AfD-Mitglied darf nicht ins Referendariat.
Das braucht man, um sein Jurastudium abzuschließen. Aber das Verwaltungsgericht Koblenz hat jetzt entschieden, dass man mit rechtsradikaler Gesinnung das nicht machen darf.
Was haltet ihr davon?
6 Antworten
Sollte selbstverständlich sein, dass man als Jurist für die Demokratie einsteht. Gute Entscheidung.
Einen zweiten Roland Freissler braucht auch keiner.
AfD-Mitglied darf nicht ins Referendariat.
Ja. Wer »erwiesenermaßen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft«, hat eben keinen Anspruch darauf, den Vorbereitungsdienst fürs Zweite Staatsexamen antreten zu dürfen.
Das hat aber nichts mit seiner AfD Mitgliedschaft zu tun.
Was haltet ihr davon?
Rechtsreferendare müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Genau das macht er aber nicht.
Find' ich gut, dass unsere Gesetze verhindern, dass solche Leute Rechtsreferendare werden können.
Alex
Ich finde das richtig dass man mit radikaler Gesinnung, egal ob rechts oder links, nicht ins Juristenamt kommen sollte.
Find ich gut die stellen später nur eine gefahr für die Menschen da.