Was wäre wenn ich mich im Zug übergebe (nicht wegen Alkohol)?

5 Antworten

Theoretisch muss man sagen: Wenn du vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursachst, musst du haften. Bei Fahrlässigkeit könnte dann vielleicht deine Haftpflichtversicherung aufkommen.

Die Frage ist, wann das Erbrechen auf Fahrlässigkeit beruht und wann nicht. (Wenn du damit rechnen musstest, dich übergeben zu müssen, könnte man dir vielleicht zur Last legen, dass du besser nicht mitgefahren wärest oder dass du nicht durch die Mitnahme von Spucktüten oder ähnlichem vorgesorgt hast. Wenn es dich völlig überraschend erwischt hat und du nicht rechtzeitig eine Toilette erreicht hast, könntest du dich vielleicht rausreden, dass kein Verschulden vorliegt.)

Wenn sich jemand im Zug übergeben musste, muss der Wagenbereich im Zug oftmals abgesperrt werden, zum Beispiel durch Flatterband. Am nächsten größeren Bahnhof muss dann vielleicht jemand von der Bahnreinigung anrücken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich musst du logischerweise nichts zahlen.

Das ist ja was unbeeinflussbares. Was anderes wäre, du hättest extra versucht das essen nach oben zu würgen, nur um alles voll machen zu können. Dann wäre es ja Absicht.

Aber es kann und wird dich doch keiner für sowas belangen können.

Ah, denke du musst nichts bezahlen. Die arme Putzkolonne aber ok.

Wenn Fahrgäste neben die Toilette pinklen ist ja auch "kostenlos".

Selbst wenn es Kameras gibt wird es nicht verfolgt, denn der Schaden ist sehr gering und du hast es nicht unter Kontrolle.

Hallo,

seitdem ich des öfteren mit Kindern in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs war, denen darin schlecht wurde und mir dann hinzukommend klar wurde, dass es auch mir mal auf so einer Reise schlecht werden kann, hab ich einfach Kotzbeutel in der Handtasche.