Bei uns am alten Postamt ist heute noch ein Reichsadler mit Hakenkreuz zu sehen, ist das nicht verboten?
Der hängt Außen und ist für jeden sichtbar.
13 Antworten
Huch? Ist das denn wirklich am Postamt direkt? Oder hat besagtes Amt vielleicht einen historischen Hintergrund mit dem so etwas erklärbar wäre?
Insofern es nicht offensichtlich ist, sollte man der Stadtverwaltung wirklich Nahetragen ob dieses Teil nicht in einem Museum besser aufgehoben wäre, da man scheinbar nicht direkt erkennt was es damit auf sich hat.
Nein. Bei diesem Postamt handelt es sich offensichtlich um ein historisches Gebäude, was sicherlich unter Denkmalschutz steht, in seiner wesentlichen Substanz also nicht veränder werden darf. Der Reichsadler mit Hakenkreuz dient also keinem anderen Zweck als der Dokumentation der Vergangenheit dieses Gebäudes. Das ist nicht strafbar.
Es wird oft die Meinung vertreten, dass solche Nazisymbole an Baudenkmälern oder am besten das ganze Baudenkmal beseitigt werden müsse. Aus Verantwortung vor der deutschen Vergangenheit sind solche Ansinnen, die darauf abzielen, die Erinnerung an diese furchbarste Epoche der deutschen Geschichte vollkommen auszulöschen, m.M.n. nicht tolerierbar und geschichtsklitternd. Baudenkmale, die erkennbar aus der Nazizeit stammen, sind gerade für junge Menschen geeignet, Fragen zu stellen und zur Beschäftigung auch mit diesem furchtbarsten Teil der Vergangenheit anzuregen, was sicherlich sinnvoller ist, als die Stadtbilder von der Vergangenheit zu "reinigen". Geschichtsverfälschung und Geschichtsvernichtung sollte in keinem Falle unterstützt werden!
MfG
Arnold
Ich zitiere noch einmal eine wesentliche Passage meines Beitrages: "Aus Verantwortung vor der deutschen Vergangenheit sind solche Ansinnen, die darauf abzielen, die Erinnerung an diese furchbarste Epoche der deutschen Geschichte vollkommen auszulöschen, m.M.n. nicht tolerierbar und geschichtsklitternd."
Bei entsprechend alten Gebäuden mit Geschichte wird das toleriert. Vgl. z.B. "Haus der Kunst" in München.
ist in anderen ländern,b spw. italien, auch nicht verboten....
Doch, das ist verboten. Frag mal bei eurer Gemeindeverwaltung nach, was das auf sich hat.
Mir ist nicht bekannt, dass das auch bei Öffentlichen und unter Denkmalgeschützten Gebäuden so gemacht wird.
Auf jeden Fall hätte man da eine Abdeckung auf das Hakenkreuz gemacht.
Hallo! Ein Hakenkreuz an einem Öffentlichen Gebäude sichtbar in Deutschland???????