Kastration bei Hund ja oder nein?
Hallo unser rüde ist 1 Jahr alt und wir müssten ihn eigentlich bald kastrieren, jedoch macht er in die Richtung keinerlei Probleme, wird jedoch wahrscheinlich nie seinen trieb befriedigen können. Und ich habe etwas Angst das er danach anders ist. Eine Dame hat mir erzählt der Hund einer Freundin würde nach der Kastration aggressiv auf rüden, wie seht ihr das?
16 Stimmen
6 Antworten
Ohne Grund wird ein Hund nicht kastriert.
Jeder Hundehalter, der nicht züchten möchte, stellt sich irgendwann die Frage, ob er seinen Hund kastrieren lassen sollte. Sie müssen bedenken, dass die Entscheidung über eine Kastration nicht allein beim Hundehalter liegt. Durch das Tierschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 S. 1) ist festgelegt, dass Hunde ausschließlich nach medizinischer Indikation kastriert werden dürfen. Sie dürfen Ihren Hund also auf keinen Fall nur aus Bequemlichkeit kastrieren lassen. Denn es müssen Anhaltspunkte vorhanden sein, die den Eingriff begründen. Sollte keine medizinische Indikation vorliegen und Sie lassen Ihren Hund kastrieren, handelt es sich um eine Straftat. Weiterhin ist zu bedenken, dass eine Kastration ein Eingriff unter Vollnarkose ist. Dies ist nicht nur für den Hormonhaushalt, sondern für den gesamten Organismus des Hundes ein nicht zu unterschätzender Eingriff.
Quelle Zooplus
Das würd ich von einem Anwalt prüfen lassen.
Grundsätzlich ist Kastrieren nämlich verboten.
Ist der Hund in euer Eigentum übergegangen? Dann müsst ihr gar nichts.
Gehört der Hund denen bis ihr die Auflagen erfüllt, haben sie als Eigentümer durchaus das Recht dies zu bestimmen.
Das steht in jedem Übernahmevertrag einer Tierschutzorganisation, daß der Hundehalter sich verpflichtet, den Hund/die Hündin kastrieren zu lassen. Dafür verlangen sie (sozusagen als Garantie) sogar 100 bis 150 € mehr. Sobald man dann einen Nachweis über die Kastration vorlegt wird das Geld wieder zurück erstattet.
Was würdest zu vorschlagen, was man (gerade im Ausland) zur Eindämmung der unkontrollierten Hunde-Vermehrung sonst tun sollte?
Die Pflicht zur Kastration besteht ja deswegen, daß niemand auf die Idee kommt, sich einen "billigen Hund" aus dem Ausland zu holen und mit diesem dann in D fröhlich weiter "züchtet".
Ich finde diese Schutz-Maßnahme leider notwendig, obwohl ich auch keine Befürworterin von Kastration bin, egal ob bei Rüden oder Hündinnen. Ich habe selber zwei Rüden (12) aus Spanien die schon kastriert waren als sie vor 9 Jahren zu mir gekommen sind. Der dritte Rüde (10), den ich mit 8 Wochen aus schlechter Haltung in D freigekauft habe, ist nicht kastriert und wird es auch nicht werden.
Das deutsche Tierschutzgesetz ist in Deutschland ausschlaggebend. Vollkommen egal woher der Hund ursprünglich stammt.
In Deutschland ist die rechtslage klar, da hilft auch ein Tierschutzvertrag nicht.
Ein Hund ist immer unter Kontrolle zu haben. Egal wie und egal in welcher Situation. Entsprechend reicht das normalerweise zur Verhütung.
(es gibt überall Deppen die ihre Hunde nicht kontrollieren können/wollen, aber das spielt fürs Gesetz keine Rolle)
Wenn man den Hund an einen Idioten verkauft, dann ist das halt so. Aber nur weil es ein Idiot ist ändert das nichts an der Rechtlichen Lage.
Entsprechend bleibt das kastrieren verboten.
(ich bezeichne hier nicht den Fragesteller als Idioten)
Vollkommen egal, nach deutschen Recht ist eine Kastra nur mit tierärztlicher Indikation erlaubt.
Eine Freundin von mir hatte den selben Fall, laut der Rechtsanwältin die wir eingeschaltet haben, sind solche Klauseln in Verträgen rechtlich nicht haltbar!
Ts Verträge dürfen auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Kastrationspflicht im Vertrag - Eine derartige Vertragsklausel ist unwirksam.
Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
Diese Rechtsprechung stärkt damit das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes der Halter eines Hundes.
In den meisten Gemeinden ist es zudem verboten, einen Hund ohne Leine frei und unkontrolliert laufen zu lassen. Insofern entfällt hier die Erlaubnis des Tierschutzgesetzes zur Kastration. Liebestolle Rüden, die sich auf der Suche nach einem „heißen Zeitvertreib“ partout nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten wollen, dürfen allerdings kastriert werden.
Der Passus zur weiteren Nutzung und Haltung eines Tieres in § 6 TierSchG betrifft vor allem die Tierheimhaltung, wo eine Kastration teilweise unumgänglich scheint und daher Bestandteil der Überlassungsverträge ist. Aber auch hier müssen die Tierheime umdenken, da die medizinischen Möglichkeiten zur Vermeidung einer Kastration immer besser und sicherer werden.
Das Tierschutzgesetz gibt damit eine klare Vorgabe: Ein Eingriff ist immer nach tierärztlicher Indikation erlaubt. Das bedeutet, dass ein Tier keineswegs aus reiner Bequemlichkeit heraus kastriert werden darf. Der Tierarzt muss in jedem Einzelfall genau prüfen und zu seiner Sicherheit auch entsprechend dokumentieren, ob eine Erkrankung vorliegt, welche eine Kastration rechtfertigt, oder ob eine drohende Erkrankung durch die Kastration verhindert werden kann.
Quelle Der Tieranwalt
All das lässt sich im Internet nachlesen
wie bereits erwähnt Kastrieren ist ohne Grund verboten
Wieso muss er kastriert werden? Kein gesunder Hund MUSS das, es ist sogar verboten und stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Warum soll man einen Hund kastrieren, wenn er keinerlei Probleme hat?
ihr müsst halt besser aufpassen, wenn eine läufige Hündin in der Nähe ist
und er muss auch nicht seinen Trieb befriedigen, oder was willst du mit den mischlingen machen
wir müssten ihn eigentlich bald kastrieren
Warum müsstet ihr das und warum noch dazu so früh?
Es gibt absolut keinen Grund einen Rüden zu kastrieren der wenig bis keinen Sexualtrieb zeigt, dafür aber einige Gründe dagegen.
Ich habe übrigens unkastrierte Rüden und sehe das Problem nicht.
Rüden können nach der Kastration sehr leiden. Sie werden oft von intakten Rüden angegriffen und gerammelt.
Es kann vorkommen, dass ein kastrierter Rüde besser als eine läufige Hündin riecht und das 365 Tage im Jahr.
Das ist dann für Hund und Halter elend mühsam.
Ohne gesundheitliche Indikation würde ich das nicht machen lassen.
OK, es ist eigentlich eine Auflage vom tierschutz da wir den Hund aus Portugal haben, und die Kastration nachweisen müssen.