Am Tag der mündlichen Prüfung freizustellen

4 Antworten

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da bei uns in mit der mündlichen Prüfung auch das Ausbildungsverhältnis endet, gibt es dieses Problem bei uns nicht. Generell gilt aber, dass bei weniger als 4 Stunden Schule, in den Betrieb gegangen werden muss

moopel 
Fragesteller
 13.06.2014, 18:17

Ich werde aber übernommen im Betrieb. Aber der neue Vertrag gilt erst am nächsten Tag. Theoretisch würde der Ausbildungsvertrag nach der Prüfung enden und erst am nächsten Tag würde das nächste arbeitserhältnis beginnen.

tapri  14.06.2014, 09:33
@moopel

genau! nach der mündlichen Prüfung ist Ende. Du musst nicht mehr in den Betrieb an diesem Tag zum Arbeiten. Erst am nächsten Tag, denn da beginnt der neue Vertrag. Das heißt, du hast Recht. Aber, ist dir das den Ärger mit deinem Chef wert?

Also bei mir war es damals der ganze Tag, lag aber daran, dass mein Vertrag mit Bestehen der Prüfung ablief, somit musste ich also nur noch zum Betrieb und denen das Zeugnis vorzeigen und fertig.

moopel 
Fragesteller
 13.06.2014, 18:20

Ja normalerweise endet das Arbeitsverhältnis mit bestehen der Prüfung. Ich habe eine Übernahme, der neue Vertrag gilt aber erst ab dem nächsten Tag.

wenn du über 18 bist, dann kannst du theoretisch selbstentscheiden ob du noch zur arbeit willst oder nicht.

wärest du unter 18 müsstest du dich von deiner arbeit freistellen lassen

moopel 
Fragesteller
 13.06.2014, 18:14

So habe ich das noch nie gehört. Warum dürfte ich das selbst entscheiden bei über 18 und bei unter 18 muss ich mich freistellen lassen. Unter 18 haben doch immer mildere Regeln als über 18.

Beides ist richtig denn wenn die Prüfung an mehreren Tagen statt findet hast du an den Tage frei.

moopel 
Fragesteller
 13.06.2014, 18:18

Und wenn diese nur an einem Tag stattfindet?

Onkel1887  13.06.2014, 19:40
@moopel

Schau mal bitte nach ob unter dir ein Schlauch liegt.....

Prüfung an zwei Tagen ( ein Tag für die schriftliche Prüfung den zweiten Tag dann für die mündliche Prüfung ) = zwei Tage Freistellung

Prüfung nur an einem Tag = ein Tag Freistellung

Mit erfolgreich abgeschlossener Abschluß Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis. Wenn du übernommen wirst beginnt dieses Arbeitsverhältnis in der Regel erst am Tag nach der Prüfung. Schon aus diesem Grund mußt du nicht zur Arbeit, da du kein gültigen Vertrag mehr hast.