Findet ihr es auch immer wieder erschreckend wie spät die BRD manche Gesetze streicht oder ändert?
- Erst 1994 wurde der Paragraph §175 StGB gestrichen, der bis dato männlichen Jugendlichen den Geschlechtsverkehr mit ihresgleichen verbot. Zuvor war es mal gelockert und auf Menschen unter 21 beschränkt worden, wo es vorher komplett verboten worden war.
- Erst 1997 wurde eingeführt, dass erzwungener Sex auch in einer Ehe eine Vergewaltigung und damit eine Straftat darstellt.
- Erst 1998 wurden mit einem Gesetz die Beschlüsse aus dem Erbgesundheitsgesetz zwischen 33-45 aufgehoben - das die Grundlage dafür bildete, über 400.000 Menschen zwangsweise zu sterilisieren. Formaljuristisch hätte man also auch in der BRD zwangssterilisationen auf Grund von Blindheit oder Taubheit und ähnlichem durchführen können, weil das Gesetz existierte ...
Wie kann sowas so lange in Gesetzen stehen?
5 Antworten
Ja und bis 1977 durften verheiratete Frauen nur mit Zustimmung ihres Mannes arbeiten. Der deutsche Gesetzgeber ist halt nicht sehr schnell, aber wenn er etwas beschließt, kommen gleich ganz viele Paragraphen raus.🙂
Na ja, Deutschland, Österreich und die Schweiz unterscheiden sich da nicht so, gut Ding will Weile haben aber dann gibt's ein ganz gründliches Gesetz.
Das schweizerische Bundesgericht hat aber wirklich 1990 erst festgestellt, dass Frauen im Kanton Appenzell Innerhoden noch nicht alle politischen Rechte zustehen.
, gut Ding will Weile haben aber dann gibt's ein ganz gründliches Gesetz.
In Anbetracht des Cannabisgesetzes in Deutschland kann ich dem Satz echt nicht zustimmen :-D.
Das schweizerische Bundesgericht hat aber wirklich 1990 erst festgestellt, dass Frauen im Kanton Appenzell Innerhoden noch nicht alle politischen Rechte zustehen.
WTF!
Erst 1994 wurde der Paragraph §175 StGB gestrichen, der bis dato männlichen Jugendlichen den Geschlechtsverkehr mit ihresgleichen verbot.
Das tat er gar nicht:
Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(§ 175 I StGB a. F.)
Jugendliche waren davon gar nicht erfasst.
Nein.
Bis in die 1990er gab es noch "Die Entführung auf Verlangen" im StGB. Aus Kaiserzeiten, wenn Frauen, minderjährig, mit dem Geliebten durchbrannten.
Sicherlich zu Kaiserzeiten oder in der Weimarer Republik, aber es hat halt den Weg in das StGB der BRD geschafft.
Oh wenn du herausfindest das Hessen noch bis 2018 die Todesstrafe hatte...
Die galt ja nicht, weil Bundesrecht Länderrecht schlägt - das andere galt aber und wurde auch umgesetzt. Deswegen sehe ich da nicht so ein Problem.
Die letzte offizielle Hinrichtung auf deutschem Boden war übrigens 1981.
Ich weiß, ich finde solche Diskussionen aber irre witzig. :-)
Wie gesagt, deswegen nervte mich sowas wie die hessische Verfassung zwar, aber man hätte es ja nicht umsetzen können. Aber all das oben genannte konnte eben und wurde auch umgesetzt. Gerade nachgeschaut, es gab in der BRD mindestens 1000 Zwangssterilisation junger Frauen mit geistiger Behinderung - zuvor dachte ich, sowas sei nur in der DDR passiert (da wusste ich es). Sowas ist halt ... widerwärtig.
Ehm, da muss ich jetzt aber mal eine Retourkutsche loswerden und eine rhetorische Frage stellen: wann wurde das Frauenwahlrecht in der Schweiz noch mal eingeführt? :-D.