Ist das ein Grund Kontakt zu reduzieren /abzubrechen?

Also ich habe mit meinem Studium begonnen, und habe eine Frau (25) kennengelernt die ganz nett ist. Sie ist jedenfalls krank gewesen, und meinte zu mir ob ich ihre Unterschrift fälschen könnte auf der Anwesenheitsliste. Obwohl am Anfang ausdrücklich gesagt wurde, dass wir das nicht machen dürfen und das Folgen haben könnte. Sie wollte mich sogar noch überreden aber ich habe ausdrücklich verneint. Das geht garnicht, dass sie mich so etwas fragt oder ?
dazu kommen folgende Situationen: immer wenn ich neue gute Bücher oder LernKarten gekauft habe, habe ich ihr die empfohlen und sie hat sich die auch direkt gekauft nachdem sie die bei mir gesehen hatte. Wenn sie etwas gutes hat sagt sie es mir nicht und nutzt es nur für sich.

oder: in Gruppenarbeiten (mit anderen) farge ich sie oft ob sie alles verstanden hat oder ob wir das nochmal wiederholen sollten. Wenn ein Thema dran kommt was sie gut kann, bearbeitet sie alles schnell und ohne Rücksicht auf mich und ich hänge immer hinterher. Sie möchte jedem zeigen wie toll sie ist und sich so neue Freunde machen. Sie meinte auch sie will nur mit Leuten befreundet sein die gute- sehr gute Leistungen bringen, und ich merke dass sie sich distanziert und mich nur ausnutzt. Soll ich mich nach diesen Aktionen distanzieren ? Immer näher zu anderen gehen? Wie würdet ihr vorgehen ? Oder übertreibe ich?

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Umschulungs Abbruch/Strafe wegen 5 fehltagen?

Ich befinde mich grade in einer Umschulung, welche über das Jobcenter Finanziert wird. Ich mache den Beruf auch sehr gerne und Auf Arbeit bin ich immer Anwesend. Was die Berufsschule Angeht so Sind meine Noten im gesamt Durchschnitt 2.2 wobei keine Note schlechter ist alls eine 3. Soll heißen in der Theorie besteht bei mir Keine Gefahr das das Maßnahme Ziel nicht erreicht wird. Nun kommen wir jedoch zum großen Aber

Wie Vieleicht jeder von euch weiß gibt es im leben Situationen bei denen man Aus Gefühlen oder weil man denkt etwas machen zu müssen Fehler macht die man selber vieleicht garnicht alls solche sieht. Bei mir ist das diese Woche der Fall gewesen.

Ich habe mich Ende letzter Woche bei Meinem Arbeits Platz gemeldet und gesagt das es mir nicht gut geht und ich nächste Woche "krank" bin, Was auch zum Teil Stimmt. Mir ging es auf Grund von Dingen die in meinem Leben passiert sind nicht ganz so gut , weshalb ich mich Selbst nicht in der Lage gesehen habe zu arbeiten. Jedoch war ich nicht krank heist mein arzt Hätte mich nicht krank geschrieben.

Für gewöhnlich läuft das auf vertrauens Basis. Die 1-2 mal die ich krank war mußte ich den Krankenschein zum Bildungsträger senden und meinem Arbeitgeber nur Bescheid geben. Ich hatte dieses mal gehofft das Wen ich mich krank melde, es einfach nicht raus kommt. Jedoch, wie es eben immer ist Wen man dumme Dinge tut, wurde meine Krankmeldung nicht an meinen Scheff weiter gegeben weshalb der beim Träger angerufen hat und die sich gestern 10.00 bei mir gemeldet haben und gefragt haben wo ich bin. Ich habe denen Dan auch versucht zu erklären das ich mich Freitag in der "Firma" krank gemeldet habe. Meinem Scheff habe ich es ebenfalls erklärt und mit einem Bild meiner anrufsliste nachgewiesen das ich wirklich angerufen habe.

Nun komme ich zu meiner Angst/meinem Problem kein arzt der Welt würde mich rückwirkend 5 Tage krank schreiben (was natürlich auch richtig ist) und ich habe natürlich keinen krankenschein. Jedoch verlangt der Träger diesen nun.

Mit was für strafen muss ich in meiner Situation rechnen? Wie gesagt es war eine einmalige Sache und das erste mal. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten muss / mit was ich rechnen muss und habe wirklich Angst meine umschulung wegen sowas zu verlieren.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, oder mir raten wie ich mich verhalten soll.

Danke für eure Antworten und eure Zeit.

Alex

Schule, Recht, Bildungsträger, Jobcenter, Krankenschein, Regelung, Umschulung, Unentschuldigtes Fehlen
Kann der Personalchef einen internen Jobwechsel verbieten?

