 241 StGB)

Notwehr (§ 32 StGB)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.