Ist es erlaubt, betrunken mit dem Zug zu fahren?
wenn man den Alkohol davor konsumiert hat, und es nicht im Zug macht. Kennt sich da jemand aus
13 Antworten
Grundsätzlich ja. Die DB hat diesbezüglich keine expliziten Vorschriften. Wenn du ins Abteil reiherst oder randalierst, ändert das die Situation natürlich.
....wobei es keinen Unterschied macht, ob man nüchtern oder besoffen randaliert.
Ab einem gewissen Punkt ist man nicht mehr "beförderungsfähig" und kann von der Mitfahrt ausgeschlossen werden.
Da stimm ich dir zu, hat aber nix mit der Ausgangsfrage zu tun. Es ging um die Beförderungsfähigkeit ab einem gewissen Alkoholgrad. Ausgeschlossen werden kann man, wenn man eine allgemeine Gefahr für die Sicherheit, Belästigung der Reisenden etc besteht. Hat aber nix mit Alkohol zu tun, das kann man auch im nüchternen Zustand.
Verboten ist es nicht. Das ist genauso wie beim Autofahren. Solange du nur Beifahrer bist, passiert dir auch nichts. ;)
Klar ist das erlaubt, solange du ihn nicht fährst
Wenn man jetzt nicht sturzbetrunken ist sollte das möglich sein, schließlich werden ja selbst in den Zügen alkoholische Getränke gereicht.
Ausgeschlossen wird man nicht. Wenn man 10Promille hat, gibt es 3 Möglichkeiten.. Man sitzt brav auf seinem Platz, dann kann man solange fahren wie man will. Man baut Sch**ß*, dann wartet die Polizei am nächsten Bahnhof, oder man bekommt gesundheitliche Probleme, dann wartet der Notarzt am nächsten Bahnhof