Umschulungs Abbruch/Strafe wegen 5 fehltagen?

1 Antwort

Ich habe Deinen "Roman" nicht gelesen, aber falls Du 5 Tage unentschuldigt gefehlt hast, kann der Maßnahmeträger sicherlich den Vertrag mit Dir kündigen.

Vom Jobcenter droht dann aktuell noch eine Leistungsminderung über 30% des entsprechenden Regelbedarfs für 3 Monate.