Wer trägt die Kosten für die Reparatur der gemeinsamen Hauswand?

Wir haben ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1690 erworben, welches wir gerade sanieren. Das Haus ist ein "Reihenhaus", also Wand an Wand gebaut zu den Nachbarhäusern. Dachten wir wenigstens.

Das Nachbarhaus zur Linken sieht unserem sehr ähnlich und hat fast identische Abmessungen, wird also vermutlich zur selben Zeit gebaut worden sein. Nun haben wir festgestellt, daß der Schwellbalken in der Wand zu besagtem Nachbarhaus eigentlich nur noch Torf ist. Da zur Sicherung des Hauses dringend etwas passieren muß, waren wir beim Denkmalschutzamt, und haben uns beraten lassen.

Kürzlich traf ich unsere Nachbarin zur Linken. Sie berichtete mir, daß unsere Häuser eine gemeinsame Wand haben, also nicht jedes Haus hat eine separate Wand, sondern es gibt tatsächlich nur eine gemeinsame Wand, welche genau auf der Grenze steht. Ich erzählte von dem Besuch beim Denkmalschutzamt und von unserem Vorhaben, die Wand im unteren Teil zu erneuern. Da wurde sie ganz bleich. Ich schlug vor, daß wir uns die Kosten teilen könnten, da es ja auch ihr Haus beträfe. Sie war dann ganz kurz angebunden und meinte, das sollten wir mit ihrem Mann besprechen.

Einige Tage später, wir waren am Werkeln, klingelte es an der Tür. Da stand der Nachbar, den wir bis dahin gar nicht kannten, stellte sich vor und wollte mal unsere Wand sehen. Er fragte, wie wir denn weiter vorgehen wollten. Wir sagten, daß der Teil des Hauses abgestützt wird, der Schwellbalken ersetzt werden und die Grundmauer neu aufgeführt werden soll. Daraufhin gab er uns "großzügig" die Erlaubnis, mit der (gemeinsamen) Wand zu tun, was uns beliebt. Er aber wolle nichts damit zu tun haben. Er bräuchte die Wand ohnehin nicht mehr, weil er sein Haus, wie er sagte, entkernt habe und alle Außenwände, zunächst im Erdgeschoß massiv und tragend aufgemauert habe, mit etwas Luft zur Fachwerkwand. Dann erzählte er noch, daß im 1. OG die gemeinsame Wand auf seiner Seite ganz schlecht aussähe. Er wird wohl da auch etwas massives errichten. Auf unserer Seite sieht man im 1. OG nichts weil die Wände vor wenigen Jahren neuen Lehmputz bekommen haben. Der Handwerker, der das seinerzeit gemacht hat, hat, das wissen wir, den Putz nicht auf eine defekte Wand aufgebracht.

Die Frage ist nun, müsste der Nachbar nicht eigentlich zur Hälfte die Kosten der Sanierung des Schwellbalkens tragen? Es ist nun einmal die gemeinsame Wand, und es ist eigentlich auch nicht unser Problem, wenn er, wohl denkmalwidrig, eine massive Wand im Inneren seines Hauses errichtet hat. Im 1. OG ist die Situation noch etwas anders: falls seine Seite wirklich so schlecht aussieht, so dürfte er doch eigentlich nicht eine Wand davor mauern, daß man dann nur noch von unserer Seite an die Konstruktion herankommt. Oder sehe ich das falsch?

Wir wollen es uns nicht mit den Nachbarn verscherzen, aber es geht doch nicht, daß sie sich komplett aus der Verantwortung stehlen und sogar etwas tun, was der Substanz unseres Hauses schaden kann. Was sollen wir tun?

Recht, Sanierung, Denkmal, Denkmalschutz, Fachwerk, Fachwerkhaus, Grenze, Nachbarn
Denkmal Interpretation von der Siegessäule?

Hallo ich wollte fragen, ob die Denkmal Interpretation so gut ist, ob bei mir was fehlt oder ob ich etwas vllt zu detailliert oder widersprüchlich formuliert habe: 1. Leitfrage: Ist die Siegessäule noch zeitgemäß und welche Wirkung ruft es heute hervor?

  1. a) Die Berliner Siegessäule wurde vom Künstler Heinrich Strack im Jahre 1864 – 1873 erbaut und befindet sich, wie der Name schon vermuten lässt in Berlin. Der Auftrag zur Errichtung des Denkmals ging von Kaiser Wilhelm dem I aus. Der Anlass zur Erbauung der Siegessäule war der Sieg Preußens im Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Eingeweiht wurde die Siegessäule zur Feier des Sedantages am 2. September 1873, dem dritten Jahrestag der siegreichen Schlacht bei Sedan. Die Siegessäule wurde am 1938/1939 nach Großen Stern versetzt, da sie dem damaligen deutschen Generalbauinspektor „Albert Speer“ im Weg stand.

b) Historischer Kontext: Die Siegessäule erinnert an die siegreichen Waffengänge Preußens im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 und die Deutschen Kriege von 1866 und Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71. Die Siegessäule wurde am 1938/1939 nach Großen Stern versetzt, da sie dem damaligen deutschen Generalbauinspektor "Albert Speer" im Weg stand, weil er ein riesiges Areal auf den damaligen Königsplatz für Aufmärsche plante.Obwohl sich insbesondere die Demontage der aus 17 bis zu sieben Tonnen schweren Teilen bestehenden Viktoria als kompliziert erwies, wurden der Ab- und Wiederaufbau zum 19. April 1939, dem Tag vor dem 50. Geburtstag des „Führers“, vollendet. Dem Grundstein wurde eine vierte Widmung hinzugefügt, die auf die Gestaltung des Großen Sterns als „Platz der Erinnerung an das Zweite Reich“ hinwies. Damit die Wirkung der Siegessäule auf den neuen Standort besser zur Geltung kommt, ließ "Albert Speer" eine vierte Trommel von 7,50 Meter dem Bauwerk aufsetzen. Auch der untere Granitsockel wurde verbreitert. Die im Tiergarten neu aufgestellte Siegessäule sollte ein weit reichend sichtbares Wahrzeichen für die neu ausgebaute Ost-West-Achse und die vergrößerte Charlottenburger Chaussee darstellen. Zusammen mit den am nördlichen Rand neu aufgestellten Denkmälern: Bismarck, Moltke und Roon, schuf Albert Speer das heutige Bild des 1918 untergegangenen Kaiserreichs. Mit neun Metern Höhe erschien die Viktoria vielen Zeitgenossen schließlich im Verhältnis zur Säule als unproportioniert. Schnell fanden sich der satirische Spitzname “Goldelse” für das Denkmal. Die Siegessäule entging zweimal nur knapp einem Sprengstoffanschlag, 1921 und 1991.

c) Für die Siegessäule wurden ausschließlich wertvolle und symbolbehaftete Materialien verwendet, die Stärke und Unvergänglichkeit signalisieren sollten: Obernkirchener Sandstein, schwedischer Granit, Bronze (unter Verwendung eroberter Kanonen), Marmor aus Carrara sowie eine Feuervergoldung für die Kanonen und die Viktoria. Die Siegessäule besteht aus einem mit poliertem, rotem Granit verkleideten Sockel und vier sich nach oben verjüngenden Säulentrommeln aus

Geschichte, Denkmal
Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

Verein, Denkmal, Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht

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