Sorgerecht ans Jugendamt abgeben?

3 Antworten

Einfach so Sorgerecht abgeben kann man nicht. Dem Jugendamt ist schon sehr daran gelegen dass das Kind in den Familien verbleibt solange hier keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Wenn das Jugendamt eine externe Unterbringung abgelehnt hat, dann bleibt es beim Nein. Die Mutter sollte sich um eine Dauerunterbringung in einer Klinik für schwer erziehbare bemühen (also konkret Sozialpädiatrie. Ob der Junge das will oder nicht ist vollkommen irrelevant).

Klingt auch hart, aber sie ist für das Kind verantwortlich - nicht die sozialen Einrichtungen. Wie sollte man den Jungen nach Status Quo denn auch in so eine Einrichtung integrieren können?


tanikatasselo  19.04.2025, 09:40

sie stellt kind beim jugendamt vor die tür und entweder kümmern die sich oder er lebt auf der straße. fertig ist sie mit denen.

verreisterNutzer  18.04.2025, 13:34

"Einfach so" ist das garantiert nicht!

Seit Jahren passiert nichts außer Gespräche die zu nichts führen.

Es wird immer schlimmer, und keiner fühlt sich zuständig.

Als Außenstehender kann man das nicht nachvollziehen.

Und bevor Mama bald vor einen Baum fährt, suche ich Rat.

Nein! So einfach geht es nicht, das Sorgerecht, aber vor allem die Sorgepflicht (!!!) der Eltern abzugeben! Kinder/Jugendliche werden nicht "einfach so" toxisch, wie Du es nennst! Da haben beide Eltern in der Regel ihres dazu getan, bzw. durch Unterlassung konsequenter Erziehung eben den aktuellen Zustand fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich, mitzuverantworten. Sollte dem Jugendamt tatsächlich unterlassene Hilfeleistung nach SGB VIII § 27 ff. nachzuweisen sein, kann dies natürlich rechtlich angefochten werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

tanikatasselo  19.04.2025, 09:43

sie bringen kind ins jugendamt, stellen es dort ab und dann sollen die sich um das blag kümmern. das sorgerecht abzugeben ist easy. keiner kann die eltern verpflichten, kind bei sich zu hause zu dulden

Lofton  19.04.2025, 10:53
@tanikatasselo

Was für ein unsägliches Dummgeschwätz! Und ob die Eltern "verpflichtet" werden können, ihr Kind zu Hause zu dulden, denn es ist eben ihre SORGEPFLICHT! Die Pflicht zur Sorge, Versorgung des Kindes, gebirt das Sorgerecht!!

tanikatasselo  20.04.2025, 08:56
@Lofton

nein sie können eben NICHT dazu verpflichtet werden. es gibt keine sorgepflicht, schon garnicht, wenn das kind die eltern erheblich schädigt. sie stellen das kind beim jugendamt ab und verweigern die weitere versorgung aus eben den gründen. dann ist das jugendamt dafür zuständig. du redest tatsächlich dummgeschwätz

Lofton  20.04.2025, 09:12
@tanikatasselo

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

tanikatasselo  20.04.2025, 09:14
@Lofton

egal wie oft du es widerholst: sie können diese sorge ans jugendamt abgeben und stellen ihr kind dort ab. keiner wird sie zwingen das kind bei sich zu haben, wenn sie das verweigern. er kommt zum jugendnotdienst und wird in obhut genommen an ort und stelle. das funktioniert problemlos. die pflicht die eventuell noch bleibt ist unterhalt zu leisten, so kind dies durch sein verhalten nicht verwirkt hat. aber die eltern selbst müssen sich um kind persönlich nicht mehr kümmern. hast du das noch nicht verstanden

verreisterNutzer  18.04.2025, 13:40

Ich kann jetzt nicht die letzten 15 Jahre aufschlüsseln.

Fakt ist, das seit vielen Jahren das Jugendamt involviert ist, und absolut nichts gemacht wird, außer blöd rumgelabert.

Es gibt Probleme, massiv, und keiner fühlt sich verantwortlich oder greift durch.

Es geht jetzt primär darum, was getan werden kann um allen zu helfen.

Lofton  18.04.2025, 13:46
@verreisterNutzer

"Fakt ist, das seit vielen Jahren das Jugendamt involviert ist, und absolut nichts gemacht wird, außer blöd rumgelabert." Unglaubwürdig!! Bei dem, was Du schilderst, war mindestens schon eine SPFH in der Familie! Zudem meldet die Polizei automatlisch alle Vorfälle, die Kinder/Jugendliche betreffen an das Jugendamt, dass dann tätig werden muss! Sozialstunden können nur über ein Jugendgericht verhängt werden, auch da ist das Jugendamt dann autom. involviert. Das das zuständige Jugendamt nur "gelabert" hat, kann nicht sein, denn dann hätten sie sich in dem Fall strafbar gemacht.

verreisterNutzer  18.04.2025, 13:56
@Lofton

Es gab jemanden, ja.

Aber wie schon gesagt, ist nichts passiert außer Gespräche über Gespräche die zu keinem Ergebniss bzw einer Verbesserung beigetragen haben.

Aber da du mir ja vorwirfst, daß ich lüge, brauchen wir diese Unterhaltung nicht weiterführen.

Lofton  18.04.2025, 13:57
@verreisterNutzer

Lüge? Ich sag's mal so, Dir ist dann doch eingefallen, dass die Familie eben doch Hilfe vom Jugendamt hatte, was ja nun eben dem widerspricht, was Du zuvor behauptet hast.

verreisterNutzer  18.04.2025, 14:00
@Lofton

Ich habe doch erwähnt , das es schon viele Gespräche mit dem Jugendamt gab. 🤷‍♂️

Lofton  18.04.2025, 14:04
@verreisterNutzer

Ja, aber eben "nur Gespräche", keine Familienhilfe, die es aber doch gab, wie Du zugestanden hast! Und nochmal, das Jugendamt hätte sich strafbar gemacht, wenn es nur gelabert und nicht geholfen hätte.

sie sollte ihn einfach rauswerfen und sich weigern ihn wieder aufzunehmen. macht er terror vor der tür, dann die polizei holen, damit sie ihn weg bringen. dann wird das jugendamt tätig und muss ihn aufnehmen.