Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

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Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

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