Hi, ich frage für eine Freundin. Sie arbeitet in der Verwaltung einer öffentlichen Einrichtung, genauer gesagt in einer Universität. Schon länger steht fest, dass sie sich für eine andere Stelle bewirbt. Vor kurzem haben es die Kollegen mitbekommen und lästern dementsprechend. Es ist schlichtweg unausstehlich dort geworden und nun hat sie ihre Stelle offiziell gekündigt mit der nötigen Frist. Alles war eigentlich mit den betreffenden Instanzen geklärt. Nun meldet sich der Personalchef und verbietet den Wechsel. Gibt es da rechtliche Grundlagen? Irgendetwas was da weiterhelfen könnte, oder sind wir im Unrecht? Er kann es doch eigentlich nicht verbieten.. sie hat ihr Stelle rechtmäßig gekündigt und sich normal für die andere Stellle beworben. Es ist eine wichtige Position, in der sie arbeitet, deswegen gehe ich davon aus, dass die innerhalb der Kündigungsfrist keinen Nachfolger finden werden und es auch wissen. Trotzdem gibt es Kollegen, die die Arbeit auffangen können, also wo liegt da der Grund? Es muss doch arbeitsrechtlich irgendwo festgelegt sein, dass ein Unternehmen nichts unternehmen kann, um einem Mitarbeiter eine andere Stelle zu verweigern (glaube zumindest, ich habe so etwas gelesen, im Bezug auf Vorstellungsgespräche von anderen Unternehmen).

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Kleine und große Kehrwoche, wie ist die Regelung ab und bis wohin man putzen muss?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich der großen und kleinen Kehrwoche. Es ist nicht meine erste Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, aber scheinbar hat immernoch jeder andere Ansichten ab wo und bis wohin man alles säubern muss.

Denke jeder kennt das mit diesen Meckerziegen und denen die sich bei denen einschleimen und natürlich immer alles korrekt machen im Haus, sowie auch heute bei uns eine Dame. Normalerweise lasse ich sie reden aber heute hat sie, zumindest bei mir, das Fass zum überlaufen gebracht und habe was gesagt. Sie behauptet ja gerne das u.a. wir keine Kehrwoche oder zumindest auch nicht überall sie machen würde...da gehts hauptsächlich immer um die große Kehrwoche. Denn bei uns im Haus funktioniert das nicht einwandfrei. Die Genossenschaft tut sich nicht groß drum kümmern, meint sollten wir ja hinbekommen. Nun gut jedenfalls hat sie heute auch mal aufgezählt was so zur großen Kehrwoche gehört, nun unterscheidet sich das aber ein wenig zu meiner Ansicht.

Für mich gehört zur großen das man draußen den Gehweg kehrt, sowie auch die Garageneinfahrt und die Garage selbst. Dann das man Haustüre, Briefkästen und den Aufzug etwas säubert. Wenn vorhanden, Trockenräume oder auch den Flur bis zu der Garage und Kellerräume kehrt und ggf. wischt.

Kleine Kehrwoche ist eigentlich nur das man vor seiner Wohnungstüre den Bereich bis zum nächsten Stockwerk runter sauber hält, meist im Wechsel ja mit seinem "Nachbarn" und im EG eben den Bereich vor der Wohnungstüre, sowie die Treppe runter zur Haustüre, den Bereich vor der Haustüre sowie eben noch die 4-5 Stufen zum Kellerbereich runter, also eigentlich ähnlich wie bis zum nächsten Stockwerk.

Die besagte Dame meinte ja das es zur großen Kehrwoche auch noch gehört den Bereich vor der Haustüre sowie die Treppe runter zu den Kellerräumen. Nach ihrer müssten sie im EG nur den Bereich vor ihrer Wohnung und die 4-5 Stufen bis zum Bereich vor der Haustüre kehren/wischen. Nenne ich halt "Pech" wenn man im EG wohnt, da tut nun mal fast jeder tagtäglich laufen. Habe selbst schon dort gewohnt und sehe kein wirkliches Problem darin. Bei Schnee und Nässe ist halt ggf. bissle blöd aber sonst. Klar kann man nun sagen ist doch nicht soo ein großer Bereich, aber warum soll ich es machen wenn es eigentlich der Bereich von anderen ist.

Nun ist nur die Frage wie ist es wirklich, also wer hat letztlich Recht? Wenn ich mich wirklich irren sollte ok, habe ich eben immer was vergessen, dann hat sie in diesem Punkt Recht, aber auch nur da. Nur es ist wie gesagt nicht meine erste Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus und immer lief es so ab wie ich beschrieben habe...so habe ich es auch in etwa im Internet gefunden.

Vielleicht kann mich jemand "aufklären". Danke und liebe Grüße!

Regelung, Kehrwoche

